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Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüllen

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    #16
    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

    Also: Charly und Genossen: die einzig richtige Antwort, wenn überhaupt, ist: geht zum Steuerberater.
    Ich kann nicht erkennen, dass ich hier eine Empfehlung abgegeben hätte, so oder so zu verfahren. Wenn das, was ich geschrieben habe,
    von Xaver als Empfehlung zur Einreichung der Anlage V interpretiert wird, dann hat er meine Beiträge nicht gelesen oder nicht verstanden.

    Der Steuerberater wird @karmaxxl auch nur ausrechnen, wie sich die Entscheidung für oder gegen die Vermietung finanziell auswirkt.
    Abnehmen wird er ihr und ihrem Mann die Entscheidung nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

      Die einzíg richtige Antwort ist, dass die Anlage V nicht abgegeben werden muss.

      Vom Steuerberater war nicht die Rede.

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        #18
        AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

        Danke erstmal für Eure Antworten.

        Ich werde Anlage V mit einreichen, denn es ist eine Wohnung die halt Leer steht zur Zeit. Aber sie wurde 2018 auch noch zu Ende saniert, daher werde ich Anlage V mit einreichen.
        Ich werde auch die Werbungskosten mit einreichen die dann angefallen sind. Denn es war ja ne Absicht neu zu vermieten, nur leider wurde bis jetzt noch kein Potenzieller Mieter gefunden.

        Und da es sich um eine Doppelhaushälfte handelt, leben wir mit auf dem Grundstück und möchten nicht ein X-Beliebigen hier wohnen haben und unseren Garten damit teilen. Denn wir haben auch Kleinkinder.

        Ob wir nun weiter vermieten, es selbst nutzen, oder es für mein Gewerbe nutzen. Sind wir uns noch nicht schlüssig, aber spätestens in Der Steuererklärung 2019 werden wir angeben müssen, was nun Tatsache ist. Da ja im Jahr 2018 die Sanierung abgeschlossen wurde.

        Ja und es ist und bleibt ne Wohnung die jederzeit wieder vermietet werden kann.

        Ich schätze auch das es keine genauen Grundlagen gibt, wie lange eine Wohnung Leerstehen darf. Genau so wenig ist es verwerflich wenn man sich kurzfirsitig auf Eigenbedarf entschließt, weil sich z.B. aufgrund von Zuwachs etc. das Leben geändert hat.

        Wie gesagt ich lege Anlage V dazu und wir warten ab wie das Finanzamt reagiert.

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          #19
          AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

          Ich schätze auch das es keine genauen Grundlagen gibt, wie lange eine Wohnung Leerstehen darf.
          Die gibt es nicht, es gibt aber einen umfangreichen Leitfaden, anhand dessen die Finanzämter die Absicht, Einkünfte zu erzielen -EEA- prüfen können.

          Das ist aber alles Steuerrecht und kein Thema der elektronischen Steuererklärung oder speziell von ElsterFormular.

          https://www.lswb.bayern/hp1470/Leitf...erpachtung.htm
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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