Hallo, als Freiberufler habe ich einen Gewinn von 17000 gemacht, der auf dem Formular EÜR abzüglich zu 15200 wird. Welchen Gewinn muss ich jetzt beim Formular S eintragen, 17000 oder 15200? Womit könnte ich noch Steuern sparen, wenn ich nebenbei noch ein Zweistudium absolviere? Darf ich Praktikumskosten eines unbezahlten Praktikums angeben?
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Freiberufler,Gewinn aus EÜR ins Formular S übernehmen, Studium,Praktikum,Steuersparen
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Soll heißen, du gibst das Ergebnis der EÜR, also die 15.200 € in die Anlage S ein. Dort steht doch auch Gewinn und nicht Betriebseinnahmen!
Die Kosten deines Zweitstudiums darfst du als Werbungskosten geltend machen, das ist richtig.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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