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    Honorar Selbständigkeit

    Hallo zusammen,

    meine Frau hat letztes Jahr eine Kindergruppe 1x wöchentlich geleitet und dafür ein Honorar <700 € erhalten.

    Jetzt frage ich mich, wie ich das bei unserer gemeinsamen Steuererklärung angeben muss ?
    Und kann sie z.B. den Arbeitsweg als Werbungskosten absetzen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    hias

    #2
    Werbungskosten gibt es bei selbständiger Tätigkeit nicht. Die Betriebsausgaben können in der Einnahmeüberschussrechnung erklärt werden.

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      #3
      Wer war denn der Träger dieser Kindergruppe? Öffentlich oder privat organisiert?

      Es wird eine EÜR notwendig sein, außerdem werdet ihr der Einkommensteuererklärung eine Anlage S hinzufügen müssen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank Euch!

        Es war nicht privat organisiert sondern eine Familien Bildungsstätte eine gemeinnützige GmbH und sie hatte einen Honorarvertrag.

        EÜR = Einnahmeüberschussrechnung?

        Ich hatte gehofft, dass es durch die geringe Einnahme eine einfache Eingabe in der Steuererklärung gibt. Aber man lernt nie aus!

        Die Anlage S ist neu für mich, werde ich mir anschauen.

        Einen schönes Wochenende wünsche ich Euch noch

        hias

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          #5
          Ich hatte gehofft, dass es durch die geringe Einnahme eine einfache Eingabe in der Steuererklärung gibt.
          Vor 2017 durfte man das ohne förmliche EÜR erklären, das ist inzwischen nicht mehr zulässig.

          Einfach ist es aber trotzdem. Bei einem gemeinnützigen Träger sollte § 3 Nr. 26 EStG greifen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Hallo Charlie24,

            sehr guter Tipp!
            § 3 Nr. 26 EStG müsste es ziemlich genau treffen!
            ...dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von
            § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;

            Ihre Ausgaben übersteigen ja nicht die Einnahmen und kleiner 2.700 € ist es auch.

            Dann schau ich mir demnächst die Anlage S an.

            Vielen Dank!!!

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              #7
              2.700 habe ich falsch angegeben, 2.400 sind es in der Nr. 26

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                #8
                Zitat von hias123 Beitrag anzeigen
                2.700 habe ich falsch angegeben, 2.400 sind es in der Nr. 26
                Bei nur 700 € Honorar spielt das aber keine Rolle. Zwei Einträge in der EÜR sollten ausreichen, damit das Ergebnis 0,00 ist.

                In der Anlage S gibt es dafür die Zeile 44.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Das stimmt, wollte es nur korrekt wiedergeben, falls es jemand liest.



                  Jetzt bräuchte ich aber doch Deine Hilfe. Ich habe es jetzt bei der Zeile 4 eingetragen, dann mindert sich aber meine Erstattung.

                  Muss ich also nur in er Zeile 44 in der Anlage S etwas eintragen und sonst nirgends? Und hier:
                  - Tätigkeit beschreiben, klar.
                  - Gesamtbetrag, klar.
                  - "davon als steuerfrei behandelt" = 0 ?
                  - "Rest enthalten in Zeile(n)" = 0 ?

                  Wenn ich es so mache, mindert sich die Erstattung nicht.

                  Vielen Dank schon einmal!!!

                  hias

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                    #10
                    Du trägst das Honorar von 700 € in die Zeile 44 der Anlage S ein, davon als steuerfrei behandelt ebenfalls 700 €, es gibt keinen Rest bzw.

                    nur 0 € und somit auch keine Zeilennummernangabe für den Rest. Die Zeile 4 bleibt leer!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Ah wunderbar, vielen Dank für die rasche Antwort Charlie24. Das war die letzte Hilfe die ich gebraucht habe und ich kann die Steuererklärung jetzt abschicken!

                      Nächstes Jahr, habe ich bestimmt wieder neue Fragen

                      Noch einen schönen restlichen Sonntag!

                      Gruß
                      hias

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                        #12
                        Hast du die 700,00 € auch in die Zeile 91 der EÜR eingetragen? Diese Zeile ist 2019 neu eingefügt worden und wird deshalb leicht übersehen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Ahhh, gut dass Du noch einmal geschrieben hast!
                          Irgendwie dachte ich, dass ich nur die Anlage S schicken muss.

                          Habe jetzt die EÜR heruntergeladen.
                          Hier also die Zeile 91, die habe ich jetzt ausgefüllt.

                          Du hast oben zwei Einträge erwähnt. Kannst Du mir bitte noch sagen, welche Zeilen?

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                            #14
                            Habe jetzt oben die Steuernummer, Finanzamt etc.

                            Dann Zeile 4 (2019) und die
                            Zeile 7 (Selbständige Arbeit) sowie die
                            Zeile 91 ausgefüllt.

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                              #15
                              Du musst ja die 700,00 € auch bei den Betriebseinnahmen erfassen, damit am Schluss dann wieder 0,00 in der Zeile 109 stehen.

                              Ich würde meinen, dass die Zeile 15 (Kennzahl 103) der EÜR im Fall deiner Frau zutreffend ist.

                              Die allgemeinen Angaben müssen ebenfalls ausgefüllt werden, das ist klar!
                              Zuletzt geändert von Charlie24; 26.04.2020, 17:10.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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