Liebes ElsterForum,
ich habe eine Frage zur Übungsleitertätigkeit gemäß § 3 Nr. 26 EStG.
Neben meiner beruflichen Tätigkeit als Einzelunternehmerin bin ich noch nebenberuflich als Übungsleiterin tätig.
Meine Einkünfte daraus habe ich in Zeile 44 der Anlage S geführt und liege deutlich unterhalb der steuerfreien Grenze von 2400 €.
Nun übermittle ich die Anlage EÜR für meinen Hauptberuf. Soll ich nun in Abschnitt 3 Betriebseinnahmen (einschließlich steuerfreier Betriebseinnahmen) der EÜR diese Einnahmen als "steuerfreie" Einnahmen angeben und wenn ja, wo?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und schonmal vielen Dank im Voraus!
Grüße,
Elena
ich habe eine Frage zur Übungsleitertätigkeit gemäß § 3 Nr. 26 EStG.
Neben meiner beruflichen Tätigkeit als Einzelunternehmerin bin ich noch nebenberuflich als Übungsleiterin tätig.
Meine Einkünfte daraus habe ich in Zeile 44 der Anlage S geführt und liege deutlich unterhalb der steuerfreien Grenze von 2400 €.
Nun übermittle ich die Anlage EÜR für meinen Hauptberuf. Soll ich nun in Abschnitt 3 Betriebseinnahmen (einschließlich steuerfreier Betriebseinnahmen) der EÜR diese Einnahmen als "steuerfreie" Einnahmen angeben und wenn ja, wo?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und schonmal vielen Dank im Voraus!
Grüße,
Elena
Kommentar