Hallo,
bin neu hier und habe eine Frage:
Ich bin Rentner und übe eine lehrende Honorartätigkeit bei einer öffentlichen Verwaltung aus. Zusätzlich zur meiner Rentensteuererklärung gebe ich mein Honorar in der Anlage S an.
Meine Frau ist nicht berufstätig und übt ebenfalls diese Honorartätigkeit aus. Auch für sie habe ich die Anlage S ausgefüllt. Wir sind zusammen veranlagt. Zusammen hatte wir in 2018 ca. 13000 € Honorar bekommen.
Ist es dann zwingend notwendig auch das Formular EÜR mit zu übermitteln? Wir haben ja nur Einnahmen und keine Ausgaben.
Und wenn ja: Muss das dann für jeden getrennt ausgefüllt werden?
Wäre dankbar für Eure Hilfe.
Grüße ronark.
bin neu hier und habe eine Frage:
Ich bin Rentner und übe eine lehrende Honorartätigkeit bei einer öffentlichen Verwaltung aus. Zusätzlich zur meiner Rentensteuererklärung gebe ich mein Honorar in der Anlage S an.
Meine Frau ist nicht berufstätig und übt ebenfalls diese Honorartätigkeit aus. Auch für sie habe ich die Anlage S ausgefüllt. Wir sind zusammen veranlagt. Zusammen hatte wir in 2018 ca. 13000 € Honorar bekommen.
Ist es dann zwingend notwendig auch das Formular EÜR mit zu übermitteln? Wir haben ja nur Einnahmen und keine Ausgaben.
Und wenn ja: Muss das dann für jeden getrennt ausgefüllt werden?
Wäre dankbar für Eure Hilfe.
Grüße ronark.
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