Hallo,
Bei der Berechnung der Kirchensteuer (nur eine Person kirchensteuerpflichtig) 2019
wird das besondere Kirchgeld berechnet, obwohl in Bayern das besondere Kirchgeld rk
nicht mehr erhoben wird.
Gruß FIGUL
Bei der Berechnung der Kirchensteuer (nur eine Person kirchensteuerpflichtig) 2019
wird das besondere Kirchgeld berechnet, obwohl in Bayern das besondere Kirchgeld rk
nicht mehr erhoben wird.
Gruß FIGUL
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