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Berechnung Kirchensteuer Zusammenveranlagung

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    Berechnung Kirchensteuer Zusammenveranlagung

    Hallo,

    Bei der Berechnung der Kirchensteuer (nur eine Person kirchensteuerpflichtig) 2019
    wird das besondere Kirchgeld berechnet, obwohl in Bayern das besondere Kirchgeld rk
    nicht mehr erhoben wird.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    #2
    Das kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe hier einen mit ElsterFormular erstellten Echtfall, da wird richtig gerechnet

    KiSt_Bayern.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      liegt die Kirchensteuer gleich über besonderem Kirchgeld?
      Falls ja ergibt sich keine Änderung
      Hier bei mir auch Echtfall
      Unbenannt.JPG1.JPG
      Angehängte Dateien
      Gruß FIGUL

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        #4
        liegt die Kirchensteuer gleich über besonderem Kirchgeld?
        In meinem Fall wird ganz normal die Kirchensteuer aus den auf die Ehefrau entfallenden Anteil an der Einkommensteuer berechnet.

        Davon geht dann die einbehaltene Kirchenlohnsteuer weg, die Differenz wird entweder erstattet oder sie ist nachzuentrichten

        Ich habe mich mit dem besonderen Kirchgeld noch nie befasst. Wie hoch wäre denn das besondere Kirchgeld?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo,

          hier Erläuterungen zum besonderen Kirchgeld.
          Vielleicht trifft das in deinem Fall zu
          https://www.kirchenaustritt.de/kirchgeld
          Tabelle 2018
          https://www.steuer-gonze.de/web/inde...eres-kirchgeld

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            In meinem Echtfall war die auf den konfessionsangehörigen Ehegatten rechnerisch entfallende Kirchensteuer in den Jahren 2016 bis 2019 immer höher

            als das besondere Kirchgeld nach der Tabelle, die ja, wenn ich das richtig verstehe, von der römisch-katholischen Kirche in Bayern gar nicht angewandt wird.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo,

              dann fällt auch kein besonderes Kirchgeld an. Siehe Beitrag#3
              Sag ich ja. Die Berechnung stimmt so nicht, weil in Bayern nichts mehr erhoben wird
              aber Elsterformular in dieser Beziehung nicht aktualisiert wurde

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                Mit dem besonderen Kirchgeld habe ich nichts zu tun bei ev. oder?

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                  #9
                  Zitat von Katharina Korell Beitrag anzeigen
                  Mit dem besonderen Kirchgeld habe ich nichts zu tun bei ev. oder?
                  Hallo,

                  weiß ich nicht.
                  Ich weiß nur, dass es von den Evangelen eingeführt wurde.
                  Es betrifft nur Zusammenveranlagte, von denen einer aus der Kirche ausgetreten ist.
                  Dann kommt es zusätzlich auf das Einkommen und das jeweilige Bundesland an.
                  Mehr dazu:
                  https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchg...schiedener_Ehe

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    Interessant, aber das hilft mir nicht weiter, der Hinweis
                    Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge.
                    ist da und geht nicht weg...

                    Kommentar


                      #11
                      Die Frage habe ich doch hier beantwortet, wobei ich aus nicht bekannten Gründen den Titel nicht ändern konnte:

                      Link wieder entfernt!
                      Zuletzt geändert von Charlie24; 02.06.2020, 20:28.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        ...Ich bin nicht autorisiert, den Link anzuschauen...

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                          #13
                          Hallo,

                          @Charlie24,

                          Da läüft wieder einiges krum im Forum.
                          z.Bsp Beitrag von weev war kurzfristig geschlossen.
                          Meine Antwort in dem Thread ist verschwunden

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar


                            #14
                            Mmmhhh, schräg! Werden wir hier gehackt??? Also, ich bekomme immer noch die Meldung und kriege es nicht weg. Ich glaube, ich schicke es jetzt so ab...

                            Kommentar


                              #15
                              Dann erneut die Antwort: Du musst auch die Anlage Sonderausgaben ausfüllen und die Kirchensteuer dort eintragen.

                              Hallo FIGUL ,

                              dass das Thema geschlossen war, habe ich gesehen. Ich habe es dann wieder geöffnet
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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