Guten Tag,
leider wieder einmal alles neu. Ich bin ein kleiner Einzelunternehmer und wurde ganz im Gegensatz zu den Vorjahren aufgefordert, in Anlage EÜR Zeile 125 und 126 Summen einzutragen. Mit dem §4 Abs. 4a Satz 6 kann ich nichts anfangen, da ich keine Entnahmen getätigt habe. Dass zwischen Einnahmen und Ausgaben ein negatives Ergebnis rauskommt, ist der Tatsache zu schulden, dass meine Ausgaben höher waren als die Einnahmen. Aber das war auch die vorigen Jahre so. Was muss ich da also eintragen? Vielleicht kann mir jemand helfen, vielen Dank!
Beste Grüße von Harald
leider wieder einmal alles neu. Ich bin ein kleiner Einzelunternehmer und wurde ganz im Gegensatz zu den Vorjahren aufgefordert, in Anlage EÜR Zeile 125 und 126 Summen einzutragen. Mit dem §4 Abs. 4a Satz 6 kann ich nichts anfangen, da ich keine Entnahmen getätigt habe. Dass zwischen Einnahmen und Ausgaben ein negatives Ergebnis rauskommt, ist der Tatsache zu schulden, dass meine Ausgaben höher waren als die Einnahmen. Aber das war auch die vorigen Jahre so. Was muss ich da also eintragen? Vielleicht kann mir jemand helfen, vielen Dank!
Beste Grüße von Harald
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