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Anlage EÜR Zeile 125,126 Verweis auf §4 Abs. 4a Satz 6

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    Anlage EÜR Zeile 125,126 Verweis auf §4 Abs. 4a Satz 6

    Guten Tag,
    leider wieder einmal alles neu. Ich bin ein kleiner Einzelunternehmer und wurde ganz im Gegensatz zu den Vorjahren aufgefordert, in Anlage EÜR Zeile 125 und 126 Summen einzutragen. Mit dem §4 Abs. 4a Satz 6 kann ich nichts anfangen, da ich keine Entnahmen getätigt habe. Dass zwischen Einnahmen und Ausgaben ein negatives Ergebnis rauskommt, ist der Tatsache zu schulden, dass meine Ausgaben höher waren als die Einnahmen. Aber das war auch die vorigen Jahre so. Was muss ich da also eintragen? Vielleicht kann mir jemand helfen, vielen Dank!
    Beste Grüße von Harald

    #2
    Hallo,

    Es genügt in beiden Fällen -0- einzutragen.
    Text im Textfeld nicht vergessen.
    Mehr dazu hier:
    https://forum.elster.de/anwenderforu...le-125-und-126

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Mit dem §4 Abs. 4a Satz 6 kann ich nichts anfangen, da ich keine Entnahmen getätigt habe.
      Du lebst also von anderen Einkünften?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank FIGUL, dann werde ich das so machen!

        Danke Charlie24, ja, das ist nur Zusatz zur Rente!

        Beste Grüße von Harald

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