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Anfänger benötigt Hilfe mit Eintrag von Krankengeld, Reha Geld und Abfindung

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    Anfänger benötigt Hilfe mit Eintrag von Krankengeld, Reha Geld und Abfindung

    Hallo,

    ich habe mein Elsterprogramm lokal auf meinem Windows 10 Laptop installiert und habe die alte Datei von meinem alten Laptop aus dem alten Elster Programm übernommen.
    Leider hat sich bei mir im letzten Jahr vieles geändert. Ich war von Januar bis Ende Juli noch bei meinem alten Arbeitgeber angestellt aber durchgehen wegen schwerer Erkrankung krankgeschrieben. Ich habe also von Januar bis Juli 2019 nur Krankengeld bekommen und war dann noch bis Anfang Dezember krankgeschrieben auch mit Krankengeld. Ich habe danach ALG 1 bekommen bis Ende des Jahres.

    Dazu habe ich ein kleine Abfindung bekommen und musste dazu auch ca 30% davon an den Anwalt zahlen, sind soweit ich weiss Werbungskosten. Dann war ich noch 5 Wochen im Oktober in einer Reha und habe Übergangsgeld bekommen.

    Jetzt muss ich meine Steuererklärung abgeben und weiss nicht in welche Felder ich diese Daten eingeben muss. nur beim Krankengeld habe ich es schon im Hauptvordruck der Datei in Feld 38 eingetragen. Die Anwaltskosten muss ich auch eintragen irgendwo. Und dazu muss ich auch das ALG1 angeben.

    Ich müsste bitte wissen, wo kommt die Abfindung rein ( müsste eine mit dieser Funftelregelung sein), wo kommt das Reha Geld eingetragen und in der Anlage N falls ich die die brauche habe ich ein Problem mit den Tagen die man gearbeitet hat, da muss ich 0 eingeben und das geht da nicht, da kommt eine Fehlermeldung.

    Beim Finanzamt habe ich auch angerufen, der Mann war freundlich und hat mich nach meiner Steuernummer gefragt, danach hat er gesagt das sie schon wissen das ich in der Reha war und eine Abfindung bekommen habe. Und wenn ich es richtig verstanden habe auch nur diese Daten eintragen muss aber nicht belegen muss.

    Falls mir da jemand helfen kann, waere ich sehr sehr dankbar!

    Vielen Dank
    Zuletzt geändert von metalgear21; 21.10.2020, 12:02.

    #2
    Zitat von metalgear21 Beitrag anzeigen
    da muss ich 0 eingeben
    Nein, das darfst Du nicht! Wenn Du nicht in die Arbeit gefahren bist dann bist Du nicht null mal gefahren, sondern gar nicht!

    Kommentar


      #3
      Danke dann weiss ich das schonmal !

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        #4
        Hallo, schade das mir hier keiner weiterhelfen kann, das Finanzamt möchte in Kurze eine Antwort und ich weiss nicht wo man diese sehr speziellen gewünschten Informationen im Formular eintragen muss. Falls noch jemand einen Tipp hat, waere ich sehr dankbar.

        B. Bertram

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          #5
          Hallo,

          Hauptvordruck, Anlage N (hier übernimmst du die Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung
          Anlage Vorsorgeaufwand, eventuell Anlage Sonderausgaben

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            ALG 1 und Übergangsgeld sind wie das Krankengeld im Hauptvordruck in Zeile 38 zu erklären, du kannst die Zeile mehrfach anlegen.

            Werbungskosten zu deiner Abfindung gehören in die Zeile 93 der Anlage N.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Das ist sehr nett, ich bin sehr dankbar für diese Antworten !!!!

              Noch eine Frage, ich wollte dann zum Eintragen der Werbungskosten und der Abfindung Anlage N benutzen, ich war aber noch von Jan 2019 bis Juli angestellt aber nicht auf der Arbeit gewesen.
              Was muss muss ich bei der Entfernungspauschale dann in Anlage N eintragen?

              Danke !!

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                #8
                Zitat von metalgear21 Beitrag anzeigen
                Was muss muss ich bei der Entfernungspauschale dann in Anlage N eintragen?
                Das ergibt sich aus dem Formular, da werden die entsprechenden Daten abgefragt.

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                  #9
                  Hallo,

                  liest du nicht die Antworten auf deine Fragen?
                  siehe Beitrag #1 +#2

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Was muss muss ich bei der Entfernungspauschale dann in Anlage N eintragen?
                    Wenn du wegen Erkrankung deine Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht hast, bleiben die Zeilen für die Entfernungspauschale einfach leer.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Upps ... hab's gar nicht gelesen, Du warst gar nicht dort! Die Antwort von FIGUL ist zielführend!

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                        #12
                        Doch habe es gelesen, aber habe es nicht verstanden, da ich die Anlage N zwar brauche aber irgendwie nicht benutzen kann wegen der Eingabe der Arbeitstage. Das Programm verlangt die Eingabe. Danke

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                          #13
                          Nein, tut es nicht. Man muss den Bereich zur Pendlerpauschaule nur entweder komplett leer lassen oder komplett ausfüllen.

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                            #14
                            Hallo, nochmal vielen Dank für die außergewöhnlich nette Hilfe! Ich habe noch eine Frage, in der Anlage N am Anfang in der Lohnsteuerbescheinigung müssen sofern ich das richtig verstanden habe Zahlenwerte eingegeben werden, bei mir waere es aber alles Null für das Jahr 2019, ich habe nur eine kleine Abfindung bekommen und Lohnersatz den ich schon im Mantelbogen angegeben habe. Da ist also ausser der Abfindung und den Anwaltskosten nichts einzutragen. Was muss ich die die Zeilen 1 bis 32b eintragen? Ich habe in zeile 19 meine Abfindung eingetragen in diesem grünen Bereich darunter nach der Lohnsteuerbescheinigung habe ich auch nochmal im Feld 18 die Abfindung angegeben. Weiss jemand was ich da noch eingeben muss?

                            Danke !!!!

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                              #15
                              Ich habe in zeile 19 meine Abfindung eingetragen in diesem grünen Bereich darunter nach der Lohnsteuerbescheinigung habe ich auch nochmal im Feld 18 die Abfindung angegeben.
                              Wenn du ElsterFormular verwendest, darfst du die Abfindung nur an einer Stelle angeben. Wenn sie auf deiner Lohnsteuerbescheinigung steht,

                              trägst du sie genauso in die Lohnsteuerbescheinigung bei ElsterFormular ein und nicht direkt in Zeile 18 der Anlage N, doppelt sowieso nicht!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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