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Wo trage ich die Leistungen aus der betrieblichen Altersrente ein?

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    Wo trage ich die Leistungen aus der betrieblichen Altersrente ein?

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade bei der Erstellung meiner Einkommenssteuer. Neben der gesetzlichen Rente, erhalte ich Leistungen aus der betrieblichen Altersrente aus einem Pesionsfonds.

    Wo trage ich diese korrekt in der Einkommensteuererklärung ein?

    Auf meiner Rentenabrechnung der Pensionskasse ist folgendes aufgeführt:

    PF/PK/DV 05 Rente

    Gesamtbrutto

    Steuer-Brutto

    SV-Brutto KV/PV

    Krankenversicherung

    Pflegeversicherung

    gesetzliches Netto

    Vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    Hallo,

    du hast eine Bescheinigung von der Pensionskasse bekommen.
    Da ist alles aufgeführt wo du was einträgst.
    Allgemein betrifft das die Seite 2 Anlage R

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Vielen Dank! Aber ich habe, soweit mir bekannt, nur das bekommen, was ich hier mitgeteilt habe. Einmal im Januar und einmal im Juli.

      Wann soll ich das bekommen haben? Was soll das für eine Bescheinigung sein?

      Anlage R Seite 2 ist mir bekannt (Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen) aber da steht bei mir sowas wie "Laufende Nummern der Leistungsmitteilung des Anbieters" und da weiss ich nicht was ich angeben soll, denn das steht auf meinen Rentenabrechnungen nicht drauf. Nur das was ich oben geschrieben habe.
      Zuletzt geändert von Kimi140; 08.11.2020, 14:59.

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        #4
        denn das steht auf meinen Rentenabrechnungen nicht drauf. Nur das was ich oben geschrieben habe.
        Die Anpassungsmitteilungen sind auch nicht gemeint. Die Leistungsmitteilung oder eine Lohnsteuerbescheinigung erhält man bis Ende Februar

        des Folgejahrs. Für das Jahr 2019 also bis Ende Februar 2020, manchmal auch erst Anfang März.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Lohnsteuerbescheinigung habe ich erhalten. Allerdings für das Jahr 2019 (für das ich Steuererklärung) mache mit kompletten Nullwerten. Heisst das, dass ich die Betriebsrente nicht angeben muss?

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            #6
            Was verstehst du unter kompletten Nullwerten? Was steht unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Unter Punkt 3 steht 0,00 Euro

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                #8
                Zitat von Kimi140 Beitrag anzeigen
                Unter Punkt 3 steht 0,00 Euro
                Wenn auf der Lohnsteuerbescheinigung nur Nullwerte ausgewiesen sind, läuft die Betriebsrente nicht auf Lohnsteuerbescheinigung,

                es muss deshalb eine Leistungsmitteilung geben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ok, dann muss ich mal schauen.

                  Ich habe nochmal eine grundsätzliche Frage. Ich bekomme schon seit 2016 eine Rentenzahlung. Habe das aber, warum auch immer, bisher nie in der Einkommensteuer angegeben und es gab auch keinerlei Rückfragen seitens des Finanzamt.

                  Kann ich davon ausgehen, dass alles korrekt gelaufen ist, das FA anhand der vorliegenden Belege, die elektronisch aufgrund meiner Steuernummer von der gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitgeber/ Pensionskasse übermittelt wurden, auch berücksichtigt wurden, auch wenn diese nicht Teil der Steuererklärung waren oder kann es sein, dass meine Rentenzahlungen nicht berücksichtigt wurden und ich kräftig Steuer für die letzten Jahren nachzahlen muss?
                  Zuletzt geändert von Kimi140; 08.11.2020, 15:42.

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                    #10
                    Kann ich davon ausgehen, dass alles korrekt gelaufen ist oder kann es sein, dass meine Rentenzahlungen nicht berücksichtigt wurden und ich kräftig Steuer für die letzten Jahren nachzahlen muss?
                    Da musst du deine Einkommensteuerbescheide der letzten Jahr durchsehen. Wenn du Erklärungen für jedes Jahr eingereicht hast, kann es durchaus sein, dass

                    das Finanzamt die Rente von amtswegen berücksichtigt hat. Die Daten liegen dem Finanzamt ja vor. Wenn es übersehen wurde, können natürlich Nachzahlungen

                    und Nachzahlungszinsen auf dich zukommen. Verjährt ist jedenfalls bisher nichts.

                    Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) sind allerdings steuerfrei!
                    Zuletzt geändert von Charlie24; 08.11.2020, 15:49.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Ok, das muss ich mal tun.

                      Vorab, da ich nicht zuhause bin: Wie wahrscheinlich ist, es, dass es vom FA nicht berücksichtigt wurde? Die Erklärung wurde jährlich abgegeben,.
                      Zuletzt geändert von Kimi140; 08.11.2020, 15:51.

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                        #12
                        Wie wahrscheinlich ist, es, dass es vom FA nicht berücksichtigt wurde?
                        Das kann ich nicht wirklich einschätzen. Die Steuererklärungen sollen grundsätzlich anhand der elektronisch übermittelten Bescheinigungen überprüft werden.

                        Meine Ergänzung zur Steuerfreiheit von Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung hast du gelesen?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Ja hatte ich gelesen. Es handelt sich allerdings um gesetzliche Altersrente und Betriebsrente.

                          Elektronisch übermittelt werden solche Belege ja von der Rentenversicherung als auch von der Pensionskasse, richtig? Also sollte es ja ziemlich sicher sein, dass die Belege dann ja auch berücksichtigt wurden, oder?!

                          Wo kann ich in meinen Steuerbescheiden prüfen, ob alles berücksichtigt wurde?
                          Zuletzt geändert von Kimi140; 08.11.2020, 16:05.

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                            #14
                            Hallo,

                            Zitat: Wo kann ich in meinen Steuerbescheiden prüfen, ob alles berücksichtigt wurde?

                            Indem du die Angaben in deiner abgegebenen Erklärung mit dem Steuerbescheid vergleichst

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              Ok, also bisher habe ich nie was nachbezahlt bzw. Geld zurückbekommen. Das Programm als auch der Steuerbescheid haben 0,00 Euro ausgespuckt.

                              Ich habe immer eine Steuererklärung abgegeben und immer Handwerkerleistungen etc. angesetzt, aber nie was bekommen oder nachzahlen müssen...

                              Gibt es einen spez. Punkt im Steuerbescheid, wo ich schauen könnte ob es berücksichtigt wurde oder muss ich alles komplett abgleichen?

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