Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verlustvortrag und Einkommenststeuer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verlustvortrag und Einkommenststeuer

    Hallo zusammen,

    ich erstelle gerade meine Steuererklärung für 2016, dort war ich Studentin (Master) und im Auslandssemester.
    Gleichzeitig möchte ich die aus 2019 einreichen. In 2019 habe ich angefangen zu arbeiten.
    Für 2017 und 2018 möchte ich danach alles einreichen.

    Meine erste Frage:
    Wann kreuze ich im Formular Einkommenssteuererklärung an und wann Erklärung zur Festsellung des verbleibenden Verlusvortrags?
    Ist dieses das gleiche wie ein Antrag auf zusätzliche Verlustfeststellung, ist das ein gesonderter Antrag?
    Kann ich auch beides gleichzeitig ankreuzen?

    Zum Thema Auslandssemester würde ich dieses in den Werbungskosten unter Auswärtstätigkeit angeben, z.B. Fahrtkosten und Pauschbeträge für den Mehraufwand für Verpflegung.
    Jetzt stellt sich die Frage: gebe ich unter der doppelten Haushaltsführung das gleiche, also nochmal den Verpflegungsmehraufwand an?
    Oder wo genau muss ich das eintragen?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    Ich sehe schon, die Steuererklärung 2016 steht zur Zeit hoch im Kurs.

    Der Verlust wird so oder so festgestellt, wenn sich einer ergibt. Aber Du kannst ja beide Kreuze machen.

    Die Werbungskosten darfst Du allerdings nicht verdoppeln.

    Kommentar


      #3
      Außerdem musst du, wenn sich in 2016 eine vortragsfähiger Verlust ergibt, umgehend (am besten zeitgleich) 2017 und 2018 abgeben. Ein Verlustvortrag auf 2019 ist ohne Vorlage dieser Erklärungen nicht möglich.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        danke für die Antworten. 2017 und 2018 mache ich auch direkt noch, nur sind eben bei 2016 und 2019 diese Fragen aufgekommen.

        Mir ist natürlich auch bewusst, dass ich die Werbungskosten nicht doppelt eintragen sollte, daher ja meine Frage an welcher Stelle sie richtig einzusetzen wären?
        Verpflegungsmehraufwand bei der berufl bedingten Auswärtstatätigkeit oder
        Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung?

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          Hast du doppelte Haushaltsführung?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            ja hatte in der Heimat noch eine Wohnung und dann im Auslandsjahr eben natürlich auch.

            Vielleicht direkt noch eine Frage, da ich dazu auch unterschiedliches finde.
            Gebe ich meine Arbeitsmaterialien (habe Modedesign studiert, in dem Fall hauptsächlich Stoffe und Zeichenbedarf) unter Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten an? Oder wäre es egal an welcher der beiden Stellen?
            Zuletzt geändert von fame; 29.12.2020, 09:46.

            Kommentar


              #7
              Meiner Meinung nach sollte das egal sein. Beides ist ja zutreffend.

              Kommentar


                #8
                Habe ich das jetzt zwischen den Zeilen in #3 richtig verstanden? Eine Steuererklärung für jedes Jahr? Bisher hatte ich angenommen, der Verlustvortrag von meinem Bachelor- und Masterstudium (Zweit- und Drittausbildung) 2013 - 2019 könne in einer Steuererklärung abgehandelt werden - das ist falsch oder?

                Kommentar


                  #9
                  Hallo,

                  Ja das ist falsch.
                  Ein entstehender Verlust wird immer nur ins nächste Jahr vorgetragen

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    Du schmeißt da ein paar Dinge durcheinander: Die Kosten müssen im jeweiligen Jahr der Zahlung erklärt werden, d.h. beispielsweise, wenn Du Kursgebühren für 2016 iHv 1.000 € hattest und jeweils die Hälfte davon in 2016 und 2017 gezahlt hättest, müssten je 500 € in eine Erklärung für 2016 und für 2017 rein. Nachholen ist nicht. Wenn das Jahr verjährt ist oder bestandskräftig, dann war es das.

                    In einem zweiten Schritt macht das Finanzamt dann die Einkommensteuerveranlagung und schaut, ob überhaupt ein Verlust rauskommt. Falls das so ist, dann stellt das Finanzamt den gesondert fest und dieser Verlust wird dann im Folgejahr berücksichtigt. Das Beispiel mal weitergesponnen:

                    In 2016 hast Du noch einen kleinen Aushilfsjob mit 300 € Arbeitslohn auf Lohnsteuerkarte gehabt. Dann hättest Du für 2016 einen Verlust von 200 € (300 € Arbeitslohn abzüglich der Werbungskosten (Kursgebühren 500 €) ergibt - 200 €). Das Finanzamt stellt dann einen Verlust auf den 31.12.2016 von 200 € fest. Zum 31.12.2017 stellt es dann einen Verlust von 700 € fest (200 € zum 31.12.2016 zuzüglich der 500 € Werbungskosten (Kursgebühren) aus 2017).
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      Du schmeißt da ein paar Dinge durcheinander: Die Kosten müssen im jeweiligen Jahr der Zahlung erklärt werden, d.h. beispielsweise, wenn Du Kursgebühren für 2016 iHv 1.000 € hattest und jeweils die Hälfte davon in 2016 und 2017 gezahlt hättest, müssten je 500 € in eine Erklärung für 2016 und für 2017 rein. Nachholen ist nicht. Wenn das Jahr verjährt ist oder bestandskräftig, dann war es das.

                      In einem zweiten Schritt macht das Finanzamt dann die Einkommensteuerveranlagung und schaut, ob überhaupt ein Verlust rauskommt. Falls das so ist, dann stellt das Finanzamt den gesondert fest und dieser Verlust wird dann im Folgejahr berücksichtigt. Das Beispiel mal weitergesponnen:

                      In 2016 hast Du noch einen kleinen Aushilfsjob mit 300 € Arbeitslohn auf Lohnsteuerkarte gehabt. Dann hättest Du für 2016 einen Verlust von 200 € (300 € Arbeitslohn abzüglich der Werbungskosten (Kursgebühren 500 €) ergibt - 200 €). Das Finanzamt stellt dann einen Verlust auf den 31.12.2016 von 200 € fest. Zum 31.12.2017 stellt es dann einen Verlust von 700 € fest (200 € zum 31.12.2016 zuzüglich der 500 € Werbungskosten (Kursgebühren) aus 2017).
                      Also, das verstehe ich nun überhaupt nicht. Das hatte nichts mit meiner Situation zu tun, oder? Du sagst ja nun, man könne die Angabe nicht nachholen? Meiner Recherche nach kann ich den Verlustvortrag nachholen.

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        Ja das ist falsch.
                        Ein entstehender Verlust wird immer nur ins nächste Jahr vorgetragen

                        Gruß FIGUL
                        Okay, Dankeschön! Jetzt mache ich mich an die Abrechnung für 2014, dann 15, dann 16.... bis 19. Muss ich meinen ausgerechneten Verlustvortrag dann in die jeweils jüngeren Steuererklärungen übertragen, oder rechnet das Finanzamt selbst?

                        Kommentar


                          #13
                          Hallo,

                          nein.
                          Soviel kann das FA gerade noch

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo,

                            Nachholen ist nicht. Wenn das Jahr verjährt ist oder bestandskräftig, dann war es das.
                            Um das mal etwas zu relativieren: Auch bestandskräftige Bescheide werden durch Verlustvorträge geändert (wenn man in falscher Reihenfolge abgibt, einzelne Jahre ausgelassen und später nachgeholt hat etc.).

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von SlimB Beitrag anzeigen

                              Also, das verstehe ich nun überhaupt nicht. Das hatte nichts mit meiner Situation zu tun, oder? Du sagst ja nun, man könne die Angabe nicht nachholen? Meiner Recherche nach kann ich den Verlustvortrag nachholen.
                              Wenn Du meinst, ich meine schon. FIGUL hat es anders ausgedrückt, wenn Du seine Methode besser nachvollziehen kannst, dann ist das gut, habe keine Probleme damit :-)
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X