Hallo zusammen,
ich erstelle gerade meine Steuererklärung für 2016, dort war ich Studentin (Master) und im Auslandssemester.
Gleichzeitig möchte ich die aus 2019 einreichen. In 2019 habe ich angefangen zu arbeiten.
Für 2017 und 2018 möchte ich danach alles einreichen.
Meine erste Frage:
Wann kreuze ich im Formular Einkommenssteuererklärung an und wann Erklärung zur Festsellung des verbleibenden Verlusvortrags?
Ist dieses das gleiche wie ein Antrag auf zusätzliche Verlustfeststellung, ist das ein gesonderter Antrag?
Kann ich auch beides gleichzeitig ankreuzen?
Zum Thema Auslandssemester würde ich dieses in den Werbungskosten unter Auswärtstätigkeit angeben, z.B. Fahrtkosten und Pauschbeträge für den Mehraufwand für Verpflegung.
Jetzt stellt sich die Frage: gebe ich unter der doppelten Haushaltsführung das gleiche, also nochmal den Verpflegungsmehraufwand an?
Oder wo genau muss ich das eintragen?
Vielen Dank im Voraus.
ich erstelle gerade meine Steuererklärung für 2016, dort war ich Studentin (Master) und im Auslandssemester.
Gleichzeitig möchte ich die aus 2019 einreichen. In 2019 habe ich angefangen zu arbeiten.
Für 2017 und 2018 möchte ich danach alles einreichen.
Meine erste Frage:
Wann kreuze ich im Formular Einkommenssteuererklärung an und wann Erklärung zur Festsellung des verbleibenden Verlusvortrags?
Ist dieses das gleiche wie ein Antrag auf zusätzliche Verlustfeststellung, ist das ein gesonderter Antrag?
Kann ich auch beides gleichzeitig ankreuzen?
Zum Thema Auslandssemester würde ich dieses in den Werbungskosten unter Auswärtstätigkeit angeben, z.B. Fahrtkosten und Pauschbeträge für den Mehraufwand für Verpflegung.
Jetzt stellt sich die Frage: gebe ich unter der doppelten Haushaltsführung das gleiche, also nochmal den Verpflegungsmehraufwand an?
Oder wo genau muss ich das eintragen?
Vielen Dank im Voraus.
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