Hallo liebe Leute,
ich habe am 25.02.2021 für mein neu gegründetes Gewerbe vom Finanzamt nun Rückmeldung erhalten und möchte nun bis zum 10.03. meine erste Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Diese wird ausschließlich aus vorsteuerabzugsrelevanten Posten bestehen, da ich bislang keine Einnahmen hatte und lediglich meinen Warenbestand aufstockte. Die insgesamt zu erstattende Vorsteuer beläuft sich auf etwa 400€.
Zuerst meine Frage: Ab wann ist man verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben bzw. gibt es dazu einschlägige Gesetzesstellen im HGB? Ab Eingang der Mitteilung des Voranmeldungszeitraums vom Finanzamt? Ab Unternehmensgründung? Sobald man das erste Mal auch USt abführen muss?
Zweite Frage: Nach meiner Kenntnis muss die Rechnung vorliegen und die Leistung erfüllt sein, damit die Vorsteuer abzugsfähig ist. Daher fällt bei mir erstattungsfähige USt an im Dezember 2020, Januar und Februar 2021. In der aktuellen USt-Voranmeldung gebe ich die für Februar 2021 an.
Ich vermute, dass ich eine separate USt-Voranmeldung für Januar einreichen muss? Und wie mache ich das für die Ausgaben im Dezember? Geht das nur mittels der Umsatzsteuererklärung für 2020?
Ich danke sehr für Hilfe.
Viele Grüße,
Patrick
ich habe am 25.02.2021 für mein neu gegründetes Gewerbe vom Finanzamt nun Rückmeldung erhalten und möchte nun bis zum 10.03. meine erste Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Diese wird ausschließlich aus vorsteuerabzugsrelevanten Posten bestehen, da ich bislang keine Einnahmen hatte und lediglich meinen Warenbestand aufstockte. Die insgesamt zu erstattende Vorsteuer beläuft sich auf etwa 400€.
Zuerst meine Frage: Ab wann ist man verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben bzw. gibt es dazu einschlägige Gesetzesstellen im HGB? Ab Eingang der Mitteilung des Voranmeldungszeitraums vom Finanzamt? Ab Unternehmensgründung? Sobald man das erste Mal auch USt abführen muss?
Zweite Frage: Nach meiner Kenntnis muss die Rechnung vorliegen und die Leistung erfüllt sein, damit die Vorsteuer abzugsfähig ist. Daher fällt bei mir erstattungsfähige USt an im Dezember 2020, Januar und Februar 2021. In der aktuellen USt-Voranmeldung gebe ich die für Februar 2021 an.
Ich vermute, dass ich eine separate USt-Voranmeldung für Januar einreichen muss? Und wie mache ich das für die Ausgaben im Dezember? Geht das nur mittels der Umsatzsteuererklärung für 2020?
Ich danke sehr für Hilfe.
Viele Grüße,
Patrick
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