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Angabe von Fahrtkosten für nicht gekaufte Immobilien zur Vermietung

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    Angabe von Fahrtkosten für nicht gekaufte Immobilien zur Vermietung

    Hallo,

    ich habe im letzten Jahr eine Immobilie zur Vermietung erworben. Um sie zu finden habe ich mehrere andere Immobilien besichtigt. In welcher Anlage und an welcher Stelle kann ich die Fahrtkosten zu den besichtigten aber nicht gekauften Immobilien geltend machen?
    In Anlage V finde ich leider nur einen Reiter Werbungskosten, die ich einer gekauften Immobilien zuordnen kann - Kosten für eine nicht erworbene Immobilie kann ich hier wohl nicht geltend machen, korrekt? Wo aber dann? Bei den sonstigen Werbungskosten in Anlage N?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung!

    Viele Grüße
    Lars Hellmich

    #2
    Kosten für eine nicht erworbene Immobilie kann ich hier wohl nicht geltend machen,
    Und warum sollst du die nicht in der Anlage V geltend machen können ? Wenn es Werbungskosten sind, dann aus dem Bereich Vermietung.?

    Auch bei der Anlage V gibt es die Position Sonstiges (Zeile 50).

    Mit ElsterFormular kannst du für 2020 allerdings gar nicht mehr erklären, das Programm wurde eingestellt.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 31.03.2021, 18:25. Grund: ergänzt wegen falschem Unterforum
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Info.
      Alles klar, ich habe die Zeile 50 in Anlage V so verstanden, dass die eingetragenen Werbungskosten direkt dem Objekt zugeordnet werden müssen. Dann ordne ich die Fahrtkosten für die Besichtigungen der nicht gekauften Immobilien der gekauften Immobilie zu. Wäre das dann korrekt?

      Kommentar


        #4
        Du musst natürlich beachten, dass die Fahrtkosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der tatsächlich gekauften Wohnung Anschaffungskosten sind.

        Die Fahrtkosten für die Suche nach einem Vermietungsobjekt oder zu Treffen mit einem Makler sind im Zusammenhang mit einer erworbenen Immobilie

        Anschaffungskosten
        , im Zusammenhang mit nicht erworbenen Vermietungsobjekten dagegen sofort abziehbare Werbungskosten (BFH-Urteil vom

        10.3.1981, VIII R 195/77)
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Perfekt, habe ich verstanden. Vielen Dank!

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