Hallo,
ich habe im letzten Jahr eine Immobilie zur Vermietung erworben. Um sie zu finden habe ich mehrere andere Immobilien besichtigt. In welcher Anlage und an welcher Stelle kann ich die Fahrtkosten zu den besichtigten aber nicht gekauften Immobilien geltend machen?
In Anlage V finde ich leider nur einen Reiter Werbungskosten, die ich einer gekauften Immobilien zuordnen kann - Kosten für eine nicht erworbene Immobilie kann ich hier wohl nicht geltend machen, korrekt? Wo aber dann? Bei den sonstigen Werbungskosten in Anlage N?
Vielen Dank für eine Rückmeldung!
Viele Grüße
Lars Hellmich
ich habe im letzten Jahr eine Immobilie zur Vermietung erworben. Um sie zu finden habe ich mehrere andere Immobilien besichtigt. In welcher Anlage und an welcher Stelle kann ich die Fahrtkosten zu den besichtigten aber nicht gekauften Immobilien geltend machen?
In Anlage V finde ich leider nur einen Reiter Werbungskosten, die ich einer gekauften Immobilien zuordnen kann - Kosten für eine nicht erworbene Immobilie kann ich hier wohl nicht geltend machen, korrekt? Wo aber dann? Bei den sonstigen Werbungskosten in Anlage N?
Vielen Dank für eine Rückmeldung!
Viele Grüße
Lars Hellmich
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