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Eintrag doppelte Haushaltsführung bei Unterbrechung

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    Eintrag doppelte Haushaltsführung bei Unterbrechung

    Hallo zusammen,

    da sich für mich in 2020 ein paar "spezielle" Änderungen ergeben haben, hätte ich zwei Fragen zur doppelten Haushaltsführung (DHF)
    und wie diese unter bestimmten Umständen eingetragen werden muss. Speziell stellt sich das für meinen Fall wie folgt dar:

    DHF1: 01.08.20 - 31.10.20: Hauptwohnsitz: Kassel, Zweitwohnung: Reutlingen

    Im November bin ich dann mit meinem Hauptwohnsitz umgezogen, so dass

    DHF2: seit 01.11.20: Hauptwohnsitz: Nürnberg, Zweitwohnung: Reutlingen

    Ich konnte schon in Erfahrung bringen, dass für diesen Fall DHF1 und DHF2 als zwei separate DHFs eingetragen werden müssen

    Meine erste Frage hierzu wäre jetzt:
    Muss ich hier einfach eine weitere (neue) doppelte Haushaltsführung mit dem neuen Lebensmittelpunkt angeben oder muss die
    vorherige, in diesem Fall DHF1, *beendet* werden (d.h. muss für DHF1 "Endet in 2020" angekreuzt werden)

    Frage zwei zielt in eine ähnliche Richtung:
    Wie verhält es sich für den Fall, dass die DHF für mehr als 4 Wochen unterbrochen wurde (Verpflegungspauschale):
    Muss hier ebenfalls die DHF die unterbrochen wird beendet werden?

    Hoffe die Frage ist einigermaßen verständlich. Bei Fragen gerne melden!

    VIelen Dank schon mal im Vorraus

    #2
    Du schreibst vom Jahr 2020, dies aber im Unterforum für ElsterFormular, das letztmals für 2019 verfügbar war.

    Jede doppelte Haushaltsführung muss mit Beginn und Ende getrennt erfasst werden, das sollte auch in Mein ELSTER kein Problem sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von jqr6yQjCDiYt Beitrag anzeigen
      Meine erste Frage hierzu wäre jetzt:
      Muss ich hier einfach eine weitere (neue) doppelte Haushaltsführung mit dem neuen Lebensmittelpunkt angeben
      Schlicht und einfach: JA. Denn die 1. und die 2. doppelte Haushaltsführung unterscheiden sich ja in ihren Anfangs- und Ende-Daten. Bei Dir ist es offensichtlich die 1. vom 1.8. bis 31.10., die 2. ab dem 1.11.2020.


      Zitat von jqr6yQjCDiYt Beitrag anzeigen
      Frage zwei zielt in eine ähnliche Richtung:
      Wie verhält es sich für den Fall, dass die DHF für mehr als 4 Wochen unterbrochen wurde (Verpflegungspauschale): Muss hier ebenfalls die DHF die unterbrochen wird beendet werden?
      Wann soll denn da die Unterbrechung für mehr als 4 Wochen gewesen sein? Wenn Deine Daten stimmen, dann hast Du ja keine Unterbrechung. Oder verstehe ich das falsch? Unabhängig davon: wenn es eine Unterbrechung von mehr als 4 Wochen gibt, dann fängt eine doppelte Haushaltsführung, auch wenn sie an derselben Anschrift weitergeht, wieder von vorne an. Oder anders: Ja, Du kannst dann wieder für 3 Monate den VMA geltend machen (das meintest Du mit Verpflegungspauschale?).

      Was mir gerade noch einfällt: bei Deiner Steuer für 2021 musst Du aufpassen wegen der doppelten Haushaltsführung. Wenn die aus 2020, die ja nach meinem Verständnis nur 2 Monate ging, in 2021 noch weitergeht (oder ging), dann hast Du natürlich noch den 1 Monat Anspruch auf VMA. Und wenn Du dann die Steuer 2021 machst, dann musst Du bei Beginn der doppelten Haushaltsführung das Datum aus 2020 angeben.

      Ein bisschen was zum Lesen zur doppelten Haushaltsführung (teilweise schon älter, von 2018, das meiste ist noch aktuell):

      https://www.steuernetz.de/lexikon/do...shaltsfuehrung

      https://www.steuerrecht-anwalt.berlin/doppelte-haushaltsfuehrung-lebensmittelpunkt-rechtsanwalt.php
      https://www.buhl.de/steuernsparen/wann-ist-die-zweitwohnung-der-lebensmittelpunkt/
      https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/d/doppelte-haushaltsfuehrung-lexikon-des-steuerrechts/#D063022800003
      https://www.channelpartner.de/a/finanzamt-prueft-immer-genauer,3043803
      https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Steuern/Familienheimfahrten-bei-Doppelter-Haushaltsfuehrung.html
      https://www.steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/familienheimfahrt-doppelte-haushaltsfuehrung
      https://www.steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/steuern-sparen-doppelte-haushaltsfuehrung
      https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2017/319/wie_viele_heimfahrten_kann_ich_in_welcher_hoehe_ab setzen
      https://www.n-tv.de/ratgeber/Fahrtkosten-richtig-absetzen-article15188886.html
      https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/pendeln/familienheimfahrten-steuerlich-absetzen.html
      https://www.lohnsteuer-kompakt.de/rechner/arbeitstage
      https://www.doppelte-haushaltsfuehrung.de/
      Zuletzt geändert von ; 22.04.2021, 22:30.

      Kommentar


        #4
        Hallo und Charlie24 ,

        Ich danke Euch beiden für die schnelle Rückmeldung, Ihr habt mir bei dem Thema wirklich sehr geholfen!

        Schlicht und einfach: JA. Denn die 1. und die 2. doppelte Haushaltsführung unterscheiden sich ja in ihren Anfangs- und Ende-Daten. Bei Dir ist es offensichtlich die 1. vom 1.8. bis 31.10., die 2. ab dem 1.11.2020.
        Super, danke Dir für die Klarstellung hier. Ich denke mein Problem ist, dass ich gedanklich die "doppelte Haushaltsführung" immer zu sehr mit meiner "Zweitwohnung" gleichsetze (Und die hatte sich in dem Fall ja nicht geändert)

        Wann soll denn da die Unterbrechung für mehr als 4 Wochen gewesen sein?
        Eine berechtigte Frage und nein Du hast da nichts falsch verstanden Mich hatte eher generell das Thema interessiert wie das bei einer Unterbrechung eingetragen werden muss. Allerdings sind die Daten von oben nicht ganz korrekt (Ich wollte nicht noch mehr Verwirrung stiften ) und ich bin am 11.12 tatsächlich über den Jahreswechsel für 4 Wochen in den Urlaub gegangen. Die daraus entstehenden zwei DHFs für 2020 und 2021 (was ich dank Eurer Hilfe ja jetzt in Erfahrung bringen konnte) sind also schön sauber über die Jahre getrennt.

        Vielen Dank noch einmal für die tollen Antworten!

        Viele Grüße!

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