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Als Auslaenderin erste Steuererklaerung

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    #16
    AW: Als Auslaenderin erste Steuererklaerung

    Du schreibst doch selbst:

    von Mitte 2012 bis 2014 war ich mit dem Studium in der Ukraine beschäftigt.
    Oder willst du nur das Auslandsemester 2012 in Deutschland geltend machen? Das könnte funktionieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Als Auslaenderin erste Steuererklaerung

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Du schreibst doch selbst:



      Oder willst du nur das Auslandsemester 2012 in Deutschland geltend machen? Das könnte funktionieren.
      Ja genau, nur das Auslandssemester. Danach habe ich noch eine Zeitlang in der Ukraine studiert, aber das kann ich wohl ja leider nicht absetzen.


      Und dazu noch die Frage: Wenn ich für 2012 den Verlustvortrag noch mache, dann bin ich ja verpflichtet für 2013 bis 2014 auch eine Steuererklärung zu erstellen, korrekt?

      Und noch eine Frage: Wenn ich einen doppelten Haushalt für 2012 (während es Studiums in Deutschland) melden möchte, muss ich es dann bei Fortbildungskosten oder bei " Mehraufwand für doppelten Hasuhalt" eintragen?
      Zuletzt geändert von Kirikara; 10.11.2019, 09:08.

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        #18
        Zitat von Kirikara Beitrag anzeigen
        2. Ich habe meine Steuererklaerung fuer 2015 ausgefuellt mit Anlage N und Vorsorgeaufwand. Und ich war sehr erschrocken, dass da steht, dass ich ca. 600 Euro nachzahlen muss. (Es steht in der pdf-Datei bei der Steuerberechnung). Wie kann das sein? Ich habe sehr viel abzusetzen. Kann es sein, dass meine Steuerlast aufgrund der Steuerklasse 4 berechnet wurde? So sieht es nämlich fuer mich aus. Ich war ja allerdings mehrere Monate Steuerklasse 3. Kann ich das irgendwie korrigieren?

        Lena
        Blöde Frage: steht ein Plus (+) oder ein Minus (-) vor den 600 €?

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          #19
          Zitat von dydavide Beitrag anzeigen
          steht ein Plus (+) oder ein Minus (-) vor den 600 €?
          Ich gehe davon aus dass es sich um ein Plus handelt. Einzelveranlagung bei Steuerklasse 3.

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            #20
            Der letzte Eintrag von Kirikara erfolgte am 10.11.2019, es bringt nichts, da am 20.01.2020 nachzufragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Zitat von dydavide Beitrag anzeigen

              Blöde Frage: steht ein Plus (+) oder ein Minus (-) vor den 600 €?
              Es war ein Plus also eine Nachzahlung.
              Habe mich aber noch mit meinem Ex-Mann einigen können, dass wir die Erklärung zusammen abgeben, sodass ich wieder eine Rückerstattung erwarte.

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                #22
                Hallo zusammen,

                folgender Nachtrag bzw. Frage zu dem Thema:

                Ich habe Feedback zu der Erklärung bekommen und muss jede Ausgabe nachweisen. Leider habe ich fast keinerlei Belege aus der Zeit, da mir einfach damals nicht bewusst war, dass es sowas wie eine Steuererklärung überhaupt gibt und ich Rechnungen längerfristig brauche.

                Folgendes muss ich hauptsächlich nachweisen:

                Werbungskosten von ca. 1000 €
                Dabei sind elementare Dinge wie ein Laptop (50 %), ein Smartphone (25 %), Festplatte und Arbeitstasche..., die sehr üblich für meinen Beruf sind. Kann ich auch ohne Belege darlegen, dass diese Gegenstände zwingend notwendig für meinen Beruf sind?

                Doppelte Haushaltsführung von ca. 3000 €
                Wie bereits gesagt ist mein Mann vorerst in der Ukraine geblieben und später auch nachgekommen. Während meiner Probezeit hier wurde weiterhin eine Wohnung in der Ukraine geführt. Es sind keine Nachweise mehr da, aber ich halte es für sehr gut nachvollziehbar, dass ich zu Beginn zwei Wohnungen führen muss. Genauso, dass ich zwei Heimfahrten während der Zeit hatte. Kann man sowas auch ohne Belege gut darlegen?

                Hat jemand Tipps dazu..?

                Vielen Dank!

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