AW: Als Auslaenderin erste Steuererklaerung
Du schreibst doch selbst:
Oder willst du nur das Auslandsemester 2012 in Deutschland geltend machen? Das könnte funktionieren.
Du schreibst doch selbst:
von Mitte 2012 bis 2014 war ich mit dem Studium in der Ukraine beschäftigt.
Kommentar