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Abbruch-Hinweis 07147

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    #31
    AW: Abbruch-Hinweis 07147

    Zitat von andreasd2 Beitrag anzeigen
    Bin privat versichert und nachdem ich den Abbruch-Hinweis auf die Anlage Vorsorge eingrenzen konnte, habe ich auch mit dem Beträgen gespielt, bis der Hinweis verschwunden war. Kann daher die Analyse von "neysee" bestätigen - inkl. der 20€.

    Um aber doch (für mich) eine passende Steuerberechnung zu erhalten, habe ich den Betrag, um den ich den Zuschuss kürzen musste, jetzt in Zeile 34 von Seite 2 als "Zuschuss von dritter Seite" eingetragen. Müsste doch hinkommen, oder ?
    Prima Idee, so müsste es gehen. Ich habe jetzt gemerkt, dass die Software es auch nicht mag die Basisbeträge zu verteilen auf AN und Ehefrau. Die Bescheinigung der PKV suggeriert diese Aufteilung. Addieren, fertig. Kind extra. Differenz zwischen KV-Gesamtbeitrag und Basis bei einer Person eintragen. Wie soll es sonst gehen (?), denn der AG weist seine Max-Zuschüsse ja nicht Personenbezogen aus und nennt den anteiligen Zuschuss pro Person aufgeteilt in Basis und Sonstiges.

    Jetzt kann ich mit deiner Hilfe noch die 50 % Klausel umgehen.

    Ich überlege gerade noch, wie ich mit Beträgen umgehe, die bei PKV anfallen, weil ich PKV
    nicht in Anspruch nehme möchte. Genauso Zuzahlungen oder Selbstbehalt. Die haue ich mal auf den Zusatz-Beitrag drauf, oder ? Ich zahle Sie ja, zB. um etwa BRE zu erhalten, die ja später wieder minus zählen oder um höheren Zusatzbeitrag (Selbstbehalt) zu vermeiden.

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      #32
      AW: Abbruch-Hinweis 07147

      Zitat von bobbymotsch Beitrag anzeigen
      Ich überlege gerade noch, wie ich mit Beträgen umgehe, die bei PKV anfallen, weil ich PKV
      nicht in Anspruch nehme möchte. Genauso Zuzahlungen oder Selbstbehalt. Die haue ich mal auf den Zusatz-Beitrag drauf, oder ? Ich zahle Sie ja, zB. um etwa BRE zu erhalten, die ja später wieder minus zählen oder um höheren Zusatzbeitrag (Selbstbehalt) zu vermeiden.
      Nö, die sind Privatvergnügen. Maximal könnte man sie als Krankheitskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen angeben.

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        #33
        AW: Abbruch-Hinweis 07147

        Zitat von bobbymotsch Beitrag anzeigen

        Ich überlege gerade noch, wie ich mit Beträgen umgehe, die bei PKV anfallen, weil ich PKV
        nicht in Anspruch nehme möchte. Genauso Zuzahlungen oder Selbstbehalt. Die haue ich mal auf den Zusatz-Beitrag drauf, oder ? Ich zahle Sie ja, zB. um etwa BRE zu erhalten, die ja später wieder minus zählen oder um höheren Zusatzbeitrag (Selbstbehalt) zu vermeiden.
        Du musst auf jeden Fall ausrechnen, wann es sich lohnt. Hängt von Deiner Steuerklasse und den % ab. Der alte direkte 1zu1 Vergleich gilt ja nicht mehr, die BRE ist ja nun weniger "wert", dh es lohnt sich uU auch Rechnungen einzureichen, deren Summe niedriger ist.

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          #34
          AW: Abbruch-Hinweis 07147

          Hallo Allerseits,

          ich hatte das gleiche Problem, hab dann einfach die Zeile 24 (die ja in den vergangenen Jahren auch nicht ausgefüllt war) weggelassen und dann wurde die Berechnung durchgeführt. Wie sich das auswirken wird, werde ich ja sehen. Sonst benutze ich Taxman, und das schon seit Jahren, nur dieses Jahr hat es mir bei meiner Berechnung Probleme bereitet - hat DBA bei mir angerechnet. Dabei hatte mein Mann das letzte Mal DBA Einnahmen in 2008. Irgendwo im Programm ist ein Kinken.

          Gruß
          Kirsten

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            #35
            AW: Abbruch-Hinweis 07147

            Abbruch-Hinweis 07147
            Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50% der Summe der Beiträge zu Basiskrankenversicherungen und sozialen Pflegeversicherungen Pflegepflichtversicherungen

            Bedeutet das, dass der Arbeitgebeber ggf. zuviel zahlt?
            Oder wie ist das zu verstehen?

            DANKE!

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              #36
              AW: Abbruch-Hinweis 07147

              Hallo

              nein das ist es nicht, vielmehr könnte die Lohnsteuerbescheinigung des AG nicht die rictigen Zahlen ausweisen.

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                #37
                AW: Abbruch-Hinweis 07147

                Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse beziehen sich auf die kompletten Beiträge. Davon bekommst Du ja 50%, bis zur Obergrenze.

                Da man aber nun nur noch die Basistarife in das Elster Formular eintragen kann, wird deshalb in der Regel der Arbeitergeberzuschuss größer sein als die Summe der Basisbeiträge.

                Also konkret >50%.

                Ergibt sich in der Logik aus der Basisversicherung, ist aber in Elster noch nicht angekommen und fällt damit durch den Quercheck.

                P.S: hab mir sagen lassen müssen, die Aldi Software für paar Euro kann das bereits...nur mal so zur Aufheiterung.

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                  #38
                  AW: Abbruch-Hinweis 07147

                  Zitat von alja Beitrag anzeigen
                  Du musst auf jeden Fall ausrechnen, wann es sich lohnt. Hängt von Deiner Steuerklasse und den % ab. Der alte direkte 1zu1 Vergleich gilt ja nicht mehr, die BRE ist ja nun weniger "wert", dh es lohnt sich uU auch Rechnungen einzureichen, deren Summe niedriger ist.
                  Hm, danke für die Hinweise. Die Steuerberechnung gibt einem ja auch Hinweise, etwa die 3.800 zu erreichen. Über Rechnung bezahlen, statt einreichen funktioniert es also nicht. Schon lustig, die PKV schickt mir eingereichte Belege vorsorglich zurück, da ich doch über BRE wenige Euro sparen würde.
                  Zuletzt geändert von bobbymotsch; 22.02.2011, 17:35.

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                    #39
                    AW: Abbruch-Hinweis 07147

                    aber wie neysee schrieb, die tatsaechlichen krankheitskosten aus rechnungen und selbstbehalt haben in dem bereich nichts verloren. da geht es rein um die versicherungs-beiträge.

                    krankheitskosten gehören zu den aussergewoehnlichen belastungen (unter beruecksichtigung der sog. zumutbaren belastung).

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                      #40
                      AW: Abbruch-Hinweis 07147

                      ich komme jetzt irgendwie nicht mehr mit.

                      ich bin auch privat versichert. habe aber vom 01.2010 - 31.10.2010 steuerfreien zuschuss erhalten vom arbeitgeber (beihilfe) da ich in elternzeit war. mein eigenbeitrag war aber höher, denn es wurde nur die basisversorgung erstattet. bei mir ist nun jedenfalls auf der steuerkarte in der zeile 24 dieser steuerfreier zuschuss eingetragen. ich komme wohl nicht richtig dazu die daten richtig einzutragen, den ich habe ständig den oben genannten fehler! kann mir vielleicht einer helfen?????

                      zeite 24 2196,09 eur
                      tatsächlich angefallene kv-beitrag 3134 mit pv zusammen (auch mit dem beitrag für das kind zusammen)

                      vielen dank im voraus

                      kann es sein, dass ich in der anlage vorsorgeaufwand etwas falsch eintrage? oder falsch abziehe?
                      zeile 30 (anlage vorsorgeaufwand) habe ich wie folgt ausgefüllt: 3143 - 2196 = 938
                      zeile 31 3000
                      zeile 32 134
                      zeile 34 2196

                      ist das vielleicht die ursache für den fehler????

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                        #41
                        AW: Abbruch-Hinweis 07147

                        Ursache für den Fehler wird von Kollege ELIAS allgemein beantwortet (https://www.elster.de/nmIQ/avatar_faq.jsp)
                        Mit Beispielrechnung nocheinmal erläutert von [neysee] in Post Nr.28 u.v.a. in anderen Threads:
                        Dein Eintrag in Zeile 24 (2196) ist größer als 50% von der Summe aus Zeilen 31+32 (3134). Das lässt ELSTER leider nicht zu, obwohl es nicht der Realität entspricht!
                        Von daher musst Du auf die Berechnung verzichten oder etwas tricksen (siehe z.B. Nr.31)

                        Du schreibst, es wurde nur die Basisversorgung erstattet. Das waren dann aber mehr als 50%, denn sonst hätte ELSTER genau seinen Musterfall, den er berechnen könnte.

                        Nun zum Ausfüllen (ohne Gewähr, dass ich evtl. Unsinn erzähle...)
                        Wenn Du privat KV warst, dann würd ich nix in Zeile 30 eintragen! Die gehört zum Abschnitt Gesetzlich...
                        Desweiteren musst Du Dir wohl den Bescheid von deiner PKV ansehen, um Deinen Anteil zur PKV-Basisabsicherung zu erfahren, nennen wir ihn A. Dann getrennt davon, Deinen Anteil zur PKV-Pflege, nennen wir ihn B. Getrennt davon PKV-Basis-Kind=C, Pflege-Kind=D.
                        Dann bleibt evtl. ein Rest PKV=E und ein Rest PKV-Kind=F, ergo die Summe A+B+C+D+E+F=3134,-
                        Das ergibt für Anlage "Vorsorgeaufwand, Seite 2":
                        Zeile 31: A
                        Zeile 32: B
                        Zeile 34: leer
                        Zeile 35: E
                        und für Anlage "Kind, Seite 2":
                        Zeile 31: C
                        Zeile 33: D
                        Zeile 36: F
                        Unberücksichtigt davon der Anteil mit Krankengeldanspruch (Zeilen 32,35)...da kann ich nichts zu sagen.
                        Hoffe, konnte Dir helfen...

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                          #42
                          AW: Abbruch-Hinweis 07147

                          Nochmal ganz kurz.

                          Auch im Finanzamt kommt bei der Berechung der Fälle (z.B. freie Heilfürsorge, aber Pflegeversicherung) der Fehler 7147. Die Berechnung dieser Fälle werden bis zum Entscheid durch den BMF zurückgestellt.

                          m.E ist es in diesem Fall kein Problem die Zahlen so Einzutagen und (ohne Berechnung) abzusenden. Dann liegt er halt beim Finanzamt. Dafür ist man dann "dran" sobald das Finanzamt die Berechnung freigeschaltet bekommt.

                          Ich bin bei dem ganzen Kuddel_Muddel selber etwas durcheinander gekommen und hab meinen Beitrag nochmal berichtigt.

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                          Das die Arbeitgeber die Eintagungen in der Lohnsteuerbescheinigung, nach Sicht der Finanzverwaltung, falsch bescheinigt haben ist wieder ein anderes Problem - beschreibung wie folgt:

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                          Selbst Firmen wie Datev (lt. grossem Artikel einer lokalen Tageszeitung) mussten zugeben das ihre Prgramme falsch arbeiten und haben mitgeteilt das sie ein Update zur Verfügung stellen. Sofwarehersteller und Finanzverwaltung versuchen nun sich gegenseitig den Schwarzen Peter zuzuschieben.

                          Es wurde geschrieben das die Nachteile für den "Steuer"-Bürger von über 1000 Euro betragen können.

                          Betroffen seien die freiwillig gesetzlich versicherten oder diejenigen welche 2010 in die pri-vate KV gewechselt sind, mit einem Bruttogehalt ab 45.000 € (bei denen würde es sich steuerlich nachteilig auswirken).

                          Wenn die Einträge in Zeile 25/26 der Lohnsteuerbescheingung etwa doppelt so hoch ist wie der in Zeile 24 ist alles ok.

                          Ist er gleich, dann soll man die Beträge überprüfen lassen. Sonst würde auch die Festsetzung im Finanzamt fehlerhaft (mit Einbussen für den Bürger) erfolgen - schreibt die Zeitung.

                          http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-21405/krankenversicherung-tueckische-steuerfalle-umgehen_aid_601165.html

                          und siehe die von dort aus nachfolgenden Links!

                          Dort wird empfohlen die Beträge selber zu berichtigen, indem man den Zuschuss einfach weglässt (bitte selber lesen!)

                          Auszug aus dem Artikel:
                          - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
                          Für Arbeitnehmer, bei denen in der Lohnsteuerbescheinigung in den Zeilen 25 und 26 nur der Beitrag enthalten ist, den er selbst für die Kranken- und Pflegeversicherung geleistet hat, be-steht Handlungsbedarf. Claudia Specht von der DATEV eG empfiehlt: „Um im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung korrekt zu berücksichtigen, verzichten Betroffene in der Zeile 37 der „Anlage Vorsorgeaufwand“ auf die Eingabe des Betrags, der als Arbeitgeberzuschuss in der Zeile 24 der Lohnsteuerbescheini-gung bescheinigt ist.“ Damit werden die aus den Zeilen 25 und 26 der Lohnsteuerbescheini-gung übernommenen Arbeitnehmeranteile nicht mehr um den Arbeitgeberzuschuss verringert, und es erfolgt eine richtige Berechnung der Vorsorgeaufwendungen .
                          LG MAX v S.

                          (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                            #43
                            AW: Abbruch-Hinweis 07147

                            also am besten nicht mit den Zahlen tricksen und einfach abwarten und auf das nächste Update hoffen.

                            Die Fehler hängen ja alle mit der gleichen Grundproblematik zusammen und da eingrenzbar, sollte man doch erwarten können, dass ein Fix nicht ewig dauert.

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Abbruch-Hinweis 07147

                              Der gute alte Taschenrechner ist wieder gefragt; es gibt in der Anlage VOR eine ganze Menge von Hand auszurechnen. Das ist das Eine!
                              Und jetzt kommt das Zweine: Die vorhandenen Belege, besonders die der Privaten Kassen, müssen erst verstanden werden; und dann fängt das Eintragen in die entsprechenden Felder an. Richtig kann man es nicht machen, sondern nur besser! Gott sei Dank haben nun die FinanzbeamtInnen der FA die Brille auf. Ich glaube, dass die Widersprüche gegen die Berücksichtigung der Anlage VOR ungeahnte Ausmaße errreichen werden.
                              Und die Rentner sollen das nun auch noch verstehen. Ich nicht so ganz. Leider muss ich aber helfend zur Seite stehen, um unseren LStH-Verein nicht uralt aussehen zu lassen.

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                                #45
                                AW: Abbruch-Hinweis 07147

                                Na ja, als privat Versicherter hatte ich bereits im Oktober 2009 von meiner Versicherung eine Aufteilung der Beträge in Basis-KV, Pflege-Versicherung und Wahlleistungen bekommen, die ich dann nur noch auf das Jahr hochrechnen musste (das war übrigends das Schreiben, in dem die Versicherung wegen der elektronischen Datenübermittlung nachgefragt hat).

                                Damit kann ich meine Erklärung 2010 auch jetzt schon richtig ausfüllen.

                                Wer aber das Schreiben nicht mehr hat oder so eins nicht bekommen hat, der muss halt bis März warten, wenn die Versicherungen ihre Daten übermittelt haben und dann die Bescheinigungen verschicken, die man nur noch abzuschreiben braucht.

                                Was aber den rechtlichen Fehler angeht, auf den sich dieser Beitrag hier überhaupt bezieht (bei den steuerfreien Erstattungen werden die Wahlleistungen ignoriert) - da können aktuell auch die Finanzämter nichts dran ändern. Denn die können die Fälle, bei denen ELSTER streikt auch nicht umsetzen.

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