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Habe den Fehler mal eingegrenzt. 2208 Euro beim Sohn (minderjährig), kein Problem.
Bei der Tochter (volljährig, in Ausbildung) gehen maximal 4 Monate (736 Euro). Bei 5 Monaten kommt der Fehler wieder. Setze ich die Tochter als Schülerin ohne Einkommen ein, funktioniert auch alles. Es muss anscheinend an der Ausbildung liegen?
@edit: Ich habs! Ich hatte bei der Tochter nur den Zeitraum der Ausbildung eingetragen. Jetzt habe ich den Rest des Jahres als Schulzeit eingefügt. Der Wald und die Bäume....
Das das Jahr nicht komplett ausgefüllt war, hat Elster dann gestört. Ist ja auch logisch im Nachhinein. Bei volljährigen Kindern wird das ja immer gefordert. Danke an alle!
Zuletzt geändert von wetterauer; 20.02.2011, 15:51.
schön das es doch noch klappt, genau darauf zielte die Frage mit dem Alter ab, bei Volljährigen ermittelt die Berechnung genau an Hand der Angaben zu volljährigen Kindern in welchen Monaten tatsaechlich Anspruch auf Kindergeld bestand, deswegen wurde die Angabe von 'zu wenig' Kindergeld in Zeile 6 auch nicht bemängelt...
So, erstmal danke, dieses Problem ist offensichtlich gelöst. Ich hatte mich bei den Kindergeldjahresbeträgen jeweils um 12 Euro verrechnet und deswegen hat es wohl nicht funktioniert.
Jetzt bekomme ich jedoch einen neuen Hinweis bei der Berechnung (Plausibilitätsprüfung ist immer noch ohne Beanstandungen):
AHW Abbruch-Hinweise
Neben den Eingaben zur Basiskrankenversicherung liegen auf der 2. Seite der Anlage VOR keine
Eintragungen zur sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung vor bzw. umgekehrt. Die
Eingaben sind zu prüfen.
Ich bin Beamter und daher habe ich in der Anlage Vorsorgeaufwendungen die Zeilen 31 bis 36 sowie 51 bis 55 ausgefüllt.
Langsam verzweifle ich. In den letzten Jahren hatte ich nie Probleme...
welche zeilen im bereich 31-36 wurden genau ausgefuellt. das problem gab es hier schon mehrfach, wenn eben zB in zeile 31 was steht aber 32 nicht usw. je nach der eigenen versicherungs-situation sind die beitraege an die krankenkasse genau aufzusplitten in anteil fuer KV und PV etc.
es sind scheinbar noch einige bugs in der sw enthalten...
zu o.g. problem, welches ich gerade wie folgt gelöst habe:
> noch einmal alle kinder-anlagen gelöscht (relevanz nicht bekannt)
-Berechnung möglich
> kinder der reihe nach angelegt, inklusive (!) familienname bei "ggf abweich. name"
-berechnung möglich (kindergeld in normaler höhe angegeben)
ein weiteres problem gab es auch bei 0,00 eintragungen (z.B. kirchensteuer)...
fehlermeldung: "steuer trotz konfession "nicht religiös" eingetragen" (?!)
> einfach alles leer gelassen - berechnung möglich
grüße und kopf hoch...
ein weiteres problem gab es auch bei 0,00 eintragungen (z.B. kirchensteuer)...
fehlermeldung: "steuer trotz konfession "nicht religiös" eingetragen" (?!)
> einfach alles leer gelassen - berechnung möglich
grüße und kopf hoch...
nun das war jetzt logisch. Wenn Du nicht religiös bist, darfst Du halt auch keine Kirchensteuer eintragen, dabei ist auch 0,00 ein Eintrag. Aber Du hast ja die richtige Lösug gefunden.
Hallo,
auch mich hat der Wahnsinn bald eingeholt - ich weiss nicht, wo der Fehler steckt
Kindergeld 2208 Euro - Fehlermeldung - grün hinterlegt (ich erhalte aber das volle Geld)
wenn ich 1.104 eingebe, was nicht richtig ist, dann erfolgt eine Plausibilitätsprüfung!!!
(soll ich das einfach so übermitteln?)
Kindergeld 2208 Euro - Fehlermeldung - grün hinterlegt (ich erhalte aber das volle Geld)
Beachte bitte was Du in Zeile 6 eingeben musst: Anspruch auf Kindergeld. Wenn Du jetzt m e h r Kindergeld bekommen hast als die Hälfte, weil der Vater dann entsprechend weniger Unterhalt zahlt, dann ist das ohne Belang.
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