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Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

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    #16
    AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

    imho ist programmtechnisch nur die (unsinnige) ueberpruefung mit den 50% bei privat versicherten in der berechnung rauszunehmen. diese prüfung stammt ja vermutlich daher, das man evtl. falsche Lohnsteuerbescheinigungen abfangen will. das betrifft ja aber eigentlich nur freiwillig gesetzlich versicherte, die zudem keine selbstzahler sind.
    und darüberhinaus scheint mir diese prüfung beim erklärenden auch deplatziert, da dieser ja nur abschreiben kann, was auf seinen bescheinigungen steht...

    ...

    was die steuerliche betrachtung angeht. ich habe mal ein paar beispiele gerechnet, wenn man den die 50% übersteigenden zuschus-betrag wahlweise dem brutto zuschlägt oder von der basisabsicherung mit abzieht, oder von den übrigen vorsorgeaufwendungen abzieht.

    ob überhaupt ein unterschied in der steuerlast entsteht, haengt dabei eng an der hoechstgrenze von 1900 und ob die basisabsicherung selbst darunter oder darüber liegt, möglich sind solche fallkonstellationen aber.

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      #17
      AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

      das wuerde ich nicht so sehen, kanns aber natürlich auch nur raten.

      der test in der steuerberechnung auf die 50% grenze macht auf mich eben den eindruck, als wurde das nach bekanntwerden der lstb-problematik schnell noch vor veröffentlichung der steuerberechnung eingebaut, um eben einen check fuer die problemfaelle zu haben. dabei wurde mit der groben kelle gesiebt und nicht unterschieden, ob gesetzlich oder privat versichert.

      wie gesagt, nur mein eindruck, das muss keineswegs der realität entsprechen.

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        #18
        AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

        Zitat von SlashDD
        Die Frage muss zunächst lauten: Darf der Arbeitgeber nach § 3 Nr. 62 EStG mehr als die Hälfte für die Basisversorgung steuerfrei leisten?
        Steuerfrei bleiben die Zuschüsse des AG, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist. Also schau in SGB V § 257 nach, was der AG einem privat Versicherten zahlen muss, dann hat sich das Thema ganz schnell erledigt, und das hat mit den Änderungen durch das Bürgerentlastungsgesetz rein gar nichts zu tun.

        Ich frage mich ja, was nun so schwer daran ist, einfach mal zuzugeben, dass unser heiß und innig geliebtes ElsterFormular von einer falschen Rechtslage ausgeht.

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          #19
          AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

          was die rechtliche situation angeht, so klingt dein letzter absatz und die gesamt-diskussion in diesem Bezug sehr danach, das es nicht nur unklar bzw. auslegungsbedürftig ist sondern vorerst bleibt und dann irgendwann hoechstrichterlich geklärt wird.

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            #20
            AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

            Zitat von SlashDD
            @neysee: So klar stellt sichs für mich nicht dar. § 257 Abs. 2 S. 1 SGB V enthält folgende Aussage ..... die der Art nach den Leistungen dieses Buches entsprechen. Heisst übersetzt, die der Art nach den Leistungen der GKV entspricht.
            Heißt übersetzt, dass man den Zuschuss nur für eine PKV erhält, die die Leistungen abdeckt, die in SGB V definiert sind.
            Sonst könnte ja ein besonders sparsamer AN oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze auf die Idee kommen, eine PKV abzuschließen und dabei z.B. auf Zahnarztkosten zu verzichten, und trotzdem den Zuschuss des AG erhalten.

            Zitat von SlashDD
            D.h. - ohne das dies wie ich auch beschrieben hatte auf irgendwelchen fundierten Grundlagen basiert - halte ich es schon für fraglich ob der Arbeitgeberzuschuss steuerfrei bleiben kann, wenn Zahlungen über 50 Prozent der Beitragsanteile für die Basisversorgung - die ja den Leistungen der GKV entsprechen soll - gezahlt werden.
            Erstmal wird die Basisversorgung lt. EStG in SGB Buch Nr. 12 definiert, deswegen kann man die Basisversorgung schon per definitionem nicht unter die Leistungen dieses Buches in SGB 5 §257 subsummieren. Weiterhin sagt §257 ja klar aus, wie sich der Zuschuss berechnet, nämlich für das Jahr 2010 faktisch 262,50 Euro, aber höchstens die Hälfte dessen, was der Beschäftigte an seine PKV zu zahlen hat, eben ausdrücklich nicht beschränkt auf die Basisversorgung lt. SBG Buch 12 wie im EStG. Das dort hineinlesen zu wollen halte ich für extrem eigenwillig.

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              #21
              AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

              Nach einigem probieren ist mir aufgefallen, dass die Werte in Versorgungsaufwand Zeile 35 (Beitrag oberhalb der Basisabsicherung) bei der Berechnung gar nicht herangezogen werden.
              Scheinbar ist dies der Fehler bezüglich der 50% Meldung welche eine Berechnung der Steuer verhindert, die 50 % Prüfung sollte auch die Werte in Zeile 35 berücksichtigen.

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                #22
                AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

                @mitret: sh den ganzen thread hier, genau um diese problematik dreht sich das ganze... und ja, je nach höhe der basisabsicherung in bezug auf die hoechstgrenze kann es sein, das alles was darüberhinaus geht nicht mehr beruecksichtigt wird. eben nur die basisabsicherung ist unbegrenzt absetzbar.

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                  #23
                  AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

                  Ich habe ein ähnliches Problem - aber mit der Anlage Kind.
                  Dort werde erhalte ich folgende Fehlermeldung:

                  AHW Abbruch-Hinweise
                  Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

                  Meine Eingaben stimmen aber mit den tatsächlich zu machenden Angaben bzw. denen des letzten Jahres überein.

                  Hat evtl sonst noch jemand so eine Fehlermeldung?

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                    #24
                    AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

                    Hallo an alle,

                    ich weiß leider nicht wie ich ein neues Thema anfangen kann, aber vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

                    Habe jetzt nach 3 Stunden diese blöde Steuererklärung gemacht und am Ende kommt ein Betrag raus, den ich nicht verstehe. Endergebnis 264,90. Ist das der Betrag den ich zurück bekomme? Das wäre aber sehr wenig.

                    Bitte nicht böse sein, wenn ich hier nicht richtig bin

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                      #25
                      AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

                      Hallo liebes Forum, meine letzte Hoffnung nur auf euch:-)

                      Zuerst zu meiner Lage: ich bin Studentin und bin gesetztl. krankenversichert. Also die Beiträge zur KV zahle ich selber und nicht der Arbeitgeber. Außerdem muss ich keine Arbeitslosenversicherung zahlen.

                      In der Anlage Vorsorgeaufwand (ElsterFormular'10) habe ich Angaben zur gesetz. Kranken-und Pflegeversicherung in Zelle 18, 19 (zusatzbeitrag) und 21 gemacht. Die Daten aus meiner LstB lt. Nr. 25, 26 werden automatisch in die Zellen 12 und 15 der Anlage VA übermittelt und sind logischerweise leer, da ich selbst Beträge zur KV zahle.

                      Bei der Berechnung kommt dann eine Fehlermeldung: "Sie haben Beiträge zur gesetzl. Rentenversicherung erfasst, jedoch fehlt eine Eingabe zur gesetzl. Krankenversicherung,
                      zur sozi. Pflegeversicherung und zur gesetzl. Arbeitslosenversicherung."

                      Wo muss ich sonst diese Angaben machen? Ich blick nicht mehr durch!! Bitte um Eure Hilfe!

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                        #26
                        AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

                        Zitat von zarathustra05 Beitrag anzeigen
                        Ich habe ein ähnliches Problem - aber mit der Anlage Kind.
                        Dort werde erhalte ich folgende Fehlermeldung:

                        AHW Abbruch-Hinweise
                        Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

                        Meine Eingaben stimmen aber mit den tatsächlich zu machenden Angaben bzw. denen des letzten Jahres überein.

                        Hat evtl sonst noch jemand so eine Fehlermeldung?
                        Hallo,
                        ich hatte die gleiche Warnmeldung; nachdem ich alle Angaben mehrfach überprüft hatte, fiel mir auf, dass Wehr-/Zivildienstzeiten nicht angegeben waren (mein Sohn ist über 25 Jahre alt). Nachdem die Zeit eingetragen war, blieb die Warnung weg.

                        Allerdings erhalte ich wie andere hier auch die Fehlermeldung bzgl. Arbeitgeberanteil zur KV+PV höer als 50%, was defintiv nicht der Fall ist!!

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                          #27
                          AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

                          Zitat von nadja_777 Beitrag anzeigen
                          Hallo liebes Forum, meine letzte Hoffnung nur auf euch:-)

                          Zuerst zu meiner Lage: ich bin Studentin und bin gesetztl. krankenversichert. Also die Beiträge zur KV zahle ich selber und nicht der Arbeitgeber. Außerdem muss ich keine Arbeitslosenversicherung zahlen.

                          Wo muss ich sonst diese Angaben machen? Ich blick nicht mehr durch!! Bitte um Eure Hilfe!
                          1. wenn sie selbstzahler sind zeile 11 vorsorgeaufwand "nein" ankreuzen.
                          2. aus der papierlohnsteuerbescheinigung keine "nullen" abtippen. felder ohne eintrag belassen.

                          gruß f.
                          Zuletzt geändert von feelgood; 10.03.2011, 17:37.

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                            #28
                            AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

                            bitte nicht alle querbeet posten. 4 unterschiedliche fragen hintereinander zum völlig anderen thema geht gar nicht.

                            @zarathustra05: was genau wurde ausgefuellt. handelt es sich um eine zusammen- oder einzelveranlagung? die Höhe des Kindergeldes ist in 2010 eine andere als in 2009.

                            @Raiders1312: endergebnis wovon bzw an welcher Stelle? berechnung ganz unten oder eher Tabelle oben?
                            auf der zweiten Seite des Berechnungs-PDFs findet sich ganz oben eine Tabelle in der Werte zu FESTGESETZT, ABZUG und VERBLEIBEND stehen. der Betrag unter VERBLEIBEND ganz rechts ist interessant.
                            Ist es ein negativer Betrag handelt es sich um eine Erstattung, ist der Betrag positiv müssen Sie nachzahlen.

                            @nadja_777: die Eintragung klingt plausibel, bitte den Hinweis von feelgood beachten und keine nullen übernehmen. für studentisch Krankenversicherte ist die Konstellation ja zutreffend, das ggf. RV gezahlt wurde, die KV jedoch nicht über den AG läuft. ich probier das heute abend nochmal aus, könnte ja doch am Programm liegen...

                            @Karlo1001: wie sind sie denn krankenversichert und wo haben sie was eingetragen?

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                              #29
                              AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

                              Danke für die Antwort. Habe es mit der Zelle 11 und mit Nullen versucht. Trotzdem bekommeich ne gleiche Fehlermeldung:-(((

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                                #30
                                AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

                                habe das ganze gerade ausprobiert. bei mir kommt keine _fehler_meldung sondern lediglich ein Hinweis!

                                dieser text weisst eben auf eine ungewoehnliche konstellation hin. bei normalen arbeitnehmern liegt neben RV auch immer die anderen sozialversicherungsbeiträge vor.

                                der hinweis der berechnung will also nur darauf aufmerksam machen, das etwas falsch eingetragen sein _könnte_ , da das bei studentisch krankenversicherten in der art und weise aber korrekt ist, darf man das also ignorieren.

                                die berechnung funktioniert trotzdem, einfach mal die zweite seite des pdf-dokuments angucken...

                                PS: Zeile 11 muss tatsaechlich NEIN rein, da es ja keinen arbeitgeber gibt, der was dazu bezahlt (das erzeugt uebrigens einen weiteren HINWEIS in der berechnung ;-))

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