AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung
imho ist programmtechnisch nur die (unsinnige) ueberpruefung mit den 50% bei privat versicherten in der berechnung rauszunehmen. diese prüfung stammt ja vermutlich daher, das man evtl. falsche Lohnsteuerbescheinigungen abfangen will. das betrifft ja aber eigentlich nur freiwillig gesetzlich versicherte, die zudem keine selbstzahler sind.
und darüberhinaus scheint mir diese prüfung beim erklärenden auch deplatziert, da dieser ja nur abschreiben kann, was auf seinen bescheinigungen steht...
...
was die steuerliche betrachtung angeht. ich habe mal ein paar beispiele gerechnet, wenn man den die 50% übersteigenden zuschus-betrag wahlweise dem brutto zuschlägt oder von der basisabsicherung mit abzieht, oder von den übrigen vorsorgeaufwendungen abzieht.
ob überhaupt ein unterschied in der steuerlast entsteht, haengt dabei eng an der hoechstgrenze von 1900 und ob die basisabsicherung selbst darunter oder darüber liegt, möglich sind solche fallkonstellationen aber.
imho ist programmtechnisch nur die (unsinnige) ueberpruefung mit den 50% bei privat versicherten in der berechnung rauszunehmen. diese prüfung stammt ja vermutlich daher, das man evtl. falsche Lohnsteuerbescheinigungen abfangen will. das betrifft ja aber eigentlich nur freiwillig gesetzlich versicherte, die zudem keine selbstzahler sind.
und darüberhinaus scheint mir diese prüfung beim erklärenden auch deplatziert, da dieser ja nur abschreiben kann, was auf seinen bescheinigungen steht...
...
was die steuerliche betrachtung angeht. ich habe mal ein paar beispiele gerechnet, wenn man den die 50% übersteigenden zuschus-betrag wahlweise dem brutto zuschlägt oder von der basisabsicherung mit abzieht, oder von den übrigen vorsorgeaufwendungen abzieht.
ob überhaupt ein unterschied in der steuerlast entsteht, haengt dabei eng an der hoechstgrenze von 1900 und ob die basisabsicherung selbst darunter oder darüber liegt, möglich sind solche fallkonstellationen aber.
Kommentar