Hallo,
ich habe folgende Frage: Mein Arbeitgeber hat mich zum 01.05. letzten Jahres in ein anderes Werk versetzt. Entfernung bislang pro Strecke (also hin oder zurück): 34 km, neu: 69 km. Für die zusätzlichen 35 km pro Strecke bekomme ich einen Pauschalbetrag pro Monat, der voll versteuert und meinem Einkommen zugerechnet wird, wodurch ich nur 50 Prozent des Geldes "rausbekomme". Der Betrag wird in der Jahresabrechnung nicht extra aufgeführt als Fahrtgeld.
Wie muss ich nun die km-Entfernung ab dem 01.05. angeben? Darf ich also weiterhin nur 34 km pro Strecke ansetzen ab 01.05. oder die gesamten 69 km pro Strecke, da das gewährte Fahrgeld ja bereits voll versteuert und meinem Einkommen zugerechnet wurde?
Lieben Gruß
ich habe folgende Frage: Mein Arbeitgeber hat mich zum 01.05. letzten Jahres in ein anderes Werk versetzt. Entfernung bislang pro Strecke (also hin oder zurück): 34 km, neu: 69 km. Für die zusätzlichen 35 km pro Strecke bekomme ich einen Pauschalbetrag pro Monat, der voll versteuert und meinem Einkommen zugerechnet wird, wodurch ich nur 50 Prozent des Geldes "rausbekomme". Der Betrag wird in der Jahresabrechnung nicht extra aufgeführt als Fahrtgeld.
Wie muss ich nun die km-Entfernung ab dem 01.05. angeben? Darf ich also weiterhin nur 34 km pro Strecke ansetzen ab 01.05. oder die gesamten 69 km pro Strecke, da das gewährte Fahrgeld ja bereits voll versteuert und meinem Einkommen zugerechnet wurde?
Lieben Gruß
Kommentar