Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bescheinigung für Riester

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bescheinigung für Riester

    Hallo,
    ich mache einen Sonderausgabenabzug für die Riesterbeiträge geltend. Für 2010 werden die Daten vom Anbieter direkt elektronisch an das Finazamt übermittelt. Habe natürlich trotzdem die Zahlen eingetrage.In Zeile 9 der Anlage AV gibt es ein grau unterlegtes Feld, in welchem die Anzahl beigefügter Bescheinigungen erfasst wird. Dort steht automatisch eine 1, man kann das nicht ändern.
    Wegen der elektronischen Übermittlung habe ich aber vom Anbieter gar keine Bescheinigung für das Finanzamt mehr bekommen, nur eine für meine Unterlagen.
    Soll ich die jetzt einreichen?
    Ich dachte die elektronische Übermittlung macht das Papier überflüssig!?

    Danke für eine Antwort!

    Susu

    #2
    AW: Bescheinigung für Riester

    Eigentlich sollte es klappen, wenn Du die Bescheinigung nicht mit einreichst. Sie ist allerdings zu D e i n e r Information schon wichtig. Wenn Du sichergehen willst dann kannst Du sie auch einreichen.

    Kommentar


      #3
      AW: Bescheinigung für Riester

      Hallo,

      ich tu schon seit 2009 Riestern und jetzt ist mir nicht klar was für 2010 machen soll.
      Die Daten werden ja für 2010 automatisch übermittelt. Bedeutet das, dass ich mich in der Steuererklärung überhaupt nicht mehr darum kümmern muss? Ich habe Angst, dass es dann das FA irgendwie verhaut. Wenn ich meine Eklärung für 2010 schon mal in Elster ausrechnen lasse, dann fehlt die Berücksichtigung für Riester ja komplett.

      Hat jemand praktische Erfahrungen?

      Grüße,
      Hanny

      Kommentar


        #4
        AW: Bescheinigung für Riester

        Zitat von Hanny Beitrag anzeigen
        Hat jemand praktische Erfahrungen?
        Habe ich nicht. Aber: wenn Du den zusätzlichen Sonderausgabenabzug nicht beantragst, dann kriegst Du ihn auch nicht.

        Kommentar


          #5
          AW: Bescheinigung für Riester

          Ok, aber wenn ich den beantrage, dann muss ich eine Bescheinigung für 2010 beilegen, die es nicht mehr gibt.

          Kommentar


            #6
            AW: Bescheinigung für Riester

            Siehe obige Antwort von Elefant Nr. 2.

            Kommentar


              #7
              AW: Bescheinigung für Riester

              Zitat von susu Beitrag anzeigen
              Hallo,
              ich mache einen Sonderausgabenabzug für die Riesterbeiträge geltend. Für 2010 werden die Daten vom Anbieter direkt elektronisch an das Finazamt übermittelt. Habe natürlich trotzdem die Zahlen eingetrage.In Zeile 9 der Anlage AV gibt es ein grau unterlegtes Feld, in welchem die Anzahl beigefügter Bescheinigungen erfasst wird. Dort steht automatisch eine 1, man kann das nicht ändern.
              Wegen der elektronischen Übermittlung habe ich aber vom Anbieter gar keine Bescheinigung für das Finanzamt mehr bekommen, nur eine für meine Unterlagen.
              Soll ich die jetzt einreichen?
              Ich dachte die elektronische Übermittlung macht das Papier überflüssig!?

              Danke für eine Antwort!

              Susu
              Der Sonderausgabenabzug muß vom Stpfl. beantragt werden, die Günstigerprüfung macht das Amt von sich aus, § 10a (2) EStG.
              Wenn Sie der Datenübermittlung zugestimmt haben, § 10a (2a) u. dem FA die Daten zur Verfügung stehen, brauchen Sie keine Bescheinigung. Andernfalls müsste es bei Ihnen nachfragen.

              Kommentar


                #8
                AW: Bescheinigung für Riester

                Grundsätzliche sollte Ihre Versicherung eine Art Bescheinigung mit beilegen - nämlich die, die es auch in den Vorjahren "für Ihre Unterlagen" gegeben hat. Anhand dieser Bescheinigung kann dann die Anlage AV ausgefüllt werden.

                Für die Übergangszeit (also den Veranlagungszeitraum 2010) müssen die Finanzämter auch noch diese Papierbescheinigungen akzeptieren, da aktuell die Versicherungen die Daten nicht richtig übermitteln (können / wollen).

                Bei meiner eigenen Erklärung habe ich auch nur die Papierbescheinigung beigelegt und die wurde problemlos akzeptiert (allerdings hat sich mein Anbieter auch daran gehalten und für 2010 noch mal eine "richtige" Bescheinigung beigelegt).

                Kommentar

                Lädt...
                X