hallo!
Ich (ledig) sitze ratlos über der Steuererklärung 2010 und komme nicht weiter.
da ich seit 2010 in die Risterrente einzahle, habe ich die Angaben zu den Altersvorsorgebeiträgen ausgefüllt.
Nun weiß ich nicht, ob ich einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen kann. Wie kann ich das herausfinden und was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Wenn ich ankreuze, dass das nicht der Fall ist, gibt mit Elster eine Fehlermeldung. Wenn ich ankreuze Ja - für Beiträge laut obigen Verträgen, muss ich auch ankreuzen, dass ich für das jahr 2010 unmittelbar begünstigt bin.
dann weiß ich aber nicht weiter. Ich habe 2009 ganz normal als Angestellte gearbeitet und einen Bruttoarbeitsentgelt erhalten. Den Betrag finde ich sowohl auf der Meldebescheinigung zu Sozialversicherung als auch auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2009. Denn muss ich dann bei "14 - tatsächliches Entgelt in 2009" eintragen, oder?
Was bedeutet der Punkt 11 - Beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. Rentenversicherung 2009? Ist mit Einnahmen auch mein Gehalt gemeint, oder Einnahmen aus der Rentenversicherung, also Rente?
Die anderen Punkte verstehe ich zum Glück, sie treffen bei mir auf jeden Fall nicht zu.
Über Hilfe und Unterstützung würde ich mich sehr freuen.
10000 Dank!
Ich (ledig) sitze ratlos über der Steuererklärung 2010 und komme nicht weiter.
da ich seit 2010 in die Risterrente einzahle, habe ich die Angaben zu den Altersvorsorgebeiträgen ausgefüllt.
Nun weiß ich nicht, ob ich einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen kann. Wie kann ich das herausfinden und was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Wenn ich ankreuze, dass das nicht der Fall ist, gibt mit Elster eine Fehlermeldung. Wenn ich ankreuze Ja - für Beiträge laut obigen Verträgen, muss ich auch ankreuzen, dass ich für das jahr 2010 unmittelbar begünstigt bin.
dann weiß ich aber nicht weiter. Ich habe 2009 ganz normal als Angestellte gearbeitet und einen Bruttoarbeitsentgelt erhalten. Den Betrag finde ich sowohl auf der Meldebescheinigung zu Sozialversicherung als auch auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2009. Denn muss ich dann bei "14 - tatsächliches Entgelt in 2009" eintragen, oder?
Was bedeutet der Punkt 11 - Beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. Rentenversicherung 2009? Ist mit Einnahmen auch mein Gehalt gemeint, oder Einnahmen aus der Rentenversicherung, also Rente?
Die anderen Punkte verstehe ich zum Glück, sie treffen bei mir auf jeden Fall nicht zu.
Über Hilfe und Unterstützung würde ich mich sehr freuen.
10000 Dank!
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