AW: vorsorgeaufwand
Ja. Solange bei der Plausibilitätsprüfung keine (roten) Fehler mehr angezeigt werden kann der Fall übermittelt werden.
Natürlich kann man dann eine Steuerberechnung machen, wenn man die "falschen" Angaben herauslöscht. Damit wurde der Fehler - für das Programm - ja auch behoben. Das ändert trotzdem nichts an der Tatsache, dass ELSTER bei richtiger Eingabe der Werte falsch (oder gar nicht) rechnen MUSS, weil es im Arbeitsauftrag der Programmierer nun mal so drin steht. Wenn dieser "Service" mit der - vom Recht abweichenden - Steuerberechnung eingeführt würde, würden sich zwar alle Nutzer (und Finanzbeamten, die dann weniger Fragen beantworten müssten) freuen, aber alle Hersteller von kommerziellen Programmen würdne Sturm laufen, weil deren Vorteile schwinden.
Zitat von Andy
Beitrag anzeigen
Zitat von Andy
Beitrag anzeigen
Kommentar