Hallo.
Hab gelesen, das nach einem Urteil des FG Münster (Az.: 13 K 456/10) es nun möglich ist als Zeitarbeiter seinen vollen Fahrtweg abzusetzen und nicht nur die einfache Wegstrecke.
Nun gibts in ELSTER Anlage N Zeile 36 nur die Möglichkeit die einfache Entfernung einzutragen. Wie kann ich nun den vollen Fahrtweg absetzen?
Ist Zeile 49 ("Reisekosten beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten") hier die
Richtige?
Vielen dank schonmal für eure Antworten.
Hab gelesen, das nach einem Urteil des FG Münster (Az.: 13 K 456/10) es nun möglich ist als Zeitarbeiter seinen vollen Fahrtweg abzusetzen und nicht nur die einfache Wegstrecke.
Nun gibts in ELSTER Anlage N Zeile 36 nur die Möglichkeit die einfache Entfernung einzutragen. Wie kann ich nun den vollen Fahrtweg absetzen?
Ist Zeile 49 ("Reisekosten beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten") hier die
Richtige?
Vielen dank schonmal für eure Antworten.
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