AW: Untervermietung in Anlage V
Hallo,
>>>... aber nur dann, wenn die Kaltuntermiete genau 500 € und die Umlagen genau 125 € betragen und die Kostentragungskonditionen identisch sind.
Warum denn eigentlich? (ja, ich hatte auch so argumentiert, bin mir aber jetzt gar nicht mehr so sicher)
Es ist doch steuerlich ohne Belang, wenn ich jemanden beispielsweise gratis bei mir wohnen lasse (die übernommene Miete ist ausdrücklich keine Schenkung - und natürlich auch kein Einkommen). Also kann doch im Umkehrschluss auch mein Untermieter mich quasi gratis mitwohnen lassen. Wenn ich am Ende nicht mehr einnehme als ich ausgebe sehe ich keinen Gewinn.
Außerdem kommen durchaus Mischkalkulationen vor. Beispiel: der eine zahlt die Miete, der nächste die laufenden Kosten (Strom, Telefon, Versicherungen) und der letzte die Lebensmittel. Wie soll man das dann auseinanderrechnen?
Man denke auch an Lebensgemeinschaften (unverheiratet), da ist eine solche Kostenaufteilung sogar üblich. Und in solchen Fällen habe ich noch nie gehört, dass davon etwas in die Steuererklärung muss.
Stefan
Hallo,
>>>... aber nur dann, wenn die Kaltuntermiete genau 500 € und die Umlagen genau 125 € betragen und die Kostentragungskonditionen identisch sind.
Warum denn eigentlich? (ja, ich hatte auch so argumentiert, bin mir aber jetzt gar nicht mehr so sicher)
Es ist doch steuerlich ohne Belang, wenn ich jemanden beispielsweise gratis bei mir wohnen lasse (die übernommene Miete ist ausdrücklich keine Schenkung - und natürlich auch kein Einkommen). Also kann doch im Umkehrschluss auch mein Untermieter mich quasi gratis mitwohnen lassen. Wenn ich am Ende nicht mehr einnehme als ich ausgebe sehe ich keinen Gewinn.
Außerdem kommen durchaus Mischkalkulationen vor. Beispiel: der eine zahlt die Miete, der nächste die laufenden Kosten (Strom, Telefon, Versicherungen) und der letzte die Lebensmittel. Wie soll man das dann auseinanderrechnen?
Man denke auch an Lebensgemeinschaften (unverheiratet), da ist eine solche Kostenaufteilung sogar üblich. Und in solchen Fällen habe ich noch nie gehört, dass davon etwas in die Steuererklärung muss.
Stefan
Kommentar