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Panik! Nachzahlung??

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    #16
    AW: Panik! Nachzahlung??

    Zitat von Kiyoko Beitrag anzeigen
    Wie kommt es dann, dass Elster vorgibt ich hätte 638 EUR zu bezahlen?
    Das könnte man evtl. mit der Steuerberechnung nachvollziehen, darum ja meine Bitte, diese hier zu veröffentlichen.
    mfg. - Kent

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      #17
      AW: Panik! Nachzahlung??

      So habs mal eingescannt...

      Hoffe du kannst mir helfen ^^

      http://www.pic-upload.de/view-13127496/Scannen0001--2-.jpg.html
      (finde leider keine möglichkeit, das über Anhänge verwalten hochzuladen...)

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        #18
        AW: Panik! Nachzahlung??

        Hallo und Danke,
        aber das ist deine Lohnsteuerbescheinigung vom AG (sieht unverdächtig aus).
        Ich meinte aber die Steuer-Berechnung von Elster (ab Seite 2), wo das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird.
        mfg. - Kent

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          #19
          AW: Panik! Nachzahlung??

          Achso...
          Sorry -.-

          Du meinst das, wo drin steht, dass ich 35 EUR nachzahlen soll?
          Werd ich dann morgen Posten, weil bin heute nimmer am pc.

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            #20
            AW: Panik! Nachzahlung??

            Noch ein Hinweis für den späteren Einkommensteuerbescheid: Die bezahlte Kirchensteuer wird um die in betreffenden Jahr erstattete Kirchensteuer (für frühere Jahre) gemindert. Nur der Saldo bzw. der ggf. höhere Pauschalbetrag wird als Sonderausgabe abgezogen.

            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

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              #21
              AW: Panik! Nachzahlung??

              Erstmal für Kent das Elster-Ausdruck-Ding ^^:

              http://www.pic-upload.de/view-13145582/Unbenannt-1-Kopie.jpg.html


              Und bobo:
              Heißt das da wurde eine Sonderausgabe gesenkt, bzw für mich erhöht und ich muss deswegen mehr Lohnsteuer bezahlen?
              Sorry ich bin da voll unfähig was solche Sachen angeht ^^

              Ist das denn wenigstens nächstes Jahr ausgeglichen oder lauf ich in Gefahr, wieder nach zu zahlen?

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                #22
                AW: Panik! Nachzahlung??

                Hallo Kiyoko,

                Elster hat also wie von bobobaer goldrichtig erkannt die Einkommensteuer korrekt gerechnet. Dein AG hat zur Berechnung des Lohnsteuerabzuges(!) formal auch richtig gerechnet, jedoch durch Anwendung einer anderen Vorsorgepauschale (12% von 15016€ als Freibetrag für sonstige Vorsorge) im Endeffekt zu wenig Lohnsteuer abgeführt.

                Du könntest noch versuchen, andere Versicherungen in Anlage Vorsorgeaufwand (Zeile 48) geltend zu machen (zB. Privat- und Autohaftpflicht, BU- und Unfallversicherung). Dadurch könnte evtl. bei der Günstigerprüfung neues Recht angewendet werden und die Nachzahlung sinken.

                Überhaupt bin ich mir nicht sicher, ob du zur Veranlagung (Einreichung der Est) verpflichtet bist. Als Arbeitnehmer hast du ja bereits über die einbehaltene Lohnsteuer gezahlt. Wenn keine Nebeneinkünfte, Lohnersatzleistungen oder Freibeträge auf der LStKarte vorliegen, kannst du mE. auf die Abgabe verzichten und dir damit die Nachzahlung ersparen...
                Zuletzt geändert von Kent; 28.02.2012, 14:48. Grund: Rechtschreibung
                mfg. - Kent

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                  #23
                  AW: Panik! Nachzahlung??

                  Habe nichts, nur das was du auf dem Auszug gesehen hast^^

                  Das heißt ich reich das Ding einfach nicht ein...
                  Im schlimmsten Fall schreiben die mich an und fordern das an oder kommt dann direkt ne Strafe?
                  Kann ich ohne Probleme nächstes Jahr wieder abgeben, oder heißt es dann "erst die von 2011"?

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                    #24
                    AW: Panik! Nachzahlung??

                    Hallo Kiyoko,
                    es tut mir leid, aber ich muss mich korrigieren (du hast wirklich Pech):
                    Bei dir liegt doch eine Pflichtveranlagung vor, weil eine zu hohe Vorsorgepauschale berücksichtigt wurde. Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn war die berücksichtigte Vorsorgepauchale (12% vom Brutto) höher als deine abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. Und ab 2010 zählen nur noch tatsächlich geleistete Versicherungsbeiträge.

                    Fazit: Du musst für 2011 doch abgeben und nachzahlen. Sorry...
                    Zuletzt geändert von Kent; 29.02.2012, 14:29. Grund: Korrektur
                    mfg. - Kent

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                      #25
                      AW: Panik! Nachzahlung??

                      Hmpf ^^

                      Naja aber danke für umfangreiche Hilfe!
                      35 € sind zu verkraften...

                      Das wars dann hier =)
                      Kann zu!

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                        #26
                        AW: Panik! Nachzahlung??

                        Hallo Kent,

                        ich habe in letzter Zeit des öffteren die Meinung gehört, dass durch zu hoch berücksichtigte Vorsorgeaufwendungen eine Pflichtveranlagung vorliegt. Aber wo ist denn die Grundlage dafür?

                        Der Arbeitnehmer kann überhaupt nicht einschätzen, wie - also nach welcher Tabelle - die Lohnsteuern berechnet wurden. Wenn überhaupt, so hat doch der Arbeitgeber einen Fehler gemacht, das wäre dann aber sein Problem (die nächste Prüfung kommt bestimmt).

                        Die Standardgründe für eine Erklärungspflicht, die da wären:

                        - NICHT-Lohneinkünfte (außer Kapitaleinkünfte) über 410 Euro
                        - Progressionsvorbehalt über 410 Euro
                        - Einkünfte auf Lohnsteuerklasse 5 oder 6
                        - Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte

                        liegen jedenfalls nicht vor.

                        MfG Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #27
                          AW: Panik! Nachzahlung??

                          Die Pflicht ergibt sich aus § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG (2010).
                          UserElster

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                            #28
                            AW: Panik! Nachzahlung??

                            Hallo Stefan,
                            da gebe ich dir vollkommen Recht. Bei einer Pflichtveranlagung denkt man normalerweise genau an die von dir genannten (nachvollziehbaren) Standardfälle. Der Arbeitgeber macht zunächst aber keinen Fehler, da er sich beim Lohnsteuerabzug an den vorgegebenen PAP (mit der 12% Pauschale für sonstige Vorsorge) hält.
                            In der Tat ist es für den Arbeitnehmer dann aber kaum zu erkennen, dass für ihn dieser Spezialfall mit der zu hohen Pauschale eintritt. Wie die Finanzverwaltung daraus eine für den Arbeitnehmer erkennbare(!) Pflicht zur Abgabe der ESt ableiten/begründen kann, ist mir auch ein Rätsel.

                            Die Info zur Pflichtveranlagung in diesem Fall habe ich hier gefunden:
                            http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/pflichtveranlagung.html
                            (Abschnitt: Zu hohe Vorsorgepauschale)
                            mfg. - Kent

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                              #29
                              AW: Panik! Nachzahlung??

                              Hallo UserElster, Kent, @All,

                              aus gegebenem Anlaß :
                              Der Termin zur Pflichtabgabe ist der 31.05. des Folgejahres, das Erinnerungsschreiben wird maschinell abgewickelt. Nach dem 08.06.2012 abgegebene Erklärungen konnten nicht mehr berücksichtigt werden.
                              Mit Schreiben vom 15.06.2012, versandt am 20.06.2012 erfolgen nun massenweise die
                              Erinnerungen an die Abgabe der Steuererklärung.

                              Die Begründung lautet hier ausführlicher auf
                              Par. 25 (3) EStG
                              Par. 56 2.b)EStDV:
                              wenn in dem Gesamtbetrag der Einkünfte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, enthalten sind und eine Veranlagung nach Par. 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 und 7 Buchstabe b des Gesetzes in Betracht kommt.

                              Ich persönlich habe die angeforderte Steuererklärung nicht abgegeben, weil ich verhindert war die Erklärung einzureichen:
                              Gründe: Die Betriebskostenabrechnung für die neue Wohnung liegt noch nicht vor. Da diese erst zum Ende des VZ 2010 bezogen wurde, sind nur Schätzungen der Hausverwaltung abgeleitet aus anderen Objekten vorhanden. Ich möchte aber gerne Par. 35a EStG in Anspruch nehmen

                              Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
                              Mit freundlichen Grüßen
                              gez. D. Cremer

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                                #30
                                AW: Panik! Nachzahlung??

                                Einen Antrag auf Fristverlängerung beim zuständigen FA aus o.a. Gründen zu stellen, bedarf es nicht ELSTER.
                                Gruss (S)stiller
                                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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