AW: Photovoltaik Umsatzvorsteuer
§ 2 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
. . .
Wenn ich erst einmal beim "Unternehmer mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen" angekommen bin, ist natürlich auch der Eigenverbrauch Umsatzsteuerpflichtig. Die mir bekannten Solarstromverträge sehen vor:
Der Unternehmer speist zu 100% den Strom ins Netz ein und bekommt dafür die entsprechende Förderung.
Entsprechend ist die Einspeisung mit dem vollen Nettobetrag in der Umsatzsteuererklärung zu erfassen, der private Verbrauch von Strom hat hingegen in der Umsatzsteuererklärung (sowie der Einkommensteuererklärung und der Gewinnermittlung) nichts verloren.
§ 2 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
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Wenn ich erst einmal beim "Unternehmer mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen" angekommen bin, ist natürlich auch der Eigenverbrauch Umsatzsteuerpflichtig. Die mir bekannten Solarstromverträge sehen vor:
Der Unternehmer speist zu 100% den Strom ins Netz ein und bekommt dafür die entsprechende Förderung.
Entsprechend ist die Einspeisung mit dem vollen Nettobetrag in der Umsatzsteuererklärung zu erfassen, der private Verbrauch von Strom hat hingegen in der Umsatzsteuererklärung (sowie der Einkommensteuererklärung und der Gewinnermittlung) nichts verloren.
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