AW: Körperschaftsteuererklärung 2014 und Verlustvortrag
Ist grundsätzlich eine, sagen wir mal gute, Idee, die KSt-Erklärung online ohne Verlustvortrag aus dem Vorjahr abzugeben. Das Finanzamt macht dies von Amts wegen, bzw. sollte es so sein. Wenn nicht, dann kann man nach dem dann falschen Körperschaftsteuerbescheid Einspruch erheben und quasi manuell auf den Verlust hinweisen.
Zitat von RAHPK
Beitrag anzeigen
Kommentar