Hallo zusammen,
2016 habe ich das nebenberufliche Gewerbe angemeldet mit Beginn 1.1.17. Die steuerliche Anmeldung ging vor einigen tagen raus, ihk Anmeldung auch.
2016 sind einige kosten angefallen für die Gründung und die würde ich jetzt Gerne berücksichtigen bei der Steuererklärung für 2016.
HR Eintrag habe ich nicht, Kleingewerberegelung nutze ich.
Um die bisher entstandenen Verluste einfließen zu lassen benötige ich ja die EÜR und das Ergebnis dieser muss ich ja in der Anlage G angeben bei Gewinn mit einer negativen Zahl richtig? zb. -1100€.
Ich würde gern die EÜR nutzten statt einer formlosen da ich das für einfacher halte und alles sauber dokumentiert ist.
Aber ich kann keine EÜR für 2016 erstellen, nur 2012 - 2015 steht zur Auswahl, warum??
Muss man das immer 2 jahre hinterher machen?! kann doch nicht sein m.M.n.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel
2016 habe ich das nebenberufliche Gewerbe angemeldet mit Beginn 1.1.17. Die steuerliche Anmeldung ging vor einigen tagen raus, ihk Anmeldung auch.
2016 sind einige kosten angefallen für die Gründung und die würde ich jetzt Gerne berücksichtigen bei der Steuererklärung für 2016.
HR Eintrag habe ich nicht, Kleingewerberegelung nutze ich.
Um die bisher entstandenen Verluste einfließen zu lassen benötige ich ja die EÜR und das Ergebnis dieser muss ich ja in der Anlage G angeben bei Gewinn mit einer negativen Zahl richtig? zb. -1100€.
Ich würde gern die EÜR nutzten statt einer formlosen da ich das für einfacher halte und alles sauber dokumentiert ist.
Aber ich kann keine EÜR für 2016 erstellen, nur 2012 - 2015 steht zur Auswahl, warum??
Muss man das immer 2 jahre hinterher machen?! kann doch nicht sein m.M.n.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel
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