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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

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    #16
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Ich schließe mich FIGUL an und ergänze:

    Wenn Du die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag erfüllst, MUSST Du das entsprechend ausfüllen und das damit auch dokumentieren. NIEMAND hat gesagt, dass Du es nicht ausfüllen darfst, sondern JEDER hat gesagt, dass du es dann auch ausfüllen sollst.

    Ich versuche es mal anders:

    Wenn Du Dir einen Freibetrag wegen hoher Werbungskosten eintragen lässt oder die Steuerklasse II anstatt Steuerklasse I, ist das eine Sache IM VORHINEIN, d.h. Du schaust in die Glaskugel und behauptest im Oktober 2015 gegenüber dem Finanzamt, dass Du in 2016 -voraussichtlich- hohe Werbungskosten haben wirst oder ganzjährig die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag erfüllen wirst. Dementsprechend erfolgt dann ein niedrigerer Lohnsteuerabzug. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2016, die Du dann in 2017 und damit IM NACHHINEIN erstellst, weißt Du ja dann, was wirklich Sache war, z.B. ob Du plötzlich arbeitslos warst und gar keine Werbungskosten mehr hattest oder ob z.B. Dein neuer / neue Lebensabschnittsgefährte/in am 01.01.2016, den/die Du im Oktober 2015 noch gar nicht kanntest, an Neujahr 2016 bei Dir eingezogen ist. Deshalb ist in der Einkommensteuererklärung -egal ob Pflicht- oder Antragserklärung- zu dokumentieren, wie es denn nun wirklich war, damit dann die richtige endgültige Steuer berechnet werden kann, die dann ggf. von den Vorauszahlungen (= Lohnsteuer) abweichen kann.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #17
      AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

      Korrekt, ich hatte es nicht verstanden. Bis zum letzten Beitrag.

      Wenn man sich mit dem Kram sonst nicht befasst, sind solche Formulare nicht immer nachvollziehbar für Laien.
      Sonst würde es wohl keine Steuerberater geben...

      Danke nochmal.

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        #18
        AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

        Zitat von twin Beitrag anzeigen
        Dass ich entsprechende Werbungskosten habe, die das Einkommen verringern, habe ich nicht erwähnt
        Sag ich doch:

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Wenn trotzdem Einkommensteuer und Lohnsteuer voneinander abweichen dann hat das andere Gründe.

        Zitat von twin Beitrag anzeigen
        wenn ich die Felder im Formular zum Entlastungsbeitrag NICHT ausfülle, was ich ja nach eurer Meinung nicht darf
        Aha

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        die entsprechenden Felder, dass du Anspruch auf den Entlastungsbeitrag hast, musst du ausfüllen
        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Machst du bei der Erklärung keine Angaben dazu, führt das natürlich zu einer höheren Steuerlast, da doch davon ausgegangen wird, dass dir der Entlastungsbetrag NICHT zusteht
        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
        Wenn der Freibetrag für allein Erziehende abgezogen werden soll, müssen die Angaben gemacht werden, aus denen sich der Freibetrag ergibt.
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Wenn Du also solche Angaben in der Steuererklärung weglässt, dann darfst Du bereits erhaltene Vorteile zurückzahlen.
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Abgerechnet wird erst bei der Einkommensteuererklärung, weshalb auch alle Sachverhalte dort erklärt werden müssen.
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ein bereits vorläufig über die Steuerklasse II gewährter Vorteil würde dir wieder weggenommen!

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          #19
          AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

          Was willst du mir jetzt sagen ??
          Lies nochmal meinen Satz, den du gerade zitiert hast. Den hast du offenbar nicht verstanden

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            #20
            AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

            Zitat von twin Beitrag anzeigen
            Lies nochmal meinen Satz, den du gerade zitiert hast
            Meinst Du mich? Ich habe zwei Sätze von Dir zitiert.

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              #21
              AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

              Den Du mit "aha" kommentierst und dann mit etlichen Zitaten offenbar widerlegen möchtest. Was jedoch unnötig ist, weil ich genau das gesagt habe.
              Streiche das "NICHT" und der Sinn kehrt sich um. Dann könnte ich den kleinen "Aha" Seitenhieb nachvollziehen. So eher nicht.
              Wie gesagt, das Thema ist beantwortet, danke an alle.

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                #22
                AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                Ok. Ganz allgemein ist es ein bisschen schwer Dich zu verstehen. Ansonsten, wenn also mit diesem Deinen Beitrag das Problem gelöst war, dann versteh ich das folgende ist nicht:

                Zitat von twin Beitrag anzeigen
                Das war bzw. ist ja meine Frage.

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                  #23
                  AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                  @Rüsseltier: Das Problem war für den Threadersteller mit Post 16 gelöst, also DANACH.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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