Das ist jetzt fast alles Steuerrecht! Alle Erwerbsnebenkosten gehen nur anteilig über die Gebäude-AfA und damit auch nur mit den 2% jährlich.
Die Kosten für Grund und Boden und das Gebäude sind aufzuteilen, die Erwerbsnebenkosten sind dementsprechend ebenfalls aufzuteilen.
Ihr bekommt einen Bescheid, das ist richtig. Man muss aber nicht abwarten, bis der Feststellungsbescheid vorliegt. Nachdem das Formular
für 2019 erst Ende März freigeschaltet wird, kann es durchaus Sinn machen, die Einkommensteuererklärung vorher einzureichen.
Die Kosten für Grund und Boden und das Gebäude sind aufzuteilen, die Erwerbsnebenkosten sind dementsprechend ebenfalls aufzuteilen.
Ihr bekommt einen Bescheid, das ist richtig. Man muss aber nicht abwarten, bis der Feststellungsbescheid vorliegt. Nachdem das Formular
für 2019 erst Ende März freigeschaltet wird, kann es durchaus Sinn machen, die Einkommensteuererklärung vorher einzureichen.
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