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Feststellungserklärung - Vermietung - Allgemeine Fragen

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    #16
    Das ist jetzt fast alles Steuerrecht! Alle Erwerbsnebenkosten gehen nur anteilig über die Gebäude-AfA und damit auch nur mit den 2% jährlich.

    Die Kosten für Grund und Boden und das Gebäude sind aufzuteilen, die Erwerbsnebenkosten sind dementsprechend ebenfalls aufzuteilen.

    Ihr bekommt einen Bescheid, das ist richtig. Man muss aber nicht abwarten, bis der Feststellungsbescheid vorliegt. Nachdem das Formular

    für 2019 erst Ende März freigeschaltet wird, kann es durchaus Sinn machen, die Einkommensteuererklärung vorher einzureichen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Alles klar.

      Gehört zu den erwerbsnebenkosten, anteilig 2%, auch die kleinstbeträge unter 800 Euro? Diese können doch komplett abgesetzt werden, bei Handwerker Rechnungen.

      Für die Einkommensteuererklärung brauche ich doch den Wert aus der Feststellungserklärung. Hier bekomme ich z.B die Rechnung vom Strom erst im mai. Es könnte sich somit nochmal ändern.
      Irrlevant?

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        #18
        Für laufende Kosten gilt grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip, es wird hier nicht bilanziert. Wenn ich im Mai 2020 eine Stromabrechnung bekomme,

        gehört die zum Jahr 2020, nicht zu 2019. Für Erhaltungsaufwand (z. B. Handwerker) gelten bei Vermietung eigene Regeln.

        Wir machen hier im Übrigen keine Steuerberatung!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #19
          Alles klar.
          Also nur fragen zu Elster.

          Ich habe mir ein Buch für Vermietung geholt.

          noch eine Frage zu der Feststellungserklärung;

          ich brauche doch die Summe für meine lohnsteuererklärung.
          wie kann ich diese also früher machen, zum Beispiel Ende Februar, wenn ich die Feststellungserklärung erst Ende März machen kann?

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            #20
            Es gibt z. B. Excel. Damit habe ich die Vermietungseinkünfte 2019 für eine Gemeinschaft, an der meine Frau beteiligt ist, bereits ausgerechnet.

            Du bekommst bei einer Feststellungserklärung sowieso keine Berechnung der Anteile als Vorschau, die enthält immer erst der Bescheid.

            Wenn du das Gesamtergebnis sehen willst, kannst du die Daten auch in ein Formular für 2018 eingeben, das kostet aber mehr Zeit als mit Excel.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #21
              Ja excel kenne ich natürlich.
              Dann habe ich verstanden wie du es meinst.

              Ich habe grad das Buch „konz von 2020“ vor mir liegen.
              dieser sagt; Notar (Grundschuld) muss sofort abgesetzt werden, und nicht als Gebäude afa. Du sagst, 2,5%...

              Keine steuerberatung sondern Diskussion

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                #22
                Die Notarkosten für eine Grundschuld sind Geldbeschaffungskosten und deshalb sofort abzugsfähig, die Notarkosten für den Kauf der Immobilie sind

                dagegen Anschaffungsnebenkosten und deshalb den Anschaffungskosten hinzuzurechnen. Notarkosten sind nicht gleich Notarkosten!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #23
                  Verstanden. Habe noch paar mehr Seiten gelesen. Ich sage nur Herstellungskosten und Anschaffungskosten.
                  Danke.

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                    #24
                    Zitat von schmidt1986 Beitrag anzeigen
                    ich brauche doch die Summe für meine lohnsteuererklärung
                    Warum der Lohnsteuerjahresausgleich seit Mitte der Neunziger Einkommensteuererklärung heißt? Weil manche Leute auch andere Einkünfte als nur Lohn haben, z. B. Vermietungseinkünfte.

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                      #25
                      Warum der Lohnsteuerjahresausgleich seit Mitte der Neunziger Einkommensteuererklärung heißt?
                      Die Einkommensteuererklärung gab es allerdings auch vorher schon. Aber man hat sich durch den Verzicht auf eine Sonderlösung für Arbeitnehmer damals

                      doch etliche Formulare eingespart. Stimmte zwischendurch wegen der Vereinfachten Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer auch nicht ganz,

                      aber die ist jetzt anscheinend ersatzlos weggefallen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Zu 1: Das ist korrekt. Das Ergebnis der Anlage V musst du manuell in die Anlage FE1 übernehmen.

                        Zu 2: In der Anlage V zur Einkommensteuererklärung wird das Ergebnis aus der Beteiligung in die Zeile 25 eingetragen, weitere Angaben zu dem
                        gemeinschaftlichen Objekt dürfen nicht gemacht werden. Bei ElsterFormular muss der Eintrag in der 1. Anlage V erfolgen, nur dort wird die Zeile 25
                        angeboten.

                        Hallo Charlie.

                        Ich mache gerade die Einkommenssteuererklärung mit "Mein Elster".
                        Wo genau trage ich dort nun den ermittelten Wert ein, den ich in der Feststellungserklärung ermittelt habe?

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                          #27
                          Das habe ich doch bereits geschrieben: Auf der Seite Anteile an Einkünften ist das die Zeile 25 Grundstücksgemeinschaften.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            Ich habe die Erklärung nochmal über Elster Formular gemacht, da ich Differenzen hatte.

                            Wenn ich in Zeile 25 Einen Wert eingebe, sagt der mir, dass ich den Namen meiner Frau bei Ehegatte eingeben soll.

                            Irgendwie blick ich gerade nicht mehr durch.

                            Hier der zweite Post von mir, vielleicht hängt das zusammen?
                            https://forum.elster.de/anwenderforu...-kind-ehegatte

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                              #29
                              Wenn ich in Zeile 25 Einen Wert eingebe, sagt der mir, dass ich den Namen meiner Frau bei Ehegatte eingeben soll.
                              Die Anteile von euch beiden darfst du nur bei einer Zusammenveranlagung eintragen. Solange du an einer Einzelveranlagung für dich arbeitest,

                              darfst du in der Anlage V auch nur deinen Anteil an den Vermietungseinkünften erklären, das ist doch klar.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                Hat sich erledigt, bin in die falsche Zeile gerutscht. Hatte den Wert versehentlich bei meiner Frau eingetragen.

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