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Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung der vermietete Wohnung
Die Garagenmiete könnte man zwar in Zeile 16 erklären, aber die kann man ebenso wie die Einbauküche der Wohnungsmiete zuschlagen.
Das sind doch feste Beträge, die sich nur bei einer Mieterhöhung ändern. NK + Heizung musst du bei den Umlagen addieren.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
in welcher Höhe darf man Betrag bei den Erhaltungskosten voll abziehen und welcher verteilen?
So genau ist das nicht geregelt, es heißt nur: größere Erhaltungsaufwendungen dürfenauf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden.
Was ich z. B. generell verteile, sind Dinge wie eine Badmodernisierung (> 15.000,00 €) oder eine Heizungserneuerung (> 10.000,00 €).
Alle kleineren Reparaturen mache ich sofort geltend. Da können schon mal Beträge von 1.000,00 € oder mehr in einem Jahr anfallen,
manchmal aber auch nur 100,00 €.
Freundliche Grüße
Charlie24
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2.
Ich finde im Formular FE1
in Laufende Einkünften wo ich die Aufteilung für jeden Beteiligten eintrage.
Es wird nach Bruchteil aufgeteilt, Gesamtbetrag schon eingetragen, oder wird es automatisch im Hintergrund passieren?
Den Gesamtbetrag unter 4. Zeile 4 musst du selbst eintragen. Im Formular FE 1 musst du unter 5. Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen noch
die Nummern der Beteiligten angeben, die Namen werden dann automatisch übernommen.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Da wir dieses Jahr Gewinn machen, welche zusätzliche Formulare als beschränkt Steuerpflichtige müssen wir noch ausführen?
Jeder muss eine Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige -ESt 1 C- einreichen und in der Anlage V seinen Gewinnanteil
unter 2. Anteile an Einkünften bei den Grundstücksgemeinschaften (Zeile 25) eintragen. Das hättet ihr für 2018 auch bei einem Verlust so machen sollen.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Warum soll das zu spät sein? Ihr könnt doch jederzeit für 2018 ebenfalls noch eine Feststellungserklärung und Einkommensteuererklärungen einreichen.
Ich habe 2019 Einkommensteuererklärungen für 2016 eingereicht, das ist doch kein Problem.
Auf Seite 1 hast du doch selbst geschrieben:
ich habe schon mein Fall mit dem Finanzamt besprochen und kann Verluste wenn ich möchte Erklären muss aber nicht.
Zuletzt geändert von Charlie24; 29.03.2020, 18:45.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Auf Seite 1 hast du doch selbst geschrieben: ich habe schon mein Fall mit dem Finanzamt besprochen und kann Verluste wenn ich möchte Erklären muss aber nicht.
jö, habe auch oben geschrieben, jetzt verstehe ich warum es Sinn macht die Verluste zu Erklären.
D. Bescheid mit Verlust für die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung 2018 haben wir schon längst bekommen.
Dann passt doch alles. Der festgestellte Verlust aus 2018 sollte dann mit dem Gewinn des Jahres 2019 verrechnet werden.
Freundliche Grüße
Charlie24
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