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Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung der vermietete Wohnung

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    #31
    Ich möchte einfach alles korrekt und richtig machen.

    LG Natalie

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      #32
      Die Garagenmiete könnte man zwar in Zeile 16 erklären, aber die kann man ebenso wie die Einbauküche der Wohnungsmiete zuschlagen.

      Das sind doch feste Beträge, die sich nur bei einer Mieterhöhung ändern. NK + Heizung musst du bei den Umlagen addieren.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #33
        Danke schön

        - in welcher Höhe darf man Betrag bei den Erhaltungskosten voll abziehen und welcher verteilen?

        LG Natalie

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          #34
          in welcher Höhe darf man Betrag bei den Erhaltungskosten voll abziehen und welcher verteilen?
          So genau ist das nicht geregelt, es heißt nur: größere Erhaltungsaufwendungen dürfen auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden.

          Was ich z. B. generell verteile, sind Dinge wie eine Badmodernisierung (> 15.000,00 €) oder eine Heizungserneuerung (> 10.000,00 €).

          Alle kleineren Reparaturen mache ich sofort geltend. Da können schon mal Beträge von 1.000,00 € oder mehr in einem Jahr anfallen,

          manchmal aber auch nur 100,00 €.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #35
            Guten Morgen,
            1.
            wie kann ich diese Fehler beheben?
            Aktueller Hinweis
            • HinweisBeim länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen sollte eine Aussage zur Art des Unternehmens gemacht werden.
            2.
            Ich finde im Formular FE1
            in Laufende Einkünften wo ich die Aufteilung für jeden Beteiligten eintrage.
            Es wird nach Bruchteil aufgeteilt, Gesamtbetrag schon eingetragen, oder wird es automatisch im Hintergrund passieren?

            LG Natalie

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              #36
              Der Hinweis lässt sich nicht wegklicken, das ist aber nicht problematisch. https://forum.elster.de/anwenderforu...880#post333880

              Den Gesamtbetrag unter 4. Zeile 4 musst du selbst eintragen. Im Formular FE 1 musst du unter 5. Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen noch

              die Nummern der Beteiligten angeben, die Namen werden dann automatisch übernommen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #37
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

                Den Gesamtbetrag unter 4. Zeile 4 musst du selbst eintragen. Im Formular FE 1 musst du unter 5. Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen noch

                die Nummern der Beteiligten angeben, die Namen werden dann automatisch übernommen.
                Jö das war schon vorher richtig eingetragen, aber die Aufteilung auf die Beteiligten ist nicht ersichtlich.

                Danke schön.

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                  #38
                  Da wir dieses Jahr Gewinn machen, welche zusätzliche Formulare als beschränkt Steuerpflichtige müssen wir noch ausführen?

                  LG Natalie

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                    #39
                    Da wir dieses Jahr Gewinn machen, welche zusätzliche Formulare als beschränkt Steuerpflichtige müssen wir noch ausführen?
                    Jeder muss eine Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige -ESt 1 C- einreichen und in der Anlage V seinen Gewinnanteil

                    unter 2. Anteile an Einkünften bei den Grundstücksgemeinschaften (Zeile 25) eintragen. Das hättet ihr für 2018 auch bei einem Verlust so machen sollen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #40
                      Danke schön

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                        #41
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Das hättet ihr für 2018 auch bei einem Verlust so machen sollen.
                        Da haben Sie Recht, hätte es jetzt gelohnt.
                        Verstehe jetzt warum, aber schon zu spät.

                        LG Natalie

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                          #42
                          Verstehe jetzt warum, aber schon zu spät.
                          Warum soll das zu spät sein? Ihr könnt doch jederzeit für 2018 ebenfalls noch eine Feststellungserklärung und Einkommensteuererklärungen einreichen.

                          Ich habe 2019 Einkommensteuererklärungen für 2016 eingereicht, das ist doch kein Problem.

                          Auf Seite 1 hast du doch selbst geschrieben:

                          ich habe schon mein Fall mit dem Finanzamt besprochen und kann Verluste wenn ich möchte Erklären muss aber nicht.
                          Zuletzt geändert von Charlie24; 29.03.2020, 19:45.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #43
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Warum soll das zu spät sein? Ihr könnt doch jederzeit für 2018 ebenfalls noch eine Feststellungserklärung und Einkommensteuererklärungen einreichen.

                            Ich habe 2019 Einkommensteuererklärungen für 2016 eingereicht, das ist doch kein Problem.

                            Auf Seite 1 hast du doch selbst geschrieben:
                            Wirklich?
                            D. Bescheid mit Verlust für die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung 2018 haben wir schon längst bekommen.

                            LG Natalie

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                              #44
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen


                              Auf Seite 1 hast du doch selbst geschrieben: ich habe schon mein Fall mit dem Finanzamt besprochen und kann Verluste wenn ich möchte Erklären muss aber nicht.
                              jö, habe auch oben geschrieben, jetzt verstehe ich warum es Sinn macht die Verluste zu Erklären.

                              LG Natalie und vielen Dank Charlie24

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                                #45
                                D. Bescheid mit Verlust für die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung 2018 haben wir schon längst bekommen.
                                Dann passt doch alles. Der festgestellte Verlust aus 2018 sollte dann mit dem Gewinn des Jahres 2019 verrechnet werden.
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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