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    #31
    Ich habe jetzt auch bemerkt, dass bei einem Eintrag in Zeile 18 der Anlage N die Berechnung nicht funktioniert.

    Ich habe die 12.871 € jetzt in die Zeile 16 der Anlage N eingetragen und bei Lohnsteuer und Soli in Zeile 19 jeweils 0,00 € erklärt.

    Dann wird für die Nachzahlung die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG angewendet. Für Berechnungszwecke scheint das

    die einzige Eintragungsmöglichkeit zu sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      Ich habe soeben mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefoniert.
      Der ist sich 100%tig sicher das die Lohnsteuerbescheinigung korrekt ausgefüllt ist, eine fünftel Reglung ist anzuwenden?

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        #33
        Der ist sich 100%tig sicher das die Lohnsteuerbescheinigung korrekt ausgefüllt ist, eine fünftel Reglung ist anzuwenden?
        Das kann aber Mein ELSTER bzw. das Steuerberechnungsmodul bei einem Eintrag unter Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung nicht erkennen,

        da unter dieser Nummer auch Zahlungen erfasst werden, die keine Nachzahlung für mehrere Kalenderjahre sind. Für Berechnungszwecke bleibt nur

        der Eintrag in Zeile 16. Beim Finanzamt kannst du es ja so einreichen, wie es bescheinigt wurde. Du musst dann allerdings die Unterlagen vorlegen,

        aus denen sich ergibt, dass es sich um nachbezahlte Versorgungsbezüge für mehr als ein Jahr handelt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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