Ich habe jetzt auch bemerkt, dass bei einem Eintrag in Zeile 18 der Anlage N die Berechnung nicht funktioniert.
Ich habe die 12.871 € jetzt in die Zeile 16 der Anlage N eingetragen und bei Lohnsteuer und Soli in Zeile 19 jeweils 0,00 € erklärt.
Dann wird für die Nachzahlung die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG angewendet. Für Berechnungszwecke scheint das
die einzige Eintragungsmöglichkeit zu sein.
Ich habe die 12.871 € jetzt in die Zeile 16 der Anlage N eingetragen und bei Lohnsteuer und Soli in Zeile 19 jeweils 0,00 € erklärt.
Dann wird für die Nachzahlung die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG angewendet. Für Berechnungszwecke scheint das
die einzige Eintragungsmöglichkeit zu sein.
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