Ich bin wohl nicht der Einzige, der dies in der Vergangenheit zwar mit dem richtigen Geldbetrag aber falschem Prozentsatz ausgefüllt hatte.
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage V: Probleme mit der prozentualen Aufteilung der Werbungskosten
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Es bleibt also im Prinzip alles wie immer nur das ich jetzt anstelle der 35 prozent Abschreibung 65 Prozent eigenanteil in das Kästchen scheibe und dann aber wie gehabt 35 Prozent abscheibe Betrag dann einsetze. War jetzt richtig?Freundliche Grüße
Charlie24
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Hallo,
womit arbeitest du überhaupt?
Eimal schreibst du in Mein Elster (dieser Beitrag),
bei EÜR in ElsterFormuar?
Ich frage deshalb: bei ElsterFormular gibst du nur deinen Prozentanteil ein. Der Rest wird automatisch berechnet.
Bei Mein Elster musst du alles selbst eintragen
Gruß FIGULGruß FIGUL
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Hallo zusammen,
Ich muss mal diesen Thread kapern, weil ich per Google die oben beschriebene alte Fehlermeldung wiederbekommen habe. Ich muss wegen Neuanschaffung eines Hauses mit vermieteter Wohnung die Anlage V ausfüllen. Ich arbeite mit Quicksteuer und für mich sieht das auch nach hundert Prüfungen alles ok aus in der Software. Leider klappt die Plausibiltätsprüfung von Elster Upload nicht und ich erhalte die bekannte Fehlermeldung. Aus dem Formular V werde ich auch nicht schlau (1. Angabe Anlage V). Ich erkenne, dass dort ein anderer Prozentwert vón der Software eingetragen wurde, entspricht beim Nachrechnen aber der Abschreibung von den 26,42% linear über 4 Jahre. Das ist doch nicht falsch?
Danke für die Hilfe!
2024-02-13.png
2024-02-13 (1).png
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So alte Threads zu kapern, ist nicht hilfreich. Ab 2023 müssen bei verhältnismäßiger Aufteilung die Prozentwerte der vermieteten Flächen
angegeben werden, also genau andersherum, als die ganzen Jahre davor !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Hi Charlie,
Danke, das ist klar. Es geht aber um 2022. Da steht auch oben im Formular und in der Software "Ausgaben die nicht mit Vermietung zusammenhängen". Also die Prozentwerte kommen hin. Aber was ist die 1. Angabemöglichkeit in Anlage V. Ist doch die Abschreibung oder? wo ist da ein Plausibilitätsproblem. Ich verstehe die Meldung schon nicht recht
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Ich vermute mal, dass du schon bei der Angabe der Werbungskosten einen falsche Eingabe getaetigt hast (sh. Screenshot):
grafik.png
Und bei der Spalte 4 solltest du wie folgt aufgerundete Werte eingeben. Wieso du bei Zeile 47 nicht wie sonst auch prozentual mit 73,58 rechnest, weiss ich nicht. Aber das wirst du wohl besser wissen. Frage: sind die X in Spalte 2 bei Zeilen 40 und 49 korrekt so?
grafik.png
Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Besten Dank für die detaillierten Antworten. Ich habe in Quicksteuer alles x mal geprüft und das ist das Ergebnis im Formular. Die direkte Zuordnung mit X ist auch korrekt, weil einige Beträge sich der Mietwohnung zuordnen lassen (z.B. Außenbeleuchtung). Die anderen X in 40 und 49 habe ich gesehen. Aber alle Felder in Quicksteuer sind leer. War das letzte mal mit dieser Software :-!
Ich werde das mal mit dem anders runden probieren. Guter Tipp.
Die Fehlermeldung (1. Angabemöglichkeit) lässt mich aber eher an der Abschreibungsrechnung der Software zweifeln, weil da ja auch ein anderer Prozentwert rauskommt.
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