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Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

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    #16
    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    Die Steuererklärung für 2017 kannst du nur dann korrigieren, wenn der Bescheid noch nicht unanfechtbar ist oder wenn sie offensichtliche Schreibfehler enthält.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

      Guten Liebe Leute,

      wir haben Post bekommen.
      In dieser wurden wir unter anderem aufgefordert, einen Nachweis für die Unterhalskosten meines Sohnes und einen Nachweis über die Beiträge der PV und KV zu bringen.

      Wollen die mir nun sagen, dass das was ich angegeben habe nicht geht ?

      Ich habe mehrere Leute gefragt, im Internet gelesen und auch hier in diese Forum nach Rat gefragt.
      Von allen Seiten wurde mir gesagt, dass ich den Höchstbetrag von 9000,00 € + PV / KV Beiträge meines Sohnes als außergewöhnliche Belastung ansetzen kann und das OHNE Nachweis. Klar, bis auf den Nachweis über die Beiträge der PV und KV. Das ist ja kein Problem. Mein Sohn hat ja von der AOK einen Bescheid über die geleisteten Beiträge.

      Kann es sein, dass der Sachbearbeiter selber gar nicht weiß, dass das geht ? Oder warum möchte der einen Nachweis und worüber ? Man geht doch automatisch von den 9000,00 € aus ? So wurde mir das auch hier in dem Forum bestätigt...

      Natürlich habe ich die Einkünfte ./. WK meines Sohnes richtig berechnet (Wie es auch im Bornhofen gemacht wird!). Die Berechnung des Programms hat das gleich ergeben wie meine handschritliche Berechnung. Verstehe nicht, was diese Geier von mir wollen....

      Könnt Ihr mir bitte Helfen ... ich brauche das Geld und ich habe Angst, dass ich nicht das bekomme was ich berechnet habe.... Hmm Schönen Sonntag noch und allen Mamis einen schönen Muttertag!

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        #18
        AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

        In der Eingabehilfe steht klar:

        Gehört die unterstützte Person zu Ihrem Haushalt, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass Ihnen insoweit Unterhaltsaufwendungen (z. B. anteilige Miete, Verpflegung, Kleidung) in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrags entstehen.
        Dafür sind keine Zahlungsbelege erforderlich.

        Mit maßgeblicher Höchstbetrag ist der Grundfreibetrag gemeint. Das gilt natürlich nur bei Zugehörigkeit zu deinem Haushalt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #19
          AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

          Guten Tag Charlie24 und vielen Dank für deine Antwort.

          Das soll bedeuten, dass ich keinen Nachweis benötige , richtig?

          Weiter, ist es auch richtig, dass ich den Höchstbetrag für 2018 i. H. v. 9000,00 € um die Beiträge für die PV und KV , die mein Sohn bezahlt hat erhöhen kann, richtig ? (Grundfreibetragh = Höchstbetrag)
          Die Beiträge hat mein Sohn selber bezahlt, aber das soll doch zumindest nach der Meinung hier in diesem Thread egal sein. Ist das wirklich so?


          Höchstbetrag + KV/ PV Beiträge für das Jahr 2018 = 10087,00 €

          Denn ansonsten würde ich den Beamten ein 2 Zeiler schreiben und dazu noch die Berechnung + Semesterbescheinigung meines Sohnes und die KV und PV Bescheinigung für das Jahr 2018.

          Mit freundlichen Grüßen

          Thomas

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            #20
            AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

            Das haben wir doch alles schon durchgekaut. Man darf solche Anforderungen von Unterlagen auch nicht immer wörtlich nehmen, Finanzämter verwenden häufig Textbausteine.

            Schreib, dass der Sohn in eurem Haushalt lebt und lege die Nachweise über die Versicherungsbeiträge und das Studium bei.

            Kein Mensch kann in solchen Fällen den konkreten Unterhaltsaufwand berechnen, deshalb wird das auch nicht verlangt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Guten Tag liebes Forum,

              letztes mal hat es super geklappt. Wir haben den Betrag wiederbekommen.

              Nun liegt mir noch nicht meine Lohnsteuerbecheinigung vor für das Jahr 2019. Ich habe allerdings schonmal versucht die alte Steuererklärung über 2018 zu übernehmen. Was ich komisch finde, dass dort plötzlich die Unterhaltsleistungen nicht mehr angerechnet werden.

              Gibt es dafür eine rechtliche Erklärung oder hat sich da ein Fehler bei der Übertragung eingeschlichen , geschweige hat sich etwas in der Rechtsprechung geändert ? Ich kann doch jedes Jahr den Unterhalt für meinen Sohn ansetzen oder nicht ?

              LG und frohes Neues Jahr wünsche ich Allen!

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                #22
                Das musst du dir selbst ansehen. Vielleicht wurde nicht alles übernommen. An der Rechtslage hat sich nichts geändert.

                Es kann auch ein Fehler im Steuerberechnungsmodul vorliegen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  Muss ich mir dann mal anschauen. Danke dir!

                  Kann man eigentlich bereits abgeschickte Steuererklärungen über Elster Online korrigieren indem man einfach eine neue abschickt ?

                  Mit freundlichen Grüßen

                  Kommentar


                    #24
                    Kann man eigentlich bereits abgeschickte Steuererklärungen über Elster Online korrigieren indem man einfach eine neue abschickt ?
                    Ja das kann man. Man startet eine neue Erklärung, übernimmt die Daten der bereits übermittelten Erklärung, speichert den Entwurf, korrigiert ihn und

                    übermittelt die Erklärung erneut. Es wird nur die zuletzt übermittelte Erklärung bearbeitet. So früh im Jahr ist das alles unproblematisch, die Erklärungen

                    für 2019 können die Finanzämter sowieso noch nicht bearbeiten.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Charlie24

                      Vielen Dank!

                      Kannst du mir nochmal weiterhelfen?

                      Mein Sohn hat ein Studium angefangen und ich bin nicht mehr unterhaltspflichtig. Es geht also um seine Steuererklärung.

                      Frage:

                      Er hat erst eine Ausbildung gemacht (kaufmännische Ausbildung) und nun studiert er Psychologie im 1. FS.

                      -- > Die Kosten für das Studium kann er doch nun als Werbungskosten angeben oder ? Wo trage ich diese bei den Werbungskosten ein ? Bei Anlage N ? Und wenn dort, unter welchen Punkt ? Geht das als Sammelposten und dann schickt man eine Anlage dazu?

                      Mit freundlichen Grüßen

                      Kommentar


                        #26
                        Wenn er die Ausbildung tatsächlich mit Abschluss abgeschlossen hat, sind das Werbungskosten, richtig. Die gehören in Anlage N und dort je nach Typ an die passende Stelle.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #27
                          Hallo Picard777,

                          ich packe das nun alles unter den Punkt "Fortbildungskosten" - ist doch in Ordnung oder ?

                          - Müssen kosten für Bücher nachgewiesen werden und für Büromaterial ? Und wenn ja, was kann ich tun, wenn keine Nachweise vorliegen?
                          - Die Studiengebühren wurden von meiner Frau bezahlt, Unser Sohn hat diese allerdings wieder an Sie zurückgezahlt ? Kann er diese dann Erz ansetzen? Er hatte zu dem Zeitpunkt noch kein Gehalt auf dem Konto gehabt.
                          - Fahrtweg zur Uni können auch angesetzt werden , richtig ? 0,30 € pro Kilometer ?

                          Ich habe im Internet folgende Pauschalen gefunden. Kann ich diese ansetzen, für das ganze Jahr oder müssen die aufgeteilt werden?

                          https://www.studentensteuererklaerun...-studienkosten

                          Kann man denn diese Werbungskosten auch noch vortragen, wenn diese das Einkommen übersteigen ? Das geht doch auch irgendwie , wenn ich mich nicht irre? Kannst du mir sagen, wie das funktioniert?

                          Mit freundlichen Grüßen
                          Zuletzt geändert von appexade; 10.01.2020, 21:26.

                          Kommentar


                            #28
                            Dein Sohn kann das doch alles selbst erklären, der ist doch erwachsen. Wenn er eine Ausbildung abgeschlossen hat, sind das alles Werbungskosten.

                            Die Ausgaben für Fachbücher muss man schon belegen können, falls das Finanzamt Belege sehen will. Einreichen muss man zunächst nichts.

                            Bei den Fahrtkosten gibt es die Entfernungspauschale, das ist richtig.

                            Wenn die Werbungskosten höher sind als die Einkünfte, entsteht ein Verlust, der vorgetragen werden kann. Man kann den Verlustrücktrag

                            durch einen Nulleintrag in Zeile 8 der Anlage Sonstiges ausschließen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #29
                              Du hast Recht aber ich habe es ihm versprochen, dass ich es einmal für Ihn machen werde.
                              Er würde das sowieso nicht verstehen.

                              Eine Frage habe ich allerdings:

                              Er ging von Februar bis Ende Oktober arbeiten. (Als Angestellter)
                              Dann von Oktober bis Dezember Studium.

                              Die Werbungskosten mindern aber auch die gesamten Einkünfte die man in diesem Jahr gemacht hat , richtig? Auch wenn diese Werbungskosten nur auf das Studium bezogen sind?

                              Also:
                              Alle Einkünfte ./. Werbungskosten (Studium) = XYX

                              Mit freundlichen Grüßen

                              Kommentar


                                #30
                                So wie die Einkünfte immer auf das gesamte Jahr bezogen werden, gilt das natürlich auch für die Werbungskosten.

                                Die Kosten eines Studiums sind aber nur dann Werbungskosten, wenn bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Das kann auch

                                ein Erststudium gewesen sein. Diese gesetzliche Regelung wurde heute vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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