Hallo,
da ich neben meinem Studium als freiberufliche Autorin arbeite, muss ich ja eine Steuererklärung abgeben. Im vergangenen Jahr habe ich zudem für sechs Monate als Werkstudentin für 468 Euro im Monat gearbeitet. Muss ich das jetzt auch irgendwo angeben oder zählt das nicht, da die Einkünfte so gering waren? Ich weiß nur, dass man einen normalen Minijob nicht angeben muss, aber für meinen Fall als Werkstudentin habe ich leider keine Infos gefunden.
Vielen Dank!
da ich neben meinem Studium als freiberufliche Autorin arbeite, muss ich ja eine Steuererklärung abgeben. Im vergangenen Jahr habe ich zudem für sechs Monate als Werkstudentin für 468 Euro im Monat gearbeitet. Muss ich das jetzt auch irgendwo angeben oder zählt das nicht, da die Einkünfte so gering waren? Ich weiß nur, dass man einen normalen Minijob nicht angeben muss, aber für meinen Fall als Werkstudentin habe ich leider keine Infos gefunden.
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