freiberuflich mit geringem Einkommen. Welches

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  • Marie500
    Benutzer
    • 04.04.2020
    • 51

    #1

    freiberuflich mit geringem Einkommen. Welches

    Hallo liebes Elster Userforum!
    Ich habe vergangenes Jahr im November angefangen, freiberuflich Unterricht zu geben. Das Einkommen liegt Lichtjahre unter der Steuerpflicht. Im Anhang habe ich meine Elster Anfangsseite hochgeladen. Mag mir jemand sagen, wo ich jetzt draufklicken muss?

    Vielen, lieben Dank!
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  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Das ist natürlich stark davon abhängig was Du machen möchtest.

    Mit ElsterFormular hat der Screenshot jedenfalls nichts zu tun. Ich verschieb Deine Frage mal in ein passendes Unterforum!

    Kommentar

    • Marie500
      Benutzer
      • 04.04.2020
      • 51

      #3
      Danke
      Ich möchte(muss) meine Steuererklärung für das Jahr 2019 machen!

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Wenn es um die Einkommensteuer geht, die wirst Du wahrscheinlich mit einem Klick auf Neues Formular direkt erreichen. Unter Alle Formulare ist sie sicher zu finden. Warum hast Du's noch nicht ausprobiert?

        Kommentar

        • Marie500
          Benutzer
          • 04.04.2020
          • 51

          #5
          Danke!
          Ich habe es jetzt probiert. Nun erscheint folgende Meldung (siehe Anhang).Ist dies nun der richtige Weg für Freiberufler, die noch unter der Steuerpflicht sind?

          Kommentar

          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15381

            #6
            Der Anhang fehlt. Aber Freiberufler, Angestellte, Gewerbetreibende etc. füllen alle die gleiche Einkommensteuererklärung aus.

            Kommentar

            • Marie500
              Benutzer
              • 04.04.2020
              • 51

              #7
              Entschuldigung! Hier ist noch mal ein Post mit Anhang. Aber ich bin doch noch "befreit" von der Steuerpflicht. Ist das dann trotzdem das richtige Formular?
              Angehängte Dateien

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              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15381

                #8
                Zitat von Marie500 Beitrag anzeigen
                Das Einkommen liegt Lichtjahre unter der Steuerpflicht.
                Wer in Deutschland einen Wohnsitz hat der ist auch unbeschränkt steuerpflichtig.

                Zitat von Marie500 Beitrag anzeigen
                Aber ich bin doch noch "befreit" von der Steuerpflicht
                Dann hast Du hier das falsche Formular!

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45929

                  #9
                  Nein, das ist das falsche Formular! Du musst das Formular ESt 1 A für unbeschränkte Steuerpflicht starten und dort u. a. die Anlage S hinzufügen.

                  Außerdem musst du zusätzlich eine Einnahmenüberschussrechnung -EÜR- ausfüllen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  • Marie500
                    Benutzer
                    • 04.04.2020
                    • 51

                    #10
                    Hallo Charlie 24.
                    1000 Dank! das hat mir super weiter geholfen! Jetzt habe ich gleich die nächsteFrage. Ich werde bei Elster gefragt, ob ich mit oder ohen "Anlagenassistent" forfahren möchte. Was ist das? Und benötige ich den zwingend?

                    Kommentar

                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45929

                      #11
                      Der Anlagenassistent ist neu, er hilft Anfängern ein wenig bei der Zusammenstellung der benötigten Anlagen:

                      Wer in Mein ELSTER eine neue Einkommensteuererklärung für 2019 startet, ohne Daten aus einer früheren Abgabe zu übernehmen, kann jetzt einen 3-seitigen Anlagenassistenten nutzen, der bei der Auswahl der benötigten Anlagen hilft. Die Abfragen sind zwar verständlich, allerdings sind sie nicht vollständig. Bestimmte Themen sind
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      • Marie500
                        Benutzer
                        • 04.04.2020
                        • 51

                        #12
                        Hallo,

                        weiß jeamnd, wie man zu einer zuvor ausgefüllten Seite zurückkommen kann, um Fehler zu korrigieren?

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                        • Marie500
                          Benutzer
                          • 04.04.2020
                          • 51

                          #13
                          Ich habe die Erklärung jetzt komplett ausgefüllt. Dann kann man speichern sgen. das habe ich gemacht. Nun erscheint das (Anhang). Was macht man denn als Nächstes?
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                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45929

                            #14
                            Es gibt auf der linken Seite eine Navigationsansicht, über die man direkt zu einzelnen Seiten navigieren kann. Eventuell muss man den

                            Bereich erst aufklappen. Ansonsten blättert man unten über die Buttons Nächste Seite bzw. Vorherige Seite von einer Seite zu anderen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            • Marie500
                              Benutzer
                              • 04.04.2020
                              • 51

                              #15
                              Vielen Dank, Charlie!!
                              Ich gebe freiberuflichen Gesangunterrricht. was trägt man denn da unter "Rechtsform" ein?

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