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    #61
    Zitat von Marie500 Beitrag anzeigen
    Muss hier nicht noch etwas rein?
    Nein, Zeile 91 bleibt auch leer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #62
      [QUOTEAls Gewinn müssen deine Unterrichtshonorare minus 3,00 € ausgewiesen werden.][/QUOTE]

      Das wird dann ganz unten bei "Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust vor Anwendung des § 4 Absatz 4a EStG (Euro, Cent)" atomatisch auch so angezeigt, in Zeile 107.
      Der Hinzurechnungsbetrag in Zeile 108 bleibt auch leer. In Zeile 109 "Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust (Euro, Cent)" wird der selbe Betrag wiederholt.

      Soll dann in Zeile 110 "

      Anzusetzender steuerpflichtiger Gewinn/Verlust nach Anwendung des § 4 Absatz 4a EStG ohne Berücksichtigung des InvStG, des Teileinkünfteverfahrens beziehungsweise § 8b KStG (Betrag laut Zeile 104 zuzüglich Betrag laut Zeile 108) (Euro, Cent)" auch der Betrag weniger 3,- Telefonkosten stehen?




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        #63
        Über Zeile 110 steht Nur bei Personengesellschaften/gesonderten Feststellungen. Trotzdem wird da ein Betrag verlangt. Ich verstehe das nicht. Sorry. Soll da etwas rein oder nicht?

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          #64
          So sieht jetzt noch die Fehlermeldung aus.
          Angehängte Dateien

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            #65
            Was sind "Entnahmen" und "Einlagen"?

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              #66
              Zitat von Marie500 Beitrag anzeigen
              Über Zeile 110 steht Nur bei Personengesellschaften/gesonderten Feststellungen. Trotzdem wird da ein Betrag verlangt. Ich verstehe das nicht. Sorry. Soll da etwas rein oder nicht?
              Du bist keine Personengesellschaft und darfst da nichts eintragen. Der Wert in Zeile 109 ist dein endgültiger Gewinn!

              Nur mal zu meinem Verständnis: Du gibst Gesangsunterricht und hast angeblich keine Betriebsausgaben. Wie gewinnst du denn deine Schüler?

              Keine Werbung, nichts?

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #67
                Zitat von Marie500 Beitrag anzeigen
                Was sind "Entnahmen" und "Einlagen"?
                Was du da eintragen sollst, hatte ich doch weiter oben schon geschrieben. Text: Keine, Wert 0,00
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #68
                  Danke, Charlie!! Das hat geklappt. Keine Fehler mehr! Ich habe nicht mehr daran geglaubt!

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                    #69
                    Jetzt sagt man einfach "absenden"?

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                      #70
                      Zitat von Marie500 Beitrag anzeigen
                      Danke, Charlie!! Das hat geklappt. Keine Fehler mehr! Ich habe nicht mehr daran geglaubt!
                      Ich schon! Auch wenn es zugegebenermaßen länger gedauert hat, als ich gehofft hatte. Meine letzte Frage hast du nicht beantwortet.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #71
                        Durch kostenlose Annoncen und meine Website (ebenfalls kostenlos)!
                        Aber ich habe gerade wieder neue Sorgen (Stichwort: Steuererklärung!), die ich lieber morgen hier besprechen würde. Die Fehlerliste ist um Einiges länger, als bei der EÜR!
                        Zuletzt geändert von Marie500; 05.04.2020, 23:25.

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                          #72
                          Bei freiberuflichem Unterricht könnte ggf. die Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.400 € zum Tragen kommen, die dann von den Einnahmen abgezogen werden kann.
                          D.h. die Gesamteinnahmen wären in diesem Fall in Anlage S in Zeile 44 einzutragen - also Art der Tätigkeit, Gesamtbetrag, "davon als steuerfrei behandelt": 2.400 €, Rest enthalten in Zeile(n): 4.
                          Und in Zeile 4 dann den Rest eintragen bzw. falls die Gesamteinnahmen nicht höher als 2.400 € sein sollten, dann dort 0 € eintragen.

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                            #73
                            Aus dem bisher bekannten Sachverhalt lässt sich nichts für die Anwendbarkeit von § 3 Nr. 26 EStG herleiten!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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