Zitat von Marie500
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Keine Ankündigung bisher.
freiberuflich mit geringem Einkommen. Welches
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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[QUOTEAls Gewinn müssen deine Unterrichtshonorare minus 3,00 € ausgewiesen werden.][/QUOTE]
Das wird dann ganz unten bei "Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust vor Anwendung des § 4 Absatz 4a EStG (Euro, Cent)" atomatisch auch so angezeigt, in Zeile 107.
Der Hinzurechnungsbetrag in Zeile 108 bleibt auch leer. In Zeile 109 "Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust (Euro, Cent)" wird der selbe Betrag wiederholt.
Soll dann in Zeile 110 "
Anzusetzender steuerpflichtiger Gewinn/Verlust nach Anwendung des § 4 Absatz 4a EStG ohne Berücksichtigung des InvStG, des Teileinkünfteverfahrens beziehungsweise § 8b KStG (Betrag laut Zeile 104 zuzüglich Betrag laut Zeile 108) (Euro, Cent)" auch der Betrag weniger 3,- Telefonkosten stehen?
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Zitat von Marie500 Beitrag anzeigenÜber Zeile 110 steht Nur bei Personengesellschaften/gesonderten Feststellungen. Trotzdem wird da ein Betrag verlangt. Ich verstehe das nicht. Sorry. Soll da etwas rein oder nicht?
Nur mal zu meinem Verständnis: Du gibst Gesangsunterricht und hast angeblich keine Betriebsausgaben. Wie gewinnst du denn deine Schüler?
Keine Werbung, nichts?
Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Marie500 Beitrag anzeigenWas sind "Entnahmen" und "Einlagen"?Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Marie500 Beitrag anzeigenDanke, Charlie!! Das hat geklappt. Keine Fehler mehr! Ich habe nicht mehr daran geglaubt!Freundliche Grüße
Charlie24
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Durch kostenlose Annoncen und meine Website (ebenfalls kostenlos)!
Aber ich habe gerade wieder neue Sorgen (Stichwort: Steuererklärung!), die ich lieber morgen hier besprechen würde. Die Fehlerliste ist um Einiges länger, als bei der EÜR!Zuletzt geändert von Marie500; 05.04.2020, 23:25.
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Bei freiberuflichem Unterricht könnte ggf. die Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.400 € zum Tragen kommen, die dann von den Einnahmen abgezogen werden kann.
D.h. die Gesamteinnahmen wären in diesem Fall in Anlage S in Zeile 44 einzutragen - also Art der Tätigkeit, Gesamtbetrag, "davon als steuerfrei behandelt": 2.400 €, Rest enthalten in Zeile(n): 4.
Und in Zeile 4 dann den Rest eintragen bzw. falls die Gesamteinnahmen nicht höher als 2.400 € sein sollten, dann dort 0 € eintragen.
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Aus dem bisher bekannten Sachverhalt lässt sich nichts für die Anwendbarkeit von § 3 Nr. 26 EStG herleiten!Freundliche Grüße
Charlie24
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