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Anlage KAP - ausländische Kapitalerträge wie eintragen?

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    Anlage KAP - ausländische Kapitalerträge wie eintragen?

    Hallo,
    Ausgangslage: Ich habe für 2019 600 € inländische Zinsen (durch Freistellungsauftrag abgedeckt - Zusammenveranlagung, also max. 1602 €). Zusätzlich habe ich 800 € ausländische Zinsen (kein Freistellungsauftrag möglich, kein Quellensteuerabzug). Dazu folgende Fragen:

    Frage 1:
    Ich bin ja verpflichtet, wegen der ausländischen Zinsen die Anlage KAP auszufüllen. Muss ich dort auch die inländischen Zinsen angeben?

    Frage 2:
    Wenn ich die inländischen Zinsen angebe, kommt bei der Plausibilitätsprüfung folgende Fehlermeldung:
    "Auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET wurden Kapitalerträge erklärt, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auf der Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an (Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht) (steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A)."
    Die genannten Gründe kommen für mich ja nicht in Betracht. Wenn ich Zeile 5 anhake, verschwindet die Fehlermeldung. logisch ist das aber nicht. Ich will ja keine Günstigerprüfung und es wurden auch keine Steuern einbehalten.

    #2
    Du kannst den für die inländischen Kapitalerträge tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in Zeile 13 der Anlage KAP eintragen

    und nur die ausländischen Kapitalerträge erklären, dann entfallen die Antragstellung und auch die Angaben zu inländischen Kapitalerträgen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24.,

      Bingo. Das war's. Damit hast Du sogar Frage 3 mitgelöst, die, wie ich eben erst sah, incl. der Grußformel gar nicht aufgeführt wurde. Es ging darum, dass in der Probe-Steuerberechnung von den ausländischen Zinserträgen 25% Kapitalertragsteuer abgezogen wurde, obwohl ja der Freibetrag insgesamt noch nicht ausgeschöpft war. Aber jetzt ist ja alles gut.
      Ganz herzlichen Dank für Deine Expertise.

      Viele Grße an alle
      MaPu

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        #4
        Hallo,

        man kann die Anlage KAP auch einfach ganz weglassen, bei Kapitalerträgen unter dem Sparer-Pauschbetrag besteht keine Pflicht.

        Möglich ist aber, dass das Finanzamt dann irgendwann einmal nachfragt, wer das schon vorsorglich vermeiden möchte folgt dem Ratschlag von Charlie24.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Hallo,

          man kann die Anlage KAP auch einfach ganz weglassen, bei Kapitalerträgen unter dem Sparer-Pauschbetrag besteht keine Pflicht.

          Möglich ist aber, dass das Finanzamt dann irgendwann einmal nachfragt, wer das schon vorsorglich vermeiden möchte folgt dem Ratschlag von Charlie24.

          Stefan
          Das dürfte eher strittig sein wegen § 32d Abs. 3 EStG. Dass die letzten Endes -aber erst im zweiten Schritt- durch den Sparerpauschbetrag freigestellt werden, ändert nichts daran, dass sie im ersten Schritt steuerpflichtig und damit m.E. zu erklären sind. Gilt i.ü. auch für den häufigen Fall der Erstattungszinsen nach § 233a AO.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Hallo Picard777,

            ich kenne das nur zu genau, und hab' das schon zig' mal erörtert und diskutiert.
            Am Ende blieb dann immer, dass es keine Pflicht gibt.

            Streiten kann man wenn die Erträge über 801 Euro liegen das gesamte Einkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag. Ich sehe es da zwar ähnlich, aber es ist nicht mehr so eindeutig.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Am Ende blieb dann immer, dass es keine Pflicht gibt.
              Ich erspare mir die Diskussion, wann die Erklärungspflicht jetzt wirklich beginnt und empfehle sowohl bei ausländischen Kapitalerträgen wie bei

              Erstattungszinsen die im Beitrag #2 beschriebene Vorgehensweise. Damit erfüllt man in jedem Fall seine Mitwirkungspflichten nach § 90 AO und

              vermeidet Rückfragen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Du kannst den für die inländischen Kapitalerträge tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in Zeile 13 der Anlage KAP eintragen

                und nur die ausländischen Kapitalerträge erklären, dann entfallen die Antragstellung und auch die Angaben zu inländischen Kapitalerträgen.
                Hallo Charlie24,

                hat sich da etwas an den Zeilenbezeichnungen geändert?
                Ich bekomme in Zeile 13: Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien
                Und da soll ich die 801€ Sparer-Pauschbetrag eingeben den ich genutzt habe?

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                  #9

                  hat sich da etwas an den Zeilenbezeichnungen geändert?
                  Ja, das ist wohl inzwischen die Zeile 17, (Ich habe jetzt nicht extra nachgesehen)


                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

                    Ja, das ist wohl inzwischen die Zeile 17, (Ich habe jetzt nicht extra nachgesehen)

                    Ah okay ja über die Zeile bin ich auch schon gestolpert, ist aber wohl nicht kompatibel mit der Günstigerprüfung? ( Steht zumindest in der Infobox)

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                      #11
                      Hallo,

                      ab Erklärung 2020 ist es die Zeile 17.

                      Und das gilt wie gesagt für den Fall, dass man die Kapitalerträge nicht erklärt.

                      EDIT: Da war mein 2. Satz ja treffend. Denn mit Günstigerprüfung müssen alle Kapitalerträge erklärt werden, der Betrag für Zeile 17 ist dann folglich Null und sollte leer bleiben.
                      Du musst deine 801 Euro in Zeile 16 eintragen.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        ab Erklärung 2020 ist es die Zeile 17.

                        Und das gilt wie gesagt für den Fall, dass man die Kapitalerträge nicht erklärt.

                        EDIT: Da war mein 2. Satz ja treffend. Denn mit Günstigerprüfung müssen alle Kapitalerträge erklärt werden, der Betrag für Zeile 17 ist dann folglich Null und sollte leer bleiben.
                        Du musst deine 801 Euro in Zeile 16 eintragen.

                        Stefan
                        Danke für die Hilfe.

                        Habe inländische bei der ING ( Im Laufe des Jahres 2020 von der Comdirect einen Depotübertrag zur ING gemacht und das Comdirect Konto geschlossen, habe jetzt aber keine Übersicht von der Comdirect zur Hand)
                        Alle wurden von den beiden Banken abgegolten.

                        Und habe ausländische Kapitalerträge bei Interactive Brokers.


                        Wenn ich die Günstigerprüfung weglasse könnte ich die inländischen komplett ignorieren und nur Captrader angeben + Zeile 17 mit 801€ ausfüllen?

                        Mit Günstigerprüfung muss ich die Daten von der Comdirect in Erfahrung bringen und die der ING angeben die bereits versteuert wurden + Captrader angeben?


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                          #13
                          Hallo,

                          Wenn ich die Günstigerprüfung weglasse könnte ich die inländischen komplett ignorieren und nur Captrader angeben + Zeile 17 mit 801€ ausfüllen?
                          Ja, dann wäre Zeile 17 korrekt.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            Ja, dann wäre Zeile 17 korrekt.

                            Stefan
                            Okay das würde dann natürlich alles erleichtern.

                            Ich lasse die Günstigerprüfung + ING/Comdirect Kapitalerträge weg , gebe in Zeile 17 den 801 Euro genutzten Freibetrag an und dann in den ausländischen Kapitalerträgen die Erträge von Captrader und das war es mit der KAP ?

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                              #15
                              Hallo,

                              ja, mehr musst du nicht angeben.

                              Ich gehe dabei natürlich davon aus, dass im Inland alles richtig versteuert wurde (insbesondere keine Ersatzbemessungsgrundlage angewandt wurde). Und auch, dass Kirchensteuer einbehalten wurde (soweit du Mitglied in einer Kirche bist).

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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