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Anlage KAP - ausländische Kapitalerträge wie eintragen?

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    #16
    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ja, mehr musst du nicht angeben.

    Ich gehe dabei natürlich davon aus, dass im Inland alles richtig versteuert wurde (insbesondere keine Ersatzbemessungsgrundlage angewandt wurde). Und auch, dass Kirchensteuer einbehalten wurde (soweit du Mitglied in einer Kirche bist).

    Stefan
    Ja, Kirchensteuer wurde immer einbehalten. Gewinne habe ich sowieso keine realisiert ( Buy and Hold Ansatz ) lediglich ein paar schlechte Aktie rausgeworfen ( Verluste realisiert ). Dividenden unterlagen alle dem 801 Euro Freibetrag der eingereicht wurde.
    Hat die Günstigerprüfung etwas mit dem 94xx Euro Freibetrag zu tun? ( Einkommen welches nicht versteuert werden muss) Oder sind das wieder 2 verschiedene paar Schuhe?

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      #17
      Bei der Günstigerprüfung geht es um die Anwendung des persönlichen tariflichen Steuersatzes statt der 25%. Die greift nur,

      bei einem relativ niedrigen zu versteuerndem Einkommen, bei dem der Grenzsteuersatz unter 25% liegt. Für Normalverdiener

      bringt das nichts. Die Werte liegen derzeit bei etwa 17.000,00 € bzw. 34.000,00 € bei Zusammenveranlagung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Bei der Günstigerprüfung geht es um die Anwendung des persönlichen tariflichen Steuersatzes statt der 25%. Die greift nur,

        bei einem relativ niedrigen zu versteuerndem Einkommen, bei dem der Grenzsteuersatz unter 25% liegt. Für Normalverdiener

        bringt das nichts. Die Werte liegen derzeit bei etwa 17.000,00 € bzw. 34.000,00 € bei Zusammenveranlagung.
        Okay, hat also nichts mit dem 94xx Euro Freibetrag zu tun?


        ''Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!''

        Ich gebe also meine monatlichen Beiträge*12 aus der stud. Krankenversicherung bei der Steuer an in der Anlage Vorsorgeaufwand?

        Kommentar


          #19
          Hallo,

          Dividenden unterlagen alle dem 801 Euro Freibetrag der eingereicht wurde.
          Dann wäre die Angabe von 801 Euro in Zeile 17 eigentlich falsch. Aber egal, kannst du trotzdem eintragen, ändert nichts.
          Und die Günstigerprüfung wäre für dich ohne Sinn, du zahlst ja auf deine Kapitalerträge eh' keine Steuern.


          EDIT: Das Graue war Quatsch. Du willst ja noch die ausländischen Erträge erklären. Daher darfst du in Zeile 17 nur den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag eintragen.

          lediglich ein paar schlechte Aktie rausgeworfen ( Verluste realisiert ).
          Dann solltest du dir überlegen, diese Verluste auch zu erklären. Du bekommst dann einen Verlustvortrag, und Aktiengewinne könnten in Zukunft steuerfrei sein (wenn sie das aber sowieso wären, weil wieder unter 801 Euro, dann kannst du das mit den Verlusten auch lassen).

          Okay, hat also nichts mit dem 94xx Euro Freibetrag zu tun?
          Doch, natürlich auch damit. Wer insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt, der bekommt via Günstigerprüfung auch die komplette Abgeltungssteuer zurück.

          Stefan
          Zuletzt geändert von reckoner; 15.03.2021, 22:47.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #20
            Okay, hat also nichts mit dem 94xx Euro Freibetrag zu tun?
            Wenn damit der Grundfreibetrag 2020 von 9.408,00 € gemeint ist, besteht da nur insoweit ein Zusammenhang, als der Grundfreibetrag

            in den Steuertarif integriert ist und so den Grenzsteuersatz mit beeinflusst.

            Deine studentischen Krankenversicherungsbeiträge trägst du in die Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 16 ein, das ist richtig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #21
              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo,

              Dann wäre die Angabe von 801 Euro in Zeile 17 eigentlich falsch. Aber egal, kannst du trotzdem eintragen, ändert nichts.
              Und die Günstigerprüfung wäre für dich ohne Sinn, du zahlst ja auf deine Kapitalerträge eh' keine Steuern.

              Dann solltest du dir überlegen, diese Verluste auch zu erklären. Du bekommst dann einen Verlustvortrag, und Aktiengewinne könnten in Zukunft steuerfrei sein (wenn sie das aber sowieso wären, weil wieder unter 801 Euro, dann kannst du das mit den Verlusten auch lassen).

              Doch, natürlich auch damit. Wer insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt, der bekommt via Günstigerprüfung auch die komplette Abgeltungssteuer zurück.

              Stefan
              Okay aber entsteht dieser Verlustvortrag nicht auch durch den Aktienverlusttopf bei meiner Bank?

              Okay aber 'keine Günstigerprüfung' bedeutet nicht automatisch verzicht auf Grundfreibetrag?

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                #22
                Hallo,

                Okay aber 'keine Günstigerprüfung' bedeutet nicht automatisch verzicht auf Grundfreibetrag?
                Nicht auch, sondern entweder oder.

                Du hattest ja die Aktienverkäufe hier erwähnt, und daher ging ich davon aus, dass sie auch steuerlich relevant sind (sorry, manche Schlussfolgerungen sind für mich völlig normal, aber das muss bei dir ja nicht so sein).
                Also, entweder man lässt nicht ausgeglichene Verluste bei der Bank stehen, oder aber man lässt sie sich bescheinigen (Antrag dafür musste bis zum 15.12. gestellt sein).
                Wenn sie bei der Bank stehen ist es erledigt (man kann sie dann auch gar nicht in die Steuererklärung packen).
                Aber wenn sie bescheinigt wurden, dann sollte man sie auch erklären.

                Nochmal zum Sparer-Pauschbetrag: Kannst du feststellen, in welcher Höhe der insgesamt ausgenutzt wurde? Bei Comdirect sieht man das auf dem (letzten) Kontoauszug, bei der ING weiß ich nicht (vermute aber ähnliches).
                Denn nur dieser Betrag wäre bei dir für die Steuererklärung relevant (wie gesagt Zeile 17). Trägst du da hingegen 801 ein würden deine ausländischen Kapitaleinkünfte komplett steuerpflichtig, obwohl noch etwas vom Sparer-Pauschbetrag übrig ist.

                Und noch was: Du schreibst ja von einer studentischen Krankenversicherung, bist also offenbar Student. Daher die Frage, ob du überhaupt mehr als den Grundfreibetrag verdient hast (das geht natürlich wieder in die Richtung Günstigerprüfung).

                Zum Schluss: Immer wenn ich den Eindruck habe jemand kann nicht so richtig einschätzen wie die Günstigerprüfung oder die teilweise Erklärung funktioniert, dann rate ich zur vollständigen Erklärung der Kapitalerträge (mit Günstigerprüfung). Sicher ist sicher.
                Dafür braucht man aber die Steuerbescheinigungen von allen inländischen Banken.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #23
                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  Nicht auch, sondern entweder oder.

                  Du hattest ja die Aktienverkäufe hier erwähnt, und daher ging ich davon aus, dass sie auch steuerlich relevant sind (sorry, manche Schlussfolgerungen sind für mich völlig normal, aber das muss bei dir ja nicht so sein).
                  Also, entweder man lässt nicht ausgeglichene Verluste bei der Bank stehen, oder aber man lässt sie sich bescheinigen (Antrag dafür musste bis zum 15.12. gestellt sein).
                  Wenn sie bei der Bank stehen ist es erledigt (man kann sie dann auch gar nicht in die Steuererklärung packen).
                  Aber wenn sie bescheinigt wurden, dann sollte man sie auch erklären.

                  Nochmal zum Sparer-Pauschbetrag: Kannst du feststellen, in welcher Höhe der insgesamt ausgenutzt wurde? Bei Comdirect sieht man das auf dem (letzten) Kontoauszug, bei der ING weiß ich nicht (vermute aber ähnliches).
                  Denn nur dieser Betrag wäre bei dir für die Steuererklärung relevant (wie gesagt Zeile 17). Trägst du da hingegen 801 ein würden deine ausländischen Kapitaleinkünfte komplett steuerpflichtig, obwohl noch etwas vom Sparer-Pauschbetrag übrig ist.

                  Und noch was: Du schreibst ja von einer studentischen Krankenversicherung, bist also offenbar Student. Daher die Frage, ob du überhaupt mehr als den Grundfreibetrag verdient hast (das geht natürlich wieder in die Richtung Günstigerprüfung).

                  Zum Schluss: Immer wenn ich den Eindruck habe jemand kann nicht so richtig einschätzen wie die Günstigerprüfung oder die teilweise Erklärung funktioniert, dann rate ich zur vollständigen Erklärung der Kapitalerträge (mit Günstigerprüfung). Sicher ist sicher.
                  Dafür braucht man aber die Steuerbescheinigungen von allen inländischen Banken.

                  Stefan
                  Danke für deine ausführliche Hilfe Stefan, gerade hat es mich aber etwas mehr vewirrt als beruhigt.

                  - Ja Student
                  - zum Sparerpauschbetrag fällt mir ein, dass ich ja den restlichen Jahresfreibetrag beim Depotwechsel bei der ING angegeben habe. Der Freibetrag wurde doch ausgeschöpft und im Dezember wurden auf ein paar Dividendenenträge noch Kapitalertragssteuern abgeführt. ( nicht viel)
                  -Ich habe keine Verlustbescheinigung beantragt, die realisierten Verluste stehen bei der ING.
                  -Ausländischen Kapitaleinkünfte steuerflichtig, jedoch liegen sie unter dem Grundfreibetrag
                  -''Wenn sie bei der Bank stehen ist es erledigt (man kann sie dann auch gar nicht in die Steuererklärung packen).'' Wenn ich dann in die 'Inland KAP' Verluste eintrage wäre es falsch?

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                    #24
                    Hallo,

                    - zum Sparerpauschbetrag fällt mir ein, dass ich ja den restlichen Jahresfreibetrag beim Depotwechsel bei der ING angegeben habe. Der Freibetrag wurde doch ausgeschöpft und im Dezember wurden auf ein paar Dividendenenträge noch Kapitalertragssteuern abgeführt. ( nicht viel)
                    OK. Dann kannst du in Zeile 17 die vollen 801 Euro eintragen, Inland damit erledigt.

                    -Ich habe keine Verlustbescheinigung beantragt, die realisierten Verluste stehen bei der ING.
                    Gut, auch erledigt.

                    -Ausländischen Kapitaleinkünfte steuerflichtig, jedoch liegen sie unter dem Grundfreibetrag
                    Dann solltest du die Günstigerprüfung beantragen. Damit musst du dann aber wieder die inländischen Bank mit dazu nehmen.

                    Wenn ich dann in die 'Inland KAP' Verluste eintrage wäre es falsch?
                    Ja. Sonst hättest du die Verluste ja doppelt.
                    Du kannst/darfst nur das eintragen was in den Steuerbescheinigungen steht.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      OK. Dann kannst du in Zeile 17 die vollen 801 Euro eintragen, Inland damit erledigt.

                      Gut, auch erledigt.

                      Dann solltest du die Günstigerprüfung beantragen. Damit musst du dann aber wieder die inländischen Bank mit dazu nehmen.

                      Ja. Sonst hättest du die Verluste ja doppelt.
                      Du kannst/darfst nur das eintragen was in den Steuerbescheinigungen steht.

                      Stefan
                      Ah okay, wenn ich die Günstigerprüfung nicht beantrage werden die ausländischen Erträge mit 25%+Soli+Kirche versteuert? ( Grundfreibetrag findet keine Anwendung?)

                      Ja. Sonst hättest du die Verluste ja doppelt.
                      Du kannst/darfst nur das eintragen was in den Steuerbescheinigungen steht.
                      Ich muss die inländischen Angeben aber darf nicht die Verluste angeben?
                      Also nur inländische Erträge? ( Dividenden, Kursgewinne, OSgewinne?)

                      Kommentar


                        #26
                        Hallo,

                        Ah okay, wenn ich die Günstigerprüfung nicht beantrage werden die ausländischen Erträge mit 25%+Soli+Kirche versteuert? ( Grundfreibetrag findet keine Anwendung?)
                        Richtig, dann kein Grundfreibetrag und keine Steuerprogression.

                        Ich muss die inländischen Angeben aber darf nicht die Verluste angeben?
                        Das du nicht unbedingt musst hatten wir ja schon geklärt. Aber richtig, die im Steuertopf der Bank verbliebenen Verluste darfst du nicht angeben.

                        Also nur inländische Erträge? ( Dividenden, Kursgewinne, OSgewinne?)
                        Wenn die Gewinne nicht durch Verluste ausgeglichen wurden, dann ja.
                        Aber nimm' bitte die Steuerbescheinigungen. Da steht genau drauf, wo was eingetragen werden muss (dann aber Zeile 16 - die Banken bescheinigen das immer für Zeile 16 oder Zeile 17).

                        Die von Comdirect ist übrigens noch nicht da, vielleicht bekommst du sie ja auch als Nichtkunde doch noch automatisch (wenn ich mich recht erinnere kommt die nicht nur in die Postbox, sondern auch noch altmodisch auf Papier).

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #27
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Wenn damit der Grundfreibetrag 2020 von 9.408,00 € gemeint ist, besteht da nur insoweit ein Zusammenhang, als der Grundfreibetrag

                          in den Steuertarif integriert ist und so den Grenzsteuersatz mit beeinflusst.

                          Deine studentischen Krankenversicherungsbeiträge trägst du in die Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 16 ein, das ist richtig.
                          Werde jetzt noch aufgefordert Zeile 18 ''
                          Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen - ohne Beiträge, die in Zeile 13 geltend gemacht werden - (zum Beispiel bei Rentnern, bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)(Euro)''
                          auszufüllen, das lasse ich leer?

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            Richtig, dann kein Grundfreibetrag und keine Steuerprogression.

                            Das du nicht unbedingt musst hatten wir ja schon geklärt. Aber richtig, die im Steuertopf der Bank verbliebenen Verluste darfst du nicht angeben.

                            Wenn die Gewinne nicht durch Verluste ausgeglichen wurden, dann ja.
                            Aber nimm' bitte die Steuerbescheinigungen. Da steht genau drauf, wo was eingetragen werden muss (dann aber Zeile 16 - die Banken bescheinigen das immer für Zeile 16 oder Zeile 17).

                            Die von Comdirect ist übrigens noch nicht da, vielleicht bekommst du sie ja auch als Nichtkunde doch noch automatisch (wenn ich mich recht erinnere kommt die nicht nur in die Postbox, sondern auch noch altmodisch auf Papier).

                            Stefan
                            Herrn
                            X
                            X
                            X

                            Steuerbescheinigung

                            Bescheinigung für alle Privatkonten und / oder -depots
                            Verlustbescheinigung im Sinne des § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG für alle
                            Privatkonten und / oder -depots
                            Für Herrn
                            X
                            X
                            X
                            werden für das Kalenderjahr 2020 folgende Angaben bescheinigt:
                            Höhe der Kapitalerträge EUR XX
                            Zeile 7 Anlage KAP
                            (ohne Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne
                            des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG)
                            davon: Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne
                            des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG EUR 0,00
                            Zeile 8 Anlage KAP
                            davon: Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter
                            Alt-Anteile im Sinne des
                            § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG 2018
                            (nach Teilfreistellung) EUR 0,00
                            Zeile 10 Anlage KAP
                            Die ausgewiesenen Gewinne sind nach § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2
                            InvStG 2018 steuerfrei, soweit die insgesamt ab dem 1. Januar
                            2018 eingetretenen und durch Veräußerung realisierten Wertveränderungen
                            den persönlichen Freibetrag von 100.000 EUR nicht
                            übersteigen. Die Steuerfreiheit kann nur im Rahmen der
                            Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden.
                            Fortsetzung Seite 2

                            Seite 2
                            Ersatzbemessungsgrundlage im Sinne
                            des § 43a Abs. 2 Satz 7, 10, 13 und 14 EStG
                            nach Teilfreistellung und im Sinne
                            des § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG 2018 EUR 0,00
                            Enthalten in den bescheinigten Kapitalerträgen
                            Zeile 11 Anlage KAP
                            Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes
                            ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien EUR 0,00
                            Zeile 12 Anlage KAP
                            Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes
                            aus der Veräußerung von Aktien im Sinne
                            des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG EUR XXX
                            Zeile 13 Anlage KAP
                            Höhe des in Anspruch genommenen
                            Sparer-Pauschbetrages EUR XXX
                            Zeile 16 oder 17 Anlage KAP
                            Kapitalertragsteuer EUR XXX
                            Zeile 37 Anlage KAP
                            Solidaritätszuschlag EUR XXX
                            Zeile 38 Anlage KAP
                            Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer EUR 0,00
                            Zeile 39 Anlage KAP
                            Summe der angerechneten ausländischen Steuer EUR XXX
                            Zeile 40 Anlage KAP
                            Summe der anrechenbaren
                            noch nicht angerechneten ausländischen Steuer EUR 0,00
                            Zeile 41 Anlage KAP
                            Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei negativem
                            Ausweis verpflichtet sind, die hieraus
                            resultierenden Erträge in Ihrer
                            Einkommensteuererklärung - Zeile 19 der Anlage KAP -
                            gemäß § 32d Absatz 3 EStG anzugeben.


                            Ich übertrage einfach nur diese Daten so wie sie da stehen in die vorgesehene ( ebenfalls wie es dort steht) Zeile in der Anlage KAP und damit hat es sich? (+ die Comdirect Daten)



                            Bin etwas verwirrt weil in dem Schreiben ''Verlustbescheinigung'' steht , diese habe ich aber wie gesagt gar nicht beantragt.
                            Zuletzt geändert von Kuba93; 16.03.2021, 13:14.

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                              #29
                              Zitat von Kuba93 Beitrag anzeigen
                              Werde jetzt noch aufgefordert Zeile 18 ''
                              Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen - ohne Beiträge, die in Zeile 13 geltend gemacht werden - (zum Beispiel bei Rentnern, bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)(Euro)''
                              auszufüllen, das lasse ich leer?
                              Nein, dort trägst du die Beiträge zur PV ein ggf. 0,00

                              Tschüß

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                                #30
                                Hallo,

                                zur KAP: Ja, einfach so wie von der Bank vorgeschlagen übernehmen (die Zeilennummern stimmen sogar). Und wie gesagt, bei dir wäre es dann Zeile 16, nicht 17.

                                Bin etwas verwirrt weil in dem Schreiben ''Verlustbescheinigung'' steht , diese habe ich aber wie gesagt gar nicht beantragt.
                                Offenbar hast du sie doch beantragt, denn in Zeile 13 steht ja ein Betrag (so interpretiere ich dein XXX jedenfalls).
                                Denkbar wäre, dass du irgendwo die Steuerbescheinigung beantragt hast und dann aus Versehen auch die Verlustbescheinigung angeklickt hast. Nur so eine Idee.

                                Stefan
                                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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