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Elster, Steuerbescheid NUR elektronisch erhalten. Kann man das ändern?

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    #16
    Die entscheidende Frage ist dabei ja, würde eine Neuabgabe zum Abbruch der Esten Erklärung führen?
    Laut Mitarbeiter des Finanzamtes können die auf die Erklärungen in der Warteschleife nicht zugreifen! Somit muss man warten, bis irgendwann DIV möglich ist? Keiner kann einen da sagen, wann man somit überhaupt sein Geld bekommt, im schlimmsten Fall, Ende des Jahres!

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      #17
      Also ich habe jetzt zur Sicherheit mit meinem zuständigen Finanzamt telefoniert. Der Herr war sehr nett und sagte soweit er das sehen kann ist bereits alles bearbeitet und der Bescheid geht nächsten Donnerstag raus:-)
      Abgesendet habe ich die Erklärung am 28.2.20
      Ich bin aus Oberbayern. Somit ist eigentlich ausgeschlossen das ein genereller Fehler mit einer großen Verzögerung vorliegt.

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        #18
        Da sollte man sich nicht zu früh freuen, denn wenn der Bescheid am nächsten Donnerstag raus gehen soll, würde das heißen, das die Erklärung heute bearbeitet worden ist! Denn es gibt eine Frist von 7 Tagen zwischen Bearbeitung und Verarbeitung/ Bescheiderstellung im Rechenzentrum. Entweder großer Zufall oder der Mitarbeiter kann sie doch aus der Schleife holen und heute bearbeiten!

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          #19
          Zitat von Ungeduldig1982 Beitrag anzeigen
          ... denn wenn der Bescheid am nächsten Donnerstag raus gehen soll, würde das heißen, das die Erklärung heute bearbeitet worden ist! Denn es gibt eine Frist von 7 Tagen zwischen Bearbeitung und Verarbeitung/ Bescheiderstellung im Rechenzentrum.
          Hallo Ungeduldig1982,

          eine Erklärung die am 07.04.2020 verarbeitet wird geht am 20.04.2020 , eine vom 08.04.2020 am 21.04.2020 zur Post.

          Tschüß

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            #20
            eine Erklärung die am 07.04.2020 verarbeitet wird geht am 20.04.2020 , eine vom 08.04.2020 am 21.04.2020 zur Post.
            In Sachsen mag das so sein, das ist aber nicht überall gleich. Beispiel: Bearbeitet am 09.12.2019, der Bescheid ging am 17.12.2019 zur Post.

            Etwa 8 Tage stimmen hier in Bayern in der Regel, es können auch mal 9 Tage sein, gelegentlich sind es auch nur 7 Tage.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              In Brandenburg sind es die letzten 5 Jahre genau 7 Tage gewesen!

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                #22
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                In Sachsen mag das so sein, das ist aber nicht überall gleich. .
                Hallo,

                der Normalfall sieht in Sachsen auch so aus -> bearbeitet am 24.03.2020 und Bescheid vom 02.04.2020 das liegt also im Trend.

                Tschüß

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                  #23
                  Ich habe heute mit meiner sehr netten Sachbearbeiterin (Bayern) telefoniert.

                  Meine Steuererklärung habe ich am 01.03 geschickt (rein elektronischer Steuerbescheid beantragt). Am 07.04 habe ich nochmals den gleichen Steuerbescheid geschickt (Papierform beantragt), weil ich wegen der Warteschleife ein wenig verunsichert war.

                  Meine Sachbearbeiterin hat gefragt welche Erklärung Sie bearbeiten soll. Ich hab ihr gesagt, wenn möglich die vom 01.03. Sie hat dann erstmal nachgeschaut ob irgendwas fehlt. Danach hat Sie gesagt, dass die Erklärung vollständig ist und heute bearbeitet wird. Dann meinte Sie in den nächsten 10-14 Tagen bekomme ich den Bescheid sofern keine technischen Problemen auftauchen.

                  Von einer Warteschleife hat Sie überhaupt nichts erwähnt. Auch zum Datum "30.04" das hier im Forum des öfteren erwähnt wurde hat Sie nichts gesagt. Sie konnte ganz normal auf meinem Datensatz zugreifen.
                  ​​​​​

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                    #24
                    Dann meinte Sie in den nächsten 10-14 Tagen bekomme ich den Bescheid sofern keine technischen Probleme auftauchen.
                    Aber genau darin könnte das Problem liegen. Ich glaube nicht, dass die Sachbearbeiterin den Zeitpunkt der elektronischen Zustellung beeinflussen kann.

                    Der von der Sachbearbeiterin genannte Zeitraum von 10 - 14 Tagen betrifft m. M. nach die bisherigen Verarbeitungsabläufe für Steuerbescheide in Papierform.

                    Vielleicht ist man in Bayern beim Thema elektronische Bescheidzustellung schon weiter als in anderen Bundesländern, aber sicher wäre ich mir da nicht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Hallo JohnJ,

                      das freut mich, das Deine Bearbeiterin die Erklärung heute noch fertig macht, ob Sie auf die alte oder neue zugreift werden wir leider nicht erfahren, denn in die neue sollte sie schauen können, da ja kein elektronische Zustellung gewünscht. Ohne Deinen Anruf wäre Sie bestimmt noch nicht dran gewesen!

                      Schön wäre wenn es die ersten gibt die Posten einen Elektronischen Bescheid bekommen zu haben.

                      Der 30.04.20 wurde von einzelnen Mitgliedern gepostet, manche erhielten aber vom Finanzamt noch weit spätere Zeitpunkte genannt.

                      Leider ist man in der Situation hilflos, aber scheinbar nicht alleine!

                      Schöne Ostern!

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                        #26
                        Zitat von Ungeduldig1982 Beitrag anzeigen
                        Die entscheidende Frage ist dabei ja, würde eine Neuabgabe zum Abbruch der Esten Erklärung führen?
                        Laut Mitarbeiter des Finanzamtes können die auf die Erklärungen in der Warteschleife nicht zugreifen! Somit muss man warten, bis irgendwann DIV möglich ist? Keiner kann einen da sagen, wann man somit überhaupt sein Geld bekommt, im schlimmsten Fall, Ende des Jahres!
                        Nennt sich DIVA - DIgitaler VerwaltungsAkt! Und ja, Bayern pilotiert, bevor es in die Fläche verstreut wird.
                        Zuletzt geändert von stiller; 09.04.2020, 20:58.
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                          #27
                          Da ich heute auch meine Belege zurück bekommen habe, bleibe ich guter Hoffnung. Ich schreibs hier rein solle der elektronische Bescheid kommen.

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                            #28
                            Zitat von Ungeduldig1982 Beitrag anzeigen
                            .....
                            Der 30.04.20 wurde von einzelnen Mitgliedern gepostet, manche erhielten aber vom Finanzamt noch weit spätere Zeitpunkte genannt.
                            Hallo,
                            Bayern ist der Vorreiter dort ist der 30.04.im Gespräch, wann die anderen BL folgen, da gibt es keine genauen Termine bis November 2020 soll es flächendeckend eingeführt sein.

                            Tschüß


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                              #29
                              da gibt es keine genauen Termine bis November 2020 soll es flächendeckend eingeführt sein.
                              Was für Steuerpflichtige, die eine Erstattung erwarten nicht wirklich hilfreich ist.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar


                                #30
                                Sollten wirklich erst im November die Erklärungen bearbeitet werden können, wäre das ein Skandal, der mit Sicherheit noch medial bekannt wird und somit sich vielleicht eher was tut! Andernfalls sollte jeder schnell eine 2. Erklärung in Papierform einreichen!

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