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Elster, Steuerbescheid NUR elektronisch erhalten. Kann man das ändern?

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    Elster, Steuerbescheid NUR elektronisch erhalten. Kann man das ändern?

    Hallo, ich bin etwas neu bei Elster und habe dieses Jahr zum ersten mal meine Steuererklärung und meine EÜR eingereicht (das war im Februar). Meine Mutter hat ihren Steuerbescheid schon erhalten und da ich meinen so schnell wie möglich brauche, hab ich mal beim Finanzamt angerufen und gefragt was da los ist.
    Mir wurde gesagt dass meine Daten irgendwie in einer Schleife hängen und es deswegen nicht weiter verarbeitet wird. Daraufhin wollte mir die nette Frau das einfach selber weiterbearbeiten. Aber sie ruf mich kurz darauf wieder an und sagte das ich angegeben habe das ich mein Steuerbescheid nur online (also auf Elster) erhalten möchte. Und sie hat mir darauf empfohlen die Formulare nochmal neu einzureichen aber jetzt weiss ich nicht wo ich diese Eintellung ändern kann??

    Danke für jegliche hilfe!

    #2
    Hallo,

    du übernimmst die gesendete Erklärung in eine neue und übermittelst diese nochmals OHNE irgendetwas zum
    Steuerbescheid anzuklicken

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      du übernimmst die gesendete Erklärung in eine neue und übermittelst diese nochmals OHNE irgendetwas zum Steuerbescheid anzuklicken
      Das heißt im Klartext, alle Angaben zur elektronischen Bescheidbekanntgabe im Hauptvordruck müssen vor der erneuten Übermittlung entfernt werden!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke ich habs gefunden!! ( :
        In der EÜR stand sowas nicht drinne aber ich denke bzw hoffe einfach mal dass das für beides (die Steuerklärung und EÜR) gilt. danke jedenfalls!

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          #5
          Bei der EÜR gibt es keinen Bescheid, also weder einen per Fax noch elektronisch noch auf Toilettenpapier ...
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Zitat von yanmak Beitrag anzeigen
            .... und da ich meinen so schnell wie möglich brauche, hab ich mal beim Finanzamt angerufen und gefragt was da los ist.
            Mir wurde gesagt dass meine Daten irgendwie in einer Schleife hängen und es deswegen nicht weiter verarbeitet wird. Daraufhin wollte mir die nette Frau das einfach selber weiterbearbeiten. Aber sie ruf mich kurz darauf wieder an und sagte das ich angegeben habe das ich mein Steuerbescheid nur online (also auf Elster) erhalten möchte.
            ...
            Hallo yanmak,

            wenn du eine Erstattung erwartest, kannst du entweder deine nette Sachbearbeiterin nochmal anrufen oder schickst eine Mail -> du benötigst dringend das Geld und bittest um den Papierbescheid und deine Erklärung wird personell bearbeitet -> in Corona-Zeiten macht man das.
            Weil wenn du eine neue Erklärung schickst, stellst du dich wieder hintenan, grundsätzlich wird nach Erklärungseingang abgearbeitet.

            Tschüß

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              #7
              Na ja, wieso stellt er sich hintenan, wenn er schon eine Erklärung eingereicht hatte ? Die wird doch dadurch nicht storniert oder für nichtig erklärt.
              Schönen Gruß

              Picard777

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                #8
                Hallo Picard777,
                du hast recht, die nochmalige Erklärung läuft aber nicht automatisch durch, die wird ausgesteuert als Dublette und landet dem Sachbearbeiter auf dem Tisch.
                Dann könnte der Punkt zum Tragen kommen -> ausnahmsweise personell bearbeiten, greift bestimmt nur bei Antrag wegen Corona-Problematik (wird jetzt so im BL Sachsen gehandhabt).

                Grundsätzlich bleibt die Verfahrensweise sonst, sobald DIVA funktioniert geht die maschinelle Verarbeitung los für diese Fälle.
                Tschüß
                Zuletzt geändert von holzgoe; 07.04.2020, 11:46. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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                  #9
                  Was ist bei der ganzen Sache nicht verstehe: Die Bedingungen für die elektronische Bescheidbekanntgabe sehen doch ausdrücklich vor, dass nach wie vor ein

                  Papierbescheid ergehen kann, wenn es technische Probleme gibt. Warum lässt man die Vorgänge in einer Warteschleife hängen und stellt nicht einfach um?

                  https://forum.elster.de/anwenderforu...415#post299415
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Ich kann es ehrlich gesagt auch nicht wirklich nachvollziehen. Jetzt ist man da schon mehrere Jahre dran und dann wirkt das doch unfertig und mit heißer Nadel gestrickt, so dass man genau das, die Exit-Strategie bei Nichtfunktionieren / Nichtgefallen, nicht hat. Hoffen wir mal, dass das man das schnell auf die Reihe bekommt. Und der Eine oder Andere dann doch mal die Lesebrille aufsetzt, denn ich glaube nicht, dass hier Viele mit dem Antrag auf elektronischen Bescheid, die hier fragen und eher EDV-technisch teilweise etwas unbedarft aussehen, das auch wirklich wollten, sondern eher die altbekannte Bescheiddatenrückübermittlung.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                      #11
                      So wie von Charlie24 geschildert habe ich das auch verstanden. Der vorletzte Absatz im Hauptformular sagt nämlich, dass bei technischen Problemen eine andere Variante der Übermittlung des Steuerbescheides erfolgen kann (Papierform).

                      Deshalb habe ich die rein elektronische Form ausgewählt. Ich dachte wenn's Probleme geben sollte kommt der Bescheid per Post. Jetzt habe ich erfahren, dass die Bearbeitung sehr lange dauern könnte/wird weil alles in eine Warteschleife hängt.

                      Ich hab jetzt nochmal eine Erklärung geschickt und die Übersendung des Bescheides als reine Papierform beantragt. Schlimmer kann's eh nicht mehr werden

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                        #12
                        Hallo Zusammen,

                        ich habe das selbe Problem, Steuererklärung am 26.01.20 eingereicht, normalerweise den Bescheid und das Geld Ende März erhalten.
                        Habe die erste Rückfrage am 30.03.20 gestellt und da befand sich die Erklärung in der Machinellen Vorarbeitung, heute 08.04. erneut nachgefragt, Stand der selbe. Laut der netten Dame vom Finanzamt kann sie in der Phase nicht auf den Datensatz zugreifen und Sie bestätigte, dass das alle Erklärungen mit dem elektronischen Bescheid betrifft. Sie hofft jeden Tag, das es funktioniert, konnte nicht sagen wann es geht!
                        Wieso bieten die den Versand an, wenn es technisch garnicht geht? Woher habt ihr die Info mit dem 30.04.20? Die Dame kann nicht zugreifen, also da auch nicht an der Versandart ändern, demzufolge wird es doch noch länger dauern und das in Zeiten von Corona und Kurzarbeit!
                        + weitere Optionen

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                          #13
                          Hallo Ungeduldig1982,

                          hier gehts weiter -> https://forum.elster.de/anwenderforu...ung-2019/page3
                          Doppelpost machts auch nicht schneller.

                          Tschüß

                          Kommentar


                            #14
                            Mal ganz blöd gefragt: Ich habe (wie vermutlich viele andere) auch den elektronischen Bescheid beantragt.
                            Die aktuellen Probleme verzögern die Bearbeitung?! Oder ist es ggf. sogar für alle nötigen einen erneute Erklärung zu machen? Auf eine Woche früher oder später kommt es mir nicht an. Macht es Sinn im Finanzamt anzurufen? Oder abwarten und Tee trinken?

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                              #15
                              Es verzögert die Bearbeitung. Die Erklärung ist ja da und der Bearbeiter sieht sie auch und das bleibt auch so, nur der Weiterverarbeitungsworkflow funktioniert halt für diese Fälle noch nicht.
                              Abwarten reicht.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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