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    Riesterrente

    Ich habe bereits gelesen dass für 2019 ein weiteres Formular notwendig ist um die geleisteten Riesterbeiträge mit anzugeben, jedoch ist hier hinterlegt, dass diese Daten nicht an das Finanzamt weitergegeben werden!
    Habe ich das so richtig verstanden und warum ist das so? Es ist doch wichtig bzw sinnvoll für mich als Steuerzahler das meine Beiträge für die Altersvorsorge mit in der Steuererklärung hinterlegt sind, oder täusche ich mich ?

    Eine weiter Frage hierzu ist, dass ich bereits letztes Jahr (Steuererklärung für 2018) im Elster dieses Formular für die Riesterrente nicht gefunden habe und auch keine Angabe an das Finanzamt gemacht habe und mich jetzt im Nachhinein frage, ob das für mich negative Auswirkungen auf meinen Steuerausgleich hat? (habe in den Vorjahren immer auf meinem Steuerbescheid unten einen Vermerkt gehabt wo mein Riester mit eingezahlten Summen aufgelistet war, für 2018 eben nichtmehr da ich keine Angaben gemacht habe)

    Danke für eure Rückmeldungen
    Grüße Jessy

    #2
    Nein, in ElsterFormular wird der Beitrag auch für 2019 eingegeben. Aber grundsätzlich hat das Finanzamt die Daten ja, auch wenn Du das nicht erklärst. Die Abgabe der Anlage AV ist trotzdem notwendig, sonst werden die Beträge nicht als Sonderausgaben berücksichtigt.

    Was ist denn ein Steuerausgleich? Du musst eine Einkommensteuererklärung machen.

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      #3
      Ohne die Anlage AV findet keine Günstigerprüfung statt, das ist dann nachteilig, wenn der Sonderausgabenzug günstiger ist als die Zulage.

      Frag dein Finanzamt, ob du das für 2018 nachholen kannst und reich die Anlage AV auf Papier ein. Eigentlich sollte das kein Problem sein.

      Für 2019 hast du die Anlage AV ja gefunden. Die Angabe der Beiträge ist nur für die Steuerberechnung notwendig, die Beiträge sind zwar dem

      Finanzamt bekannt, der Software aber nicht bzw. erst nach bei einem Bescheinigungsabruf.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Kein Problem nur, wenn die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen wäre. Also eher unwahrscheinlich.

        Das Finanzamt darf das nicht automatisch berücksichtigen, weil es das nur auf Antrag gibt, weil in Ausnahmefällen der Anleger das nicht will, weil das in der Auszahlungsphase für den Anleger günstiger sein könnte.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Kein Problem nur, wenn die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen wäre.
          Meiner Meinung nach ist es eine gesonderte Festsetzung, aber das ist Steuerrecht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Schon richtig, aber zu der gesonderten Feststellung kannst Du erst gelangen, wenn Du rechtzeitig und soweit verfahrensrechtlich möglich per Abgabe der Anlage AV einen Antrag auf Günstigerprüfung gestellt hast und dann das Ergebnis der Günstigerprüfung positiv ist. Der Günstigerprüfungsantrag erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              vielen Dank für eure Hilfe
              für das Steuerjahr 2019 werde ich auf jedenfalls die Anlage AV hinzufügen und auch noch die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung (hier können die geleisteten Riesterbeiträge hinterlegt werden) mehr kann ich ja in dem Fall dann auch nicht mehr machen!

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                #8
                ... und auch noch die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung
                die aber nur bei Mein ELSTER erforderlich ist! Bei ElsterFormular hättest du die Beiträge nach wie vor in die Anlage AV eintragen können.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Charlie24 ich mach es mit Mein Elster deshalb ist es für mich notwendig ! Aber danke nochmal

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                    #10
                    Du fragst allerdings im Unterforum zu ElsterFormular!

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                      #11
                      hupps hab ich auch grad gesehen tut mir leid ich lösch es schon wieder weiß ja jetzt auch bescheid

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                        #12
                        Hallo Jessy,

                        löschen musst du nicht -> man kann dich auch ins passende Unterforum verschieben. Geht nur darum andere Hilfesuchende nicht zu verwirren.

                        Tschüß

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                          #13
                          Hallo zusammen,
                          ich habe gerade meine Steuer über Elster-Formular abgesendet. Dort hatte ich (wie gewohnt) meine Riesterbeiträge in der Anlage AV eingetragen, Erstattungsberechnung war auch ok!
                          Im Übergabeprotokoll taucht der Beitrag allerdings im Gegensatz zu den letzten Jahren nicht auf.
                          Was kann ich hier tun?

                          Ich habe eben mal die Daten zu mein Elster übertragen und eine Berehcnung durchgeführt, dort wird der Betrag auch NICHT angerechnet (ich müsste nachzahlen).

                          Über Elster Formular kann ich den Betrag also eingeben, er wird aber nicht mitgesendet ans Finanzamt?

                          Liebe Grüße!

                          Kommentar


                            #14
                            Was meinst Du mit Übergabeprotokoll ? Welches Jahr betrifft Deine Frage ? Bei 2019 wird in der Anlage AV der Beitrag nicht mehr abgefragt, die Daten sind beim Finanzamt vorhanden.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              Hallo Vorturner,

                              hast du mal den ganzen Thread gelesen ?
                              Im Beitrag Nr.2 wurde deine Frage eigentlich schon beantwortet -> vom User @L.E.Fant -> in ElsterFormular wird der Beitrag auch für 2019 eingegeben. Aber grundsätzlich hat das Finanzamt die Daten ja, auch wenn Du das nicht erklärst. Die Abgabe der Anlage AV ist trotzdem notwendig, sonst werden die Beträge nicht als Sonderausgaben berücksichtigt.

                              Tschüß


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