Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Über Elster Formular kann ich den Betrag also eingeben, er wird aber nicht mitgesendet ans Finanzamt?
So ist das! Da musst du nichts tun, das passt schon. Bei Mein ELSTER musst du die Beiträge in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung
erfassen, nach dem Motto: Warum denn einfach, wenn es umständlich auch geht!
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Huhu,
ihr seid aber schnell...ich wundere mich nur warum das so ist. Keine Warnung oder sonstwas, man sieht erst im Sendeprotokoll, dass der Beitrag nicht übermittelt wurde.
Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich also nichts tun und das FA ruft den Betrag ab?
Nächstes Jahr geht ja das Elster Formular nicht mehr, dann müsste ich in mein Elster noch die Zusatzangaben ausfüllen (diese aber nur, damit die Berechnung auch stimmt).
VG und schöne Ostern euch!
==
ok Antwort paralell - danke!!
Zuletzt geändert von vorturner; 09.04.2020, 15:01.
Doch, es steht schon dabei, dass die Angabe der Altersvorsorgebeiträge ausschließlich der korrekten Steuerberechnung dient und die Beiträge nicht
an das Finanzamt übermittelt werden. Das soll alles der Vereinfachung dienen, sorgt aber mehr für Verwirrung als für Klarheit.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar